Die Niederschläge von Mitte Februar haben die Situation in ausgelasteten Güllegruben zusätzlich verschärft. Viele Betriebe sehen sich mit diesem Problem konfrontiert, weil in der Vergangenheit Güllegruben bewilligt worden sind, die den Mindestanforderungen nicht genügen. Somit besteht nicht selten ein Lagerdefizit. 

Mietvereinbarung vertraglich festhalten

Das ergeben Umfragen bei verschiedenen kantonalen Landwirtschaftsämtern. Wenn zusätzliche Kapazität bei Nachbarn gemietet werden kann, ist die Situation zunächst entschärft. Aber meistens ist auch der Nachbar froh um eine Lagerreserve. Wer eine solche Vereinbarung mit benachbarten Betrieben getroffen hat, hält diese am besten mit einem Mietvertrag für die Hofdüngeranlage fest. Kantons-spezifische Vorlagen dazu finden sich auf der Website der zuständigen kantonalen Landwirtschaftsämter.

Um in dieser Hinsicht nicht mit dem behördlichen Vollzug in Schwierigkeiten zu geraten, rät die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (Kolas), die gesetzlich vorgeschriebene Lagerkapazität regelmässig zu überprüfen. Sie hat dazu ein entsprechendes Tool zur Berechnung des Hofdüngerlagers entwickelt (siehe «weitere Informationen» unten).

Wie ist der Zustand der Güllegrube?

Mit dem gesetzlichen Mindestmass für die Güllegrube auf dem Betrieb geht die Frage des Zustandes der Infrastruktur einher. In einem ersten Schritt ist die visuelle Kontrolle der Dichtheit von Lagereinrichtungen für Hofdünger massgebend. Dazu muss die Lagereinrichtung leer, gereinigt und zugänglich sein.

Die Zustandsbeurteilung der Lagereinrichtung erfolgt grundsätzlich durch eine von der Gemeinde vorgegebene Kontrollfirma. Dabei gilt, dass anerkannte Kontrollen nur von zertifizierten Firmen durchgeführt werden dürfen.

Bevor das Kontrollpersonal in die Lagereinrichtung einsteigen kann, muss diese gut belüftet werden (Heugebläse, Silohäcksler oder Ventilatoren). Nicht geeignet sind laut einem Merkblatt mit Sicherheitsanweisungen Druckfass, Kompressoren, Föhn und ähnliche Geräte, die einen Luftfluss erzeugen. Bei einer Nennleistung des Ventilators von 3000 m³/h beträgt die minimale Durchlüftungsdauer eine Minute pro 5 m³ Leerraum der Lagereinrichtung. Während der Kontrollarbeiten liegt die Sicherheitsverantwortung beim Kontrollpersonal.

Belüftung der Grube sicherstellen

Nach ausreichender Belüftung der Grube steigt die Kontrollperson über eine sichere Leiter in die Lagereinrichtung ein. Neben mindestens zwei Überwachungspersonen sind ebenfalls ein Auffanggurt, Umlenkung und Übersetzung des Sicherungsseils zwingend notwendig. Güllegruben ausserhalb von Gebäuden sind weniger gefährlich als in Gebäudeteile integrierte Gruben. Bei diesen muss die Frischluftzufuhr von ausserhalb der Gebäude gewährleistet sein. Nach der Leerung müssen alle Öffnungen der Grube offen, markiert und gesichert sein.

Der Stickstoff-Ausnutzungsgrad ist ausgangs Winter vergleichsweise besser als im Spätherbst. Dennoch ist die Vegetationsruhe vor dem Ausbringen von Hof- oder auch Recyclingdüngern zwingend zu berücksichtigen. Futterbau Gülle sinnvoll nutzen, nicht «entsorgen» Friday, 21. February 2025 Bauliche Mängel an den Lagereinrichtungen sind laut dem Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern vielfältig. Als Mangel gelten sämtliche Beschädigungen und konstruktive Mängel, die unmittelbar oder langfristig die Dichtheit des Behälters beeinträchtigen. Auch Abplatzungen oder freiliegende Bewehrungseisen sind also Mängel, die behoben werden müssen, obwohl ein Austