Die Schweiz befindet sich auf den letzten Meilen der Ausrottung der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD). Ein erhöhtes Ansteckungs-Risiko besteht dabei auf Sömmerungsbetrieben und Gemeinschaftsweiden. Hier kommen Tiere aus verschiedenen Tierhaltungen länger miteinander in Kontakt.
Einsatz von allen erforderlich
«Insbesondere infizierte trächtige Tiere, deren Fötus sich im Mutterleib ebenfalls mit dem Virus ansteckt und später als persistent-infiziertes Kalb zur Welt kommt, verschleppen das BVD-Virus in den Heimbetrieb», so das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Dort richten sie damit grosse Schäden an.
Zur Vermeidung von Ansteckungen gilt es laut dem Bundesamt, die Sömmerung aus verschiedenen Haltungen so sicher wie möglich zu machen. «Dafür müssen sich alle Beteiligten einsetzen», betont das BLV und stellt folgende Empfehlungen:
- Sömmerungsverantwortliche: Sie nehmen nur Tiere aus Tierhaltungen mit vernachlässigbarem BVD-Risiko an. Im Konkreten heisst das: nur Tiere aus Betrieben mit einer grünen Ampel oder aus Tierhaltungen mit einer sogenannten «BVD-Sömmerungsbescheinigung» des kantonalen Veterinärdienstes.
- Tierhaltende: Sie vergewissern sich vor der Sömmerung ihrer Tiere beim Verantwortlichen, dass auf dem Sömmerungsbetrieb nur Tiere aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel oder mit einer «BVD-Sömmerungsbescheinigung» sein werden. Tiere aus Betrieben mit einer orangen oder roten Ampel gehen nur auf Sömmerungen, wo sie keinen Kontakt zu Tieren aus anderen Tierhaltungen haben. Müssen sie wegen fehlender Alternative auf eine gemeinsame Sömmerung, wenden sich die Tierhaltenden frühzeitig, jedoch spätestens einen Monat vor der Auffuhr, an den kantonalen Veterinärdienst zur Abklärung des BVD-Risikos.
- Kantonale Veterinärdienste: Sie klären vor der Sömmerung das BVD-Risiko von Tierhaltungen, die noch keine grüne Ampel haben, genau ab. Für gut und negativ auf BVD überwachte Tierhaltungen wird eine «BVD-Sömmerungsbescheinigung» ausgestellt.
Wie wird BVD-Risiko abgeklärt?
«Die Abklärung des BVD-Risikos erfolgt anhand einer serologischen Untersuchung von Tankmilchproben oder von Blutproben von einer Rindergruppe des Bestandes. In Ausnahmefällen werden die neugeborenen Kälber und Totgeburten auf das Virus untersucht», so das BLV auf Anfrage der BauernZeitung. Falls nötig, führe der kantonale Veterinärdienst weitere Untersuchungen durch und treffe weitere Massnahmen, bis sicher ist, dass von Tieren aus dem entsprechenden Betrieb kein erhöhtes BVD-Risiko ausgehe. «Dies können zum Beispiel gezielte Untersuchungen von weiteren Tieren des Bestandes sein. Der Kanton entscheidet über die notwendigen Massnahmen jeweils situativ und im Einzelfall», erklärt das BLV. «Sofern keine Ansteckung erfolgt, hat die Alpung 2025 keinen Einfluss auf den neuen BVD-Status der Heimbetriebe ab 1. November 2026», schreibt der Schweizer Bauernverband in einem Artikel zum Thema.
Wie kann BVD-Risiko geprüft werden?
Das BVD-Risiko eines Betriebes kann laut BLV in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) mithilfe folgender Schritte geprüft werden:
- Einloggen in die TVD als Gast oder Tierhalter.
- Unter «Abfragen» ▶ «Betrieb suchen» kann nach der gewünschten TVD-Nummer gesucht werden.
- Das Tab «Betriebsdetails» zeigt das BVD-Risiko an.
Weiter kann das BVD-Risiko gruppenweise über die Markt-Datenbank geprüft werden, indem die TVD-Nummern im CSV-Format importiert werden.
Während einer Übergangsphase vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2026 zeigt ein Ampelsystem das BVD-Risiko an, das von einem Betrieb ausgeht. Während Betriebe mit einem hohen BVD-Risiko rot markiert sind, sind solche mit einem mittleren Risiko orange gekennzeichnet. Grün sind solche mit einem vernachlässigbaren Risiko. Sömmerungsbetriebe, Viehmärkte und -ausstellungen sind grau und werden nicht beurteilt.
Ersichtlich ist die BVD-Ampel auf der Tierverkehrsdatenbank oder dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument.
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