Baut man sie um? Darf man das? Wenn nein, was geschieht mit den zerfallenden Ökonomiebauten in der Landwirtschaftszone? Wo einst Vieh und Familie untergebracht wurden, stösst man heute beim Betreten eines verlassenen «Schopfs» oftmals nur auf einige staubige Zaunpfähle oder kaputte Werkzeuge. Offensichtlich gibt es in vielen Fällen keinen landwirtschaftlichen Zweck für die Hütten mehr, und der Unterhalt kostet demnach unnötig Geld. Doch welche Optionen hat ein Besitzer oder eine Besitzerin?

Ausgedehntes Bauverbot

Abo Alphütten umzubauen, ist nur unter sehr strengen Vorlagen möglich. (Symbolbild sb) Raumplanung Alphütten im Visier: Darf man sie ausbauen? Sunday, 25. April 2021 Generell gilt in der Landwirtschaftszone ein Bauverbot, das allerdings nur lasch umgesetzt wird, wie es von kritischen Stimmen heisst. Dabei gilt das Bauverbot immer, es sei denn, das gebaute Gebäude wird landwirtschaftlich genutzt. Ansonsten braucht es eine Ausnahmebewilligung, und diese kann nur von der zuständigen kantonalen Behörde erteilt werden (wir berichteten).

Wie bei jeder Regel gibt es allerdings Ausnahmen: Abweichend von Artikel 22 des Raumplanungsgesetzes können mit Artikel 24 Bewilligungen erteilt werden, Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen zu errichten oder ihren Zweck zu ändern, wenn beispielsweise der Zweck der Bauten und Anlagen einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert. Im Kasten unten sehen Sie, welche weiteren Kriterien erfüllt sein müssen, um eine vollständige Zweckänderung eines Gebäudes in der Landwirtschaftszone legal vorzunehmen.

Das Raumplanungsgesetz (RPG) regelt: «In landw. Wohnbauten, die in ihrer Substanz erhalten sind, können landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen zugelassen werden.» Die Bedingungen für die vollständige Zweckänderungen von schützenswerten Bauten in der Landwirtschaftszone sind:

- Die Baute wird für den bisherigen Zweck nicht mehr benötigt, ist für die vorhergesehene Nutzung geeignet und hat keine Ersatzbaute zur Folge.
- Die bauliche Grundstruktur bleibt im Wesentlichen unverändert. Notwendig ist höchstens eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Erschliessung.
- Die landw. Bewirtschaftung des umliegenden Grundstücks ist nicht gefährdet.
- Es stehen keine Gegeninteressen im Weg.

Teils legal, teils illegal

Nun sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen diese ungenutzten früheren Ställe in Ferienwohnungen umfunktioniert wurden – teils legal, teils illegal. Es scheint, als fehlte es Unternehmern nicht an Ideen, das Beste aus solchen Bauten zu machen.

Verbot kann entfallen

Abo Bauen ausserhalb der Bauzone Michael Gehret: «Eine freie Nutzung von leerstehenden Gebäuden muss möglich sein» Tuesday, 8. February 2022 Dabei ist das Gesetz eigentlich unmissverständlich formuliert: «Bauten und Anlagen, die nicht mehr zonenkonform verwendet werden und für die eine Nutzung nicht zulässig ist, dürfen nicht mehr benutzt werden. Dieses Verbot entfällt, sobald sie wieder zonenkonform genutzt werden können», ist dem Raumplanungsgesetz zu entnehmen. Und weiter: «Wurde die Bewilligung befristet oder mit einer auflösenden Bedingung erteilt, so sind die Bauten und Anlagen bei Wegfall der Bewilligung zu beseitigen und der frühere Zustand wiederherzustellen.»

Doch würde das Gesetz wirklich greifen, hätten schon zahlreiche Hütten rückgebaut oder Nutzungsverbote eingeleitet werden müssen, sind sich Experten einig. Der Vollzug dieses Gesetzes ist also mangelhaft. Das zeigt eine Recherche der «Rundschau» (SRF) aus dem vergangenen Jahr. Dort räumte Stephan Scheidegger, stv. Direktor des Bundesamts für Raumentwicklung, ein, dass vom Volk gewählte Bürgervertreter für die jeweiligen Baubewilligungen zuständig seien und dies teils zu Interessenkonflikten führen könnte, so Scheidegger. Das lassen auch Äusserungen von Christoph de Quervain vom ARE vermuten: Beim Bauen ausserhalb der Bauzonen (also beim Umbau einer Hütte in der Landwirtschaftszone beispielsweise) liege die Gesetzgebung beim Bund, der Vollzug und die Kontrolle fallen allerdings auf den Kanton, im Bereich der Baupolizei teils sogar auf die Gemeinde. «Dies erschwert den Vollzug», so de Quervain.

Zu viele Schlupflöcher?

Beim ARE nachgefragt, ob es im Gesetz eine Konkretisierung brauchte, um solche Schlupflöcher zu stopfen, sodass es nicht mehr zu illegalen Bauten kommt, entgegnet Christoph de Quervain: «Auch Regeln zum Stopfen von Schlupflöchern sind nur Regeln: Wenn sich jemand darüber hinwegsetzt, entsteht eine illegale Baute, die zurückgebaut werden muss.» Das Problem liege eher im Vollzug als in der Gesetzgebung, so der Fürsprecher des Bundesamts für Raumentwicklung. «Wenn sich illegales Bauen lohnt, werden jene bestraft, die sich an die Vorschriften halten», resümiert der Experte. Das Thema sei tatsächlich Bestandteil laufender politischer Diskussionen, so de Quervain.

«Wenn sich illegales Bauen lohnt, werden jene bestraft, die sich an die Vorschriften halten.»

Christoph de Quervain, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Ist denn das bestehende Gesetzt veraltet? Müsste man es weiter revidieren, sodass es zu weniger Rückbauten kommen würde? «Was zugelassen werden soll und was nicht, ist ein politischer Entscheid», entgegnet de Quervain.

Einsprachen auf dem Land

«Nicht zu vergessen ist der Hintergrund der strengen Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen» betont Christoph de Quervain. Und: «Je mehr Leute in ländlichen Gebieten wohnen, die nichts mehr mit der Landwirtschaft zu tun haben, desto mehr Einsprachen gibt es gegen landwirtschaftliche Bauvorhaben», so Quervain. «Zudem steigen die Bodenpreise; da können Landwirte nicht mehr mithalten.» Daher sei der Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone wichtig.