Mit den warmen Frühlingstemperaturen kommen auch wieder die unbeliebten Problempflanzen wie Blacken, Ackerkratzdistel, weisser Germer und Alpenkreuzkraut in Sömmerungsgebieten zum Vorschein. Diese haben einen schlechten Futter- und Qualitätswert, rauben den wünschenswerten Gräsern sowie Klee ihren Platz und führen aufgrund ihrer Giftigkeit zur Leberschädigung beim Vieh (z. B. Alpenkreuzkraut und Weisser Germer). Ihre Bekämpfung auf alpwirtschaftlich genutzten Wiesen, Weiden und Streueflächen ist daher nach Richtlinien des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) obligatorisch. Ein übermässiger Besatz an Problempflanzen kann zu Kürzungen bei den Direktzahlungen führen.

Handarbeit vor Chemiekeule

Um die Beitragsberechtigung für Sömmerungsgebiete aufrechtzuerhalten, müssen Problempflanzen nach Direktzahlungsverordnung bekämpft werden. Hier gilt es aber bestimmte Anforderungen zu erfüllen.

Mechanische Behandlung: Problempflanzen müssen grundsätzlich mechanisch vor der Blüte oder Samenbildung eliminiert werden. Ist eine mechanische Behandlung nicht mehr möglich, können bewilligte herbizide Wirkstoffe eingesetzt werden.

Chemische Behandlung: Alle Anwendungen dürfen nur als Einzelstock- oder Nesterbehandlungen mit der Rücken- oder Handspritze durchgeführt werden, um grössere Nester von Disteln und Quecken rasch und gezielt zu behandeln. 

Für eine Flächenbehandlung dürfen Herbizide nur mit einer Sonderbewilligung der kantonalen Fachstelle und im Rahmen eines Sanierungsplanes eingesetzt werden. Hierbei gilt: Herbizide nur einmal pro Fläche und Jahr anwenden und nur von Personen, die im Besitz einer Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind.

Ein Plan gegen Unkraut

Um Problempflanzen zu behandeln, schlägt der Alpbewirtschafter selbst vor, was er plant zu machen, wo er das machen will, wann im Jahr er das machen will und bis wann er die festgestellten Arten und betroffenen Flächen wieder unter Kontrolle bekommen möchte. Der Kanton beurteilt anschliessend den vorgeschlagenen Sanierungsplan, setzt eine angemessene Frist zur Sanierung – i.d.R. sechs Jahre – und gibt bei einer positiven Beurteilung sein Einverständnis für deren Durchführung. 

Kürzung bei hohem Besatz

Mit der Umsetzung der Massnahmen muss bereits im ersten Jahr nach der Mangelfeststellung begonnen werden. Nachdem die Massnahmen umgesetzt sind, führt der Kanton Kontrollen durch, um diese zu beurteilen. Diese können wiederholt stattfinden, bis die Problempflanzen wieder unter Kontrolle gebracht werden. Falls die Massnahmen nicht das erwünschte Ergebnis erbringen, muss der Alpbewirtschafter den Kanton informieren und die Massnahmen anpassen. Wird bei einer Folgekontrolle festgestellt, dass eine oder mehrere Massnahmen nicht umgesetzt wurden oder ist weiterhin ein übermässiger Besatz an Problempflanzen vorhanden, hat dies eine Kürzung der Sömmerungsbeiträge zur Folge. Die Beurteilung liege aber laut Direktzahlungsverordnung im Ermessensspielraum der Kantone. Der Bewirtschafter muss infolge einen neuen Massnahmenplan ausarbeiten. 

Nach einer erfolgreichen Umsetzung müssen die Weidepflegemassnahmen weitergeführt und für weitere Kontrollen dokumentiert werden, teilt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) mit. Dass, damit die Problempflanzen nicht wieder zu einem Problem werden. Gleiches gilt für die Verbuschung des Sömmerungsgebiets. Für die Dokumentation der Massnahmen stellen die Kantone Vorlagen zur Verfügung. 

 

Alpenblacke

Schneiden und Einsaat

  • 1. Schnitt kurz vor dem Blütenbeginn (wenn nur Blätter vorhanden)
  • 2. Schnitt erneut kurz vor Blütenbeginn
  • Einsaat*

Ausgraben und Einsaat

  • Ausgraben der liegenden unterirdischen Sprossachse
  • Wurzeln 15 cm tief mit dem Blackeneisen austechen
  • Einsaat*

Herbizidanwendung

  • Einzelstock-/Flächenbehandlung vor Mitte Mai und im September mit Metsulfuron-methyl (z. B. Ally Tabs) auf die gut entwickelte Blattrosette, vor der Stängelbildung

Ally Tabs Dosierung für zirka 250 Pflanzen pro Liter Spritzbrühe:

  • 3 Tabletten pro 10 Liter mit Rückenspritze
  • 1 Tablette pro Liter mit Handspritze 

Bewirtschaftungsanpassung

  • Blacken breiten sich auf nährstoffreichem Boden aus, der durch Tritt beschädigt wird
  • Blackenböden daher weniger lang beweiden
  • Wenn regnerisch/nass schonender beweiden
  • Kuhfladen verteilen, um die Ausbreitung zu reduzieren
  • Ein dichter Wiesen- und Weidebestand verhindert das Auskeimen

Bemerkungen: Einsaat mit SM 481 gemäss Katalog der Standardmischungen für den Futterbau oder Einsaat mit reifen Grassamen von benachbarten, vergleichbaren Standorten.

