Der Artikel «Frontlader im Strassenverkehr: Diese Punkte vermeiden Ärger mit der Polizei» ist nicht nur wegen seines Titels aufmerksam gelesen worden. Anlass zu Diskussionen und Leser-Rückmeldungen hat auch die Tatsache gegeben, dass der Kantönligeist in Sachen Frontanbaugeräte im Strassenverkehr einmal mehr voll zuschlägt.
So ist etwa der maximal erlaubte Überhang des Frontladers nicht in allen Kantonen gleich gross: Manche erlauben vier, andere hingegen fünf Meter. Und auch das Nummernschild hat Auswirkungen: Wer mit einer weissen Nummer unterwegs ist, darf weniger Überhang haben. Kommt es zu einer Polizeikontrolle, ist Ärger also fast vorprogrammiert.
Hatten auch Sie schon wegen Ihres Frontladers mit der Polizei zu tun? Sind Sie dabei verwarnt oder sogar gebüsst worden? Dann lassen Sie es uns wissen und schildern Sie uns Ihre Erfahrungen. Alle Daten behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich.
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Wurden Sie auch schon mal mit dem Frontlader in einem anderen Kanton kontrolliert? Berichten Sie uns von Ihren Erlebnissen.
