2017 hat das Stimmvolk die Energiestrategie 2050 angenommen. Sie beruht auf drei Pfeilern: Ausstieg aus der Atomkraft, Steigerung der Effizienz und Zubau von Kapazität bei der Nutzung von erneuerbaren Energien. Denn der Bedarf an Strom wird aufgrund der Klimaziele (z. B. durch Elektrifizierung des Verkehrs) noch zunehmen.

Es braucht Biogas-Förderung

Eine wichtige Rolle kommt in dieser Strategie auch der Landwirtschaft zu. Sie leistet schon heute einen markanten Beitrag an die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien und grosses Potenzial, um diese weiter auszubauen. Deshalb hat sich der Schweizer Bauernverband (SBV) in der aktuellen Vernehmlassung zu den Fördermassnahmen ab 2023 ausführlich geäussert und seine Stellungnahme kürzlich den Medien zugestellt.

In seiner Stellungnahme begrüsst der SBV die grundsätzliche Stossrichtung der Revision mit der geplanten Verlängerung der Fördermassnahmen bis 2035. Jedoch bedaure man ausserordentlich, dass der ­vorliegende Gesetzesentwurf «weder eine Lösung für den Weiterbetrieb von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen noch für den dringend nötigen Zubau neuer Anlagen enthält», so der SBV in seiner Stellungnahme.

Die Biogasanlagen haben nicht nur hohes Stromproduktionspotenzial, sondern sie sind auch zentral für die Erreichung der Klimaziele der Landwirtschaft. Diese liessen sich nur mit einem Ausbau der Förderung bewerkstelligen, wie Hannah Hofer vom SBV sagt (mehr dazu im Interview).

Keine Strafe für Dezentrale

Die Landwirte sind aber nicht nur Stromproduzenten, sondern auch grosse Konsumenten. Deshalb wehrt sich der SBV in der Stellungnahme gegen die angedachte distanzabhänige Netztarifierung, das würde bedeuten, dass dezentrale Bezüger mehr bezahlen müssten.