 

 

Alpenkreuzkraut

Schneiden

  • 1. Schnitt kurz vor dem Blütenbeginn; Schnittgut entfernen (stark giftig)
  • 2. Schnitt erneut kurz vor Blütenbeginn; Schnittgut entfernen

Ausstechen

  • Einzelpflanzen umgehend, kurz vor Blühbeginn (zirka Mitte Juni) wurzeltief ausreissen und entsorgen

Herbizidanwendung

  • Nur auf Teilflächen möglich, auf der anderen Teilfläche Schneiden oder Ausstechen
  • Im Frühsommer auf gut entwickelte Blattrosette, vor der Stängelbildung mit Metsulfuron-methyl (z. B. Ally Tabs) anwenden

Dosierung Ally Tabs für zirka 250 Pflanzen pro Liter Spritzbrühe:

  • 3 Tabletten pro 10 Liter mit Rückenspritze
  • 1 Tablette pro Liter mit Handspritze 

Bewirtschaftungsanpassung

  • Alpenkreuzkraut breitet sich auf nährstoffreichem Boden aus, der durch Tritt beschädigt wird
  • Verunkrautete Böden daher weniger lang beweiden
  • Kuhfladen verteilen, um Ausbreitung zu reduzieren
  • Ein dichter Wiesen- und Weidebestand verhindert das Auskeimen

Bemerkungen: Alpenkreuzkraut ist in frischem und getrocknetem Zustand stark giftig. Schnittgut wenn möglich entfernen, damit es Weidetiere nicht fressen oder Flächen erst wieder beweiden, wenn Schnittgut abgebaut ist. Mit dem Schnitt alleine können Befallsnester nicht saniert werden. Daher zusätzlich chemisch behandeln.

 

 

Alpen-/Acker-/Wollköpfige oder Gewöhnliche Kratzdistel

Schneiden

  • 1. Schnitt kurz vor dem Blütenbeginn (auch während der Beweidung möglich)
  • 2. Schnitt erneut kurz vor Blütenbeginn (während der Beweidung möglich)

Ausstechen

  • Nur Alpen-, Wollköpfige oder Gewöhnliche Kratzdistel
  • Mehrmaliges Ausstechen oder Abhacken kurz vor Blütenbeginn (März bis Mai), um das Einlagern von Reservestoffen in die Wurzel zu verhindern

Herbizidanwendung

  • Nur bei Ackerkratzdistel erlaubt
  • Einzelstockbehandlung auf gut entwickelten Blattrosetten (zirka Ende Mai und ab Ende August bis Ende September, wenn Pflanze 20–30 cm hoch ist)
  • Behandlung mit Clopyralid (z. B. Lontrel 100 oder Clio 100; Rückenspritze)
  • Die Wirkstoffaufnahme kann durch den Zusatz von Rapsöl (z. B. Genol Plant) verbessert werden

Dosierung:

  • Lontrel 100 oder Clio 100: 0,3% mit der Rückenspritze
  • Zusatz von Genol Plant: 0,5%

Bemerkungen: Wird im angewelktem Zustand teils gefressen; Schneiden während Beweidung daher möglich und sinnvoll. Weil die Ackerkratzdistel eine unterirdische Sprossachse entwickelt, ist das Ausstechen daher wenig erfolgreich. Eine kombinierte Bekämpfung mit Herbiziden ist notwendig. Der Erfolg stellt sich aber erst nach mehreren Jahren ein.

 

 

Weisser Germer

Schneiden

  • Nur durch mehrjährige Mahd teilweise möglich – Ausreissen ist wirksamer
  • 1. Schnitt kurz vor der Blüte (wenn Pflanze zirka 30 cm hoch ist)
  • 2. Schnitt bevor die Pflanze aufhört zu wachsen (wenn Pflanze zirka 10–20 cm hoch ist)
  • Schnittgut nach jedem Schnitt entfernen

Ausstechen

  • Nur bei wenig etablierten Pflanzen möglich

Herbizidanwendung

  • Nur auf Teilfläche erlaubt, auf der anderen Teilfläche Schneiden oder Ausstechen
  • Einzelstockbehandlung mit Glyphosat (z. B. Roundup Power Max; nur kalkarmes Wasser verwenden) bei entwickelter Blattrosette

Dosierung:

  • Mit Spritzschirm 0,5 bis 1% Roundup Power Max
  • Mit der Handspritze 7,5% Roundup Power Max 

Bewirtschaftungsanpassung

  • Trittschäden an feuchten Standorten fördern die Ausbreitung des Unkrauts

Bemerkungen: Weisser Germer ist in frischem und getrocknetem Zustand stark giftig. Schnittgut wenn möglich entfernen, damit es Weidetiere nicht fressen oder Flächen erst wieder beweiden, wenn Schnittgut abgebaut ist.
Achtung: Verwechslungsgefahr mit dem Gelben Enzian (geschützte Art).