Früherer Einbezug der Landeigentümer bei kantonalen Infrastrukturprojekten, so für Strassen- oder Wasserbauprojekte, und eine fairere Abgeltung beim Erwerb von landwirtschaftlichem Boden für solche Projekte. Das verlangen der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) vom Kanton seit Jahren. Und auch Kantonsräte unterstützten mit Motion und Postulat dieses Anliegen.

Bund zahlt 3-mal mehr

Nun legt die Regierung dazu einen Gesetzesentwurf vor. Dieser sieht vor, dass Grundeigentümer im Gegensatz zu heute schon vor der öffentlichen Auflage von Strassen- oder Wasserbauprojekten einen Entwurf des Landerwerbsvertrages und der Entschädigungsregelung erhalten sollen. Und die Entschädigung für Kulturland soll gegenüber heute verdreifacht werden. Bei der Ausarbeitung der Vorlage war auch der LBV in einer Begleitgruppe mit dabei und stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Für Kulturland im Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) soll künftig das Dreifache des ermittelten Höchstpreises gemäss BGBB vergütet werden. Bisher wurde nur der Höchstpreis gemäss Bundesgesetz vergütet, das waren zwischen 3 und 9 Franken pro m2.

Auf Bundesebene gilt allerdings aufgrund einer Änderung des Enteignungsgesetzes seit 2021, dass der Bund seither das Dreifache des BGBB-Höchstpreises vergütet. An diese Anpassung waren aber Gemeinden und Kanton bei ihren landbeanspruchenden Projekten nicht gebunden.

Zudem sei die Rechtmässigkeit der Erhöhung dieser Entschädigung rechtlich umstritten, ist der Luzerner Vernehmlassungsbotschaft zu entnehmen. Die Regierung ist aber nach juristischer Abwägung der Auffassung, dass die Erhöhung als rechtlich vertretbar erachtet werden kann. Damit will Luzern künftig die Bundesregelung beim Erwerb von Kulturland für Infrastrukturbauten übernehmen. Die Erhöhung soll künftig auch für die Luzerner Gemeinden gelten. Grundeigentümer erhalten so künftig bei Landverlust im Schnitt bis 27 Franken pro m2.

Für Projekte seit 2021

Auch andere Kantone passten in den letzten Jahren die Entschädigung bei Verlust von Kulturland nach oben an, und einige Gemeinden zahlten schon bisher freiwillig mehr als den Höchstpreis gemäss BGBB. Spitzenreiter bezüglich Entschädigung ist seit Jahren der Kanton Zug mit 80 Franken pro m2.

Die neue Entschädigungsregelung gilt bereits für Projekte, die nach dem 1. Juli 2021 öffentlich aufgelegt wurden. Die Vorlage ist seit Anfang Januar in der Vernehmlassung. Interessierte können bis 28. April dazu Stellung nehmen.