Wirft man einen Blick auf die Wetterprognose, sind Sonnenstunden derzeit Mangelware – ein Regentag reiht sich an den nächsten und das seit einigen Wochen, bis auf wenige ­Ausnahmen. Feldarbeiten erschweren sich, aber auch die ­Lagerkapazität für die Gülle wird mancherorts zum Problem, wenn sich das viele Regenwasser in den Gruben sammelt. Davon ist momentan auch Pirmin Schelbert aus Schwyz betroffen.

Lager bis zum Rand gefüllt

Schelberts Güllelager hat ein Fassungsvolumen von 1300 m³. Mit 5 m³ Gülle pro Tag, die mit Kühen und Schweinen zusammenkommt, kann das Lager je nach Wetterlage wegen den befestigten Ausläufen für die Tiere schnell volllaufen. Deshalb wird die Gülle noch spät im Herbst und dann wieder früh im Frühjahr ausgebracht, damit die Kapazität ausreicht. «Doch in diesem Jahr hat es zum Teil fast pausenlos und stark geregnet. So viel, dass unser Güllelager bis zum Rand gefüllt ist», schildert Pirmin Schelbert seine Situation. Wegen des schlechten Wetters war es oft nicht möglich, die Böden zu befahren.  

2,5-t-Traktor im Einsatz

  Abo Während der milden Tage hat man vielerorts Landwirte beim Güllen beobachten können. Ob dies zulässig ist, müssen Landwirte am besten mittels Checkliste der Kantone beurteilen. Vegetationsruhe Die grosse Frage beim Güllen: Darf ich nun oder doch nicht? Friday, 24. February 2023 Ein paar Schönwettertage gab es vergangene Woche. Um möglichst keinen Schaden am Boden zu hinterlassen, fährt er mit dem leichtesten Fahrzeug raus, das in seinem Schopf steht – mit einem 2,5-t-Mähtraktor. Das Güllefass mit 18 m3 Volumen wird jeweils am Feldrand abgestellt und mit dem Schleppschlauch verschlaucht. «So steht das grösste Gewicht auf der Strasse und der Boden wird weniger belastet», sagt er. Schelbert bringt bei dieser Wetterlage nur geringe Mengen Gülle aus, maximal 20 m3/ha, «damit der Boden die Gülle aufnehmen kann und diese nicht abgeschwemmt wird». Auch achtet er wenn möglich auf die Mondphasen: «Bei abnehmendem Mond ist der Boden aufnahmefähiger.» Mit solchen Beobachtungen habe er bisher gute Erfahrungen gemacht.  

Die Gülle konnte er letzten Samstag allerdings nur auf einem der Felder ausbringen, welches sich nicht in unmittelbarer Nähe von Wohnanlagen befindet, «obwohl wir dringend Gülle hätten ausbringen müssen. Uns ist aber die Imagepflege wichtig», begründet er. Deshalb verzichte er in der Nähe von Wohnbauten am Wochenende auf die Ausbringung.

Plan B für die Gülle

Abo Verschmutzungen verhindern Auch bei warmem Winterwetter gilt: Keine Gülle auf wassergesättigte Böden Wednesday, 28. December 2022 Hat er denn noch einen Plan B, falls er die Gülle gar nicht ausbringen kann? «Wir haben das Glück, dass ein Onkel von uns, ebenfalls Landwirt, meistens für den Notfall freie Güllekapazität hat.» Wegen der Wirtschaftlichkeit ist der Gülletransport allerdings nicht so sinnvoll, ist er sich bewusst.

Die Kapazität würde er gerne erweitern, dies wäre jedoch nicht so einfach: «Vor etwa sieben Jahren haben wir einen neuen Stall mit zusätzlichen Laufhöfen errichtet. Das Güllelager durften wir etwas vergrössern, jedoch im Nachhinein viel zu wenig. Das wird bei dieser Wetterlage nun zu einem Problem.»

Bei Neubauten habe er die Erfahrung gemacht, dass bei der Gesuchseinreichung beim Bauamt die Errichtung von genügend grossen Güllelagern zu wenig berücksichtigt werde. Diesbezüglich sollte sich unbedingt etwas verändern, ist er der Meinung. Denn im Spätherbst sollte man keine Gülle mehr ausbringen müssen.

Wetter unverändert bis Ende nächste Woche 

Abo Wetter aktuell Regenwetter: Vorerst kein Ende in Sicht Friday, 12. May 2023 Gemäss Meteo Schweiz ist auch bis Ende nächster Woche keine Entspannung in Sicht. Die Schauer- und Gewitterneigung werde ab Dienstag jeweils am Nachmittag und frühen Abend erhöht sein.

Seit Anfang April fiel entlang der zentralen und östlichen Voralpen am meisten Niederschlag. In diesen Regionen wurden verbreitet Niederschlagsmengen von 180 bis 250 mm, punktuell sogar über 300 mm gemessen. Gebietsweise fielen aber auch im Jura, in den zentralen Alpen oder im Mitteltessin Mengen um 200 mm.

Güllepool, Vergärungsanlage oder zum Nachbar?

Auf wassergesättigten Böden dürfen laut Verordnung (ChemRRV) keine flüssigen Dünger ausgebracht werden. Die Vollzugshilfe «Nährstoffe und Verwendung von Düngern» enthält eine Beschreibung davon, jedoch bleibt ein Interpretationsspielraum bestehen. Die Verantwortung für einen Düngeraustrag trägt am Schluss immer der Bewirtschafter.

Falls Gülle vom Betrieb weggeführt werden muss, sollte als erster Schritt Lagerraum in Betriebsnähe gesucht werden. Diese Grube muss die Vollzugsbehörde abnehmen. Entweder: Güllepools von Lohnunternehmern oder eine Vergärungsanlage angehen. Mist darf während sechs Wochen auf dem Feld zwischengelagert werden. Wichtig dabei ist, diesen abzudecken (Merkblätter des Kantons beachten, Beispiel Kanton SO).

Ein Problem sei es, dass die Güllelagerkapazität teils noch auf den alten Stall mit dem alten Bestand abgestimmt sei und nicht der aktuellen Herdengrösse entspreche, bemerkt ein Düngerberater. «Nur für einige Kubik baut niemand seine Güllegrube aus.» Oftmals reiche dann die Grube nur für das vorgeschriebene Minimum von drei Monaten auf dem Betrieb und nicht für fünf (Tal- und Hügelzone). Solche Betriebe seien eher gezwungen, auch bei suboptimalen Bedingungen zu güllen.

Diesen Frühling war es bodenschutztechnisch streng genommen vielerorts für einige Arbeiten zu nass. «Da passieren die gefährlichen Verdichtungen», denn wenn es auch im Unterboden durchnässt sei und mit schweren Achslasten gearbeitet werde, komme es zu Verdichtungen im Unterboden, bemerkt der Berater. Nichtsdestotrotz schätzt er die Lage nicht als dramatisch ein. Es gab Zeitfenster im Februar und März, um Hofdünger auszubringen. Der Zielkonflikt zwischen Pflanzenbau und Boden- sowie Gewässerschutz bestünde dennoch.