Beim Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch herrscht eine grosse Unsicherheit bei den Milchkühen, die im Sommer für mindestens 80 Tage auf der Alp sind. Müssen diese Kühe im Winter monatlich auch 13 Tage Auslauf haben (RAUS) oder reichen hier 30 Tage Auslauf im Winterhalbjahr?

Stefan Kohler: Auch die Kühe, die im Sommer für mindestens 80 Tage auf der Alp sind, müssen im Winterhalbjahr – wie bei RAUS – jeden Monat 13 Tage Auslauf haben. Diese Kompensation wurde vor allem für diejenigen Betriebe geschaffen, welche während des Sommerhalbjahres oder vor und nach der Alpsaison auf ihrem Talbetrieb keine genügend grossen Weideflächen haben, um die RAUS-Vorgaben zu erfüllen. Denn sind die Kühe auf dem Talbetrieb, müssen diese in den Wochen vor und nach der Alpung im Sommerhalbjahr 26-mal Zugang zu einem Auslauf haben. Wer die Milchkühe im Winter nicht 13-mal monatlich in den Auslauf lassen kann, hat immer noch die Möglichkeit, beim «Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh» mitzumachen.[IMG 2]

Vor allem das «Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh» scheint bei den Landwirten als Alternative begehrt zu sein, wenn man die Bedingungen nicht erfüllen kann. Können Sie mit einfachen Sätzen erklären, was hier genau gefordert wird?

Der Milchproduktionsbetrieb verpflichtet sich, zusammen mit dem Bestandestierarzt jährlich einen kostenpflichtigen Check gemäss Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh durchzuführen. Dieser Check ist von der Organisation Rindergesundheit Schweiz ausgearbeitet worden und enthält 15 Punkte rund um die Themen Stoffwechsel, Haltung, Fütterung, Eutergesundheit, Klauengesundheit, Fruchtbarkeit und Kälber. Wir haben von den Milchviehhaltern bisher sehr gute Rückmeldungen zu diesem Check erhalten.

Was ist dabei zu beachten?

Abo Für den 20-jährigen Jonas Reber aus Fahrni b. Thun BE ist das RAUS-Programm im Winter ein grosser zeitlicher Aufwand. Branchenstandard Der Grüne Teppich stösst teilweise sauer auf Monday, 30. October 2023 Zu beachten ist, dass sich die Kompensation auf den Auslauf im Winterhalbjahr, nicht aber auf den Auslauf im Sommerhalbjahr bezieht: Die Kühe müssen also im Sommer an mindestens 26 Tagen pro Monat Zugang zu einem Auslauf haben. Das Basis-Gesundheitsprogramm ist eine Kompensation für diejenigen Betriebe, welche im Winter aus baulichen, klimatischen und betrieblichen Gründen ihren Tieren den häufigen Auslauf nicht ermöglichen können. Es gilt hier der Auslauf von 30 Tagen im Winterhalbjahr analog der Tierschutzverordnung.

Mit dem Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh können die Landwirte die nächsten zehn Jahre ein fehlendes BTS-, RAUS- oder Weideprogramm kompensieren, um die Bedingungen für den Grünen Teppich doch noch zu erfüllen. Was passiert nach den zehn Jahren?

Zehn Jahre sind eine lange Zeit, wer weiss, in welcher Welt wir dann leben? Die Kompensationen sind für diejenigen Betriebe eine Möglichkeit, auf den Grünen Teppich zu kommen, die weder an BTS, RAUS noch am Weideprogramm des Bundes teilnehmen können. Das Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh wurde sehr aufwendig entwickelt und es ist von allen Kreisen als faire Kompensation anerkannt. Deshalb gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln, dass während der nächsten zehn Jahre die Möglichkeit bestehen bleibt, mit dem Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh ein fehlendes BTS-, RAUS- oder Weideprogramm zu kompensieren, um die Bedingungen für den Grünen Teppich zu erfüllen. Die BOM ist ein zuverlässiger Partner der Schweizer Milchproduzenten. Zu allen Anpassungen in den Reglementen braucht es auch die Zustimmung der Produzentenvertreter in der BOM. Ich rechne also damit, dass diese Kompensation eine sehr lange Beständigkeit haben wird.