Das Fahrzeug ist knallrot und verfügt über einen grossen Frontschild samt Seilwinde. Äusserlich gleicht es bis aufs Haar den modernen Pistenfahrzeugen, die wir aus den Wintersportgebieten kennen. Dieses Fahrzeug sorgt im Benkener «Cholriet» im Zürcher Unterland für viel Aufmerksamkeit. Hinter diesem Pistenfahrzeug steckt das Marthaler Baugeschäft Wipf-Bau. Dieses hat sich in einem Betriebszweig auf die Wiederverwertung von Aushubmaterial zur Aufwertung von landwirtschaftlich genutzten Böden spezialisiert.

Boden wird geschont

Die Kulturlandfläche im «Cholriet» ist der Nutzungseignungsklasse 6 zugeteilt und weist ­folgende Eigenschaften auf: Futterbau bevorzugt, Ackerbau stark eingeschränkt. Die Fläche kann damit nur zur Hälfte als Fruchtfolgefläche (FFF) angerechnet werden. Gegenwärtig wir auf diesem Areal wertvolles Aushubmaterial aus dem Unterboden eingebracht. Dieses ist meist bräunlich und eher hell gefärbt, schwächer durchwurzelt und weniger belebt als Humus im Oberboden. Damit die Parzelle nicht mit Lastwagen, Bagger oder Trax befahren werden muss, kommt der Pistenbully zum Einsatz: Er verteilt dank seiner breiten Raupen das eingebrachte Erdreich sehr bodenschonend. Mithilfe der Seilwinde kann der Humus ohne Bodenverdichtung auf der ganzen Fläche verteilt werden. «Es ist eine absolute Win-Win-Situation. Für den Landwirt, den Unternehmer und die Natur.» Das sagt Werner Wipf.

Auf Initiative des Landeigentümers

Im Falle der Kulturlandfläche im «Cholriet» erfolgt das Einbringen von rund 15 Zentimeter Erde – das sind 1500 Kubikmeter pro Hektare – auf Initiative des Landeigentümers. Diese Aufhumusierung ist nicht Bestandteil einer vom Kanton veranlassten Bodenverbesserung. Laut Wipf wird aber auch die Bodenverbesserung in Benken durch die zuständige Fachstelle für Bodenverbesserung begleitet. Nach Abschluss der Aufschüttung wird die aufgetragene Erde auf eine Tiefe von rund 60 Zentimeter umgepflügt.

Zu den Fruchtfolgeflächen gehört das qualitativ am besten für den Ackerbau geeignete Kulturland. Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung  einer ausreichenden Versorgungsbasis des Landes hat der Bundesrat 1992 im Sachplan Fruchtfolgeflächen den gesamtschweizerischen Mindestumfang an Frucht­folgeflächen festgesetzt. Im Falle des Kantons Zürich sind es 44 400 Hektaren.

Beachtliches Potenzial

Da immer wieder für Bauten ausserhalb der Bauzonen Fruchtfolgeflächen beansprucht werden, muss deren Verlust durch Aufwertungsmassnahmen kompensiert werden. Etwa, indem man schlechte Böden durch das Einbringen von wertvollem Erdmaterial aufwertet. Auf solche Aufwertungsarbeiten hat sich das Marthaler Baugeschäft Wipf spezialisiert. Dabei leistet der Pistenbully wertvolle Arbeit. Im Kanton Zürich haben 5000 Hektaren Landwirtschaftsland das Potenzial, über gezielte Massnahmen qualitativ aufgewertet zu werden. Diese Aufwertung erfolgt, indem man auf diesen Böden fruchtbare Erde einbringt und diese damit wertvoller macht. Die für die bewilligungspflichtige Aufwertung eingesetzte Erde darf aber keine Belastungen aufweisen.