Das Amt für Umwelt des Kantons Appenzell Innerrhoden veranlasst dieses Jahr die ersten baulichen Überprüfungen von Güllebehältern, Mistplatten und Lagergruben für privates Abwasser.
Insgesamt sind es 380 landwirtschaftliche Ganzjahresbetriebe, 130 Sömmerungsbetriebe sowie etliche Hobby-Betriebe, die kontrolliert werden, hält das Amt in einer schriftlichen Mitteilung fest. Die Planung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt und dem Bauernverband.
Priorität auf Güllebehältern
Im ersten Jahr liegt die Priorität auf Güllebehältern in rechtskräftigen und provisorischen Grundwasserschutzzonen sowie in Grundwasserschutzarealen, teilt das Amt für Umwelt mit. Die betroffenen Personen würden in den kommenden Wochen brieflich informiert. Bis 2029 sollen sämtliche Jauchegruben und Mistplatten überprüft sein, so das Ziel des Kantons.
Mit den Kontrollen sollen Fehlanschlüsse erkannt und Gewässerverschmutzungen vermieden werden. In der Mitteilung wird daran erinnert, dass Lecks an Jauchegruben oder Mistplatten zu Verschmutzungen von Grundwasser oder Oberflächengewässer führen können und ein Sicherheitsrisiko für die Umwelt sind. Im Rahmen der Kontrolle wird neben der Dichtheit der Lagereinrichtungen auch die Entwässerung der Betriebe überprüft.
Maschinenring kontrolliert
In einem Pilotversuch werden die Kontrollen durch den Maschinenring Ostschweiz durchgeführt. Dieser führte bereits in umliegenden Kantonen Dichtheitsprüfungen durch, begründet das Amt und schreibt weiter: «Es können auch weitere Prüforganisationen oder Ingenieurbüros beauftragt werden, sofern sie über die nötigen Kompetenzen verfügen.» Dichtheitskontrollen beim Bau einer Jauchegrube gelten als Erstkontrolle, sofern sie noch nicht zu lang zurückliegen.
Nach dem Augenschein vor Ort wird berechnet, ob die Lagerkapazität des Betriebs über die Wintermonate ausreicht. Wenn keine Mängel festgestellt oder bestehende Mängel behoben wurden, erhalten die Bewirtschafter eine Bestätigung, welche die Dichtheit und Funktionstüchtigkeit der kontrollierten Behälter bescheinigen.
Die kantonalen Behörden sind gemäss Gewässerschutzgesetz und Gewässerschutzverordnung dazu verpflichtet, für periodische Kontrollen von Lagereinrichtungen für Hofdünger zu sorgen. Je nach Gewässergefährdung werden die Kontrollen alle fünf bis zwanzig Jahre wiederholt.

