Inwiefern ist die Revision des Energiegesetzes relevant für den Durchschnittslandwirt?

Hannah Hofer: Die Landwirtschaft ist in zweierlei Hinsicht betroffen. Die Produktion erneuerbarer Energien ist eine grosse Chance, dazu sind die Produzenten jedoch auf entsprechende Fördermassnahmen angewiesen. Aus Sicht der landwirtschaftlichen Strom-konsumenten möchten wir eine möglichst effiziente Nutzung der Fördergelder, so dass die Kosten möglichst tief sind.

Ist das nicht ein Widerspruch: möglichst günstige Preise und möglichst viel Förderung für die Bauern?

Wir verlangen eine kostendeckende Förderung, damit die Energie- und Klimaziele erreicht werden können. Die Landwirtschaft möchte ihren Beitrag leisten, soll aber nicht die Kosten der Allgemeinheit übernehmen müssen.

Wie steht es im Moment mit der Rentabilität für «Energiewirte» ohne KEV?

Zahlen von Swisssolar zeigen, dass in den letzten Jahren auf landwirtschaftlichen Stall- und Scheunendächern weniger Photovoltaik (PV)-Anlagen gebaut werden. Ohne Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) rentiert sich der Betrieb einer PV-Anlage nur, wenn man einen konstanten, hohen Eigenverbrauch hat wie zum Beispiel mit einer Kühlhalle. Bei Betrieben mit hohen täglichen Schwankungen des Strombedarfs, beispielsweise bei Milchbetrieben, ist das anders. Man sieht heute deshalb teilweise Dächer, die nur kleine Teilflächen mit PV-Anlagen bedeckt haben. Aus Sicht der Energiestrategie 2050 ist das nicht sinnvoll. Mit der Revision soll nun ein besserer Anreiz geschaffen werden, die ganzen Dachflächen zu belegen. Mit einer Volleinspeisung sollen bis zu 60 Prozent der Investitionskosten mittels Einmalvergütung gedeckt werden. Das befürworten wir.

Was rät Ihr einem Interessenten, der aktuell eine PV-Anlage bauen möchte?

Der Betriebsleiter muss seinen Energiebedarf kennen. Ohne grossen Eigenverbrauch würde ich derzeit abwarten, wie die Fördermassnahmen ab 2023 ausgestaltet sein werden.

Wie steht es bei Biogas-anlagen, zubauen oder abwarten?

Hier ist die Situation anders. Bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen ist die Kostenstruktur nicht zu vergleichen mit PV-Anlagen. Die laufenden Betriebskosten sind viel höher, weshalb sie mittels einmaligen Investitionsbeiträgen nicht rentabel betrieben werden können. Ohne Änderung nach der Vernehmlassung werden nicht nur keine neuen Anlagen gebaut, sondern auch bestehende abgestellt. Das darf auf keinen Fall geschehen, denn das Potenzial der Biogasanlagen ist sehr gross. Heute werden mit nur rund 5 % des Hofdüngers 155 GWh Strom und 75 GWh Wärme produziert. Diese Anlagen sind nicht nur wegen der Stromproduktion, sondern auch wegen ihrer Treibhausgas-Reduktionsmöglichkeit sehr wichtig. Die Klimaziele der Landwirtschaft lassen sich nur mit landwirtschaftlichen Biogasanlagen erreichen.

Was müsste in Sachen Biogasanlagen-Förderung verändert werden?

Grundsätzlich soll das bestehende Einspeisevergütungssystem weitergeführt werden oder ein System basierend auf einer gleitenden Marktprämie eingeführt werden. Diese garantiert die Differenz zum Marktpreis und gibt Investitionssicherheit.

Wie gross ist aus Ihrer Sicht das Potenzial von Holzvergaser-Anlagen?

Das ist ein Potenzial, welches man unbedingt besser nutzen sollte. Zur Zeit werden erst 5 % des Energieholzes zur Stromproduktion genutzt. In diese Richtung geht auch eine Motion von Erich von Siebenthal. Das Anliegen zur Förderung des Holzes als Energiepotenzial, insbesondere für kleinere Anlagen und zur Wärmeproduktion, wird mit vorliegender Revision aber zu wenig berücksichtigt. Deshalb darf die Motion auf keinen Fall abgeschrieben werden.