Diverse Grossräte und Grossrätinnen forderten in einer Motion Mitte September 2020 den Aargauer Regierungsrat auf, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass analog zu Enteignungen auf Bundesebene der dreifache Schätzpreis des zu beanspruchenden landwirtschaftlichen Kulturlandes bezahlt wird.

Rechtliche Bedenken gross

Der Regierungsrat lehnt die Motion ab, ist aber bereit, diese als Postulat entgegen zu nehmen. Er hält fest, dass die verlangte Änderung des Enteignungsrechts rechtlich nicht möglich ist, weil sie verfassungswidrig sei. Zudem würde die verlangte Änderung neue und sehr erhebliche Ungleichheiten schaffen. Der Regierungsrat kann das Anliegen der Motionäre respektive den Wunsch nach einheitlicher Behandlung von Landkäufen durch Bund und Kanton aber nachvollziehen. Er ist daher bereit, zu prüfen, ob eine Möglichkeit der erhöhten Entschädigung besteht, welche sich verfassungskonform umsetzen lässt. Zu bemerken ist ferner, dass dies auch den Landerwerb im Enteignungsverfahren durch Gemeinden betreffen wird.

Vorbild Zuger Modell

Im Kanton Zug sieht ein Dekret für den Erwerb durch den Kanton einen Landpreis von rund 80 Franken pro m2 vor. Die Bandbreite des Preises von 16 Franken je nach Lage und Beschaffenheit entspricht ungefähr der Bandbreite im Kanton Aargau heute, jedoch kommt ein ausserordentlich hoher «Sockelbetrag» von 72 Franken pro m2 hinzu. Der Kantonsratsbeschluss gilt für den Erwerb für den Bau oder Ausbau der kantonalen Infrastruktur wie Strassen und Gewässer, nicht aber bei formellen Enteignungen zu Zwecken, die im Bundesrecht begründet sind und auch nicht für materielle Enteignungen.

Ausgehend davon, dass eine Lösung mit einem Faktor auf den Höchstpreis gemäss Bundesgesetz bäuerliches Bodenrecht BGBB nicht zulässig ist, könnte es auch zu mehr Streitfällen führen. Würde das Preisniveau über der neuen bundesrechtlichen Lösung rechtlich auf mehr als nur unzureichenden Grundlagen stehen, könnte bei der Prüfung ein Modell mit einem Zuschlag von 10 Franken pro m2 oder einem mittleren Preis von 20 Franken pro m2 mit einer Bandbreite im Vordergrund stehen.