Selten hat eine Anpassung im ÖLN derart viel Widerstand ausgelöst wie die 3,5-%-Anforderung für Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Ackerbau. Deren Einführung hat der Bundesrat mit dem Verordnungspaket zur Umsetzung der Pa. Iv. 19.475 im April 2022 beschlossen. Die Bestimmung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie hat diverse Vorstösse im Parlament ausgelöst. Zuletzt im Juni eine Interpellation von Maya Graf (Grüne) im Ständerat sowie je eine Motion von Esther Friedli im Ständerat und Martin Haab (beide SVP) im Nationalrat.

Unerwünschte Nebeneffekte

Alle drei parteiübergreifend unterzeichneten Vorstösse appellieren an den Bundesrat, die Schwächen der Regelung anzugehen. Graf schreibt, die 3,5 % führten zu vielen Unsicherheiten auf den Landwirtschaftsbetrieben. «Und absehbar ist, dass es leider auch zu unerwünschten Nebeneffekten (Ackerbearbeitung von BFF der Qualitätsstufe 2) führen kann.» Haab und Friedli plädieren für eine Verschiebung der Einführung um ein Jahr.

Dieselbe Forderung haben u. a. Bio Suisse und IP-Suisse im Rahmen der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2023 eingebracht, obwohl darin gar keine entsprechenden Änderungen in der Direktzahlungsverordnung vorgesehen sind, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf Anfrage schreibt. Es verweist auch darauf, dass eine Verschiebung auf Stufe Gesamtbundesrat entschieden werden müsste, weil es eine Änderung der DZV wäre.

Viele stehen dahinter

Wenn man sich bei den Landwirtschaftsverbänden ein bisschen umhört, ist denn bezüglich Verschiebung auch kaum Optimismus auszumachen. Die 3,5 % würden von vielen Kantonen und Betrieben akzeptiert und umgesetzt. Viele hätten bereits Flächen umbrochen und Saatgut beschafft. Eine Verschiebung würde deshalb auch viel Ärger auslösen, lautet der Tenor.

Schon gar nicht zur Diskussion steht eine Streichung der 3,5 %. «Der Nationalrat hat in der Wintersession die Motion Rieder 22.3610 abgelehnt, die eine Streichung verlangte», schreibt das BLW. Der Bundesrat wird das Verordnungspaket 2023 im Spätherbst verabschieden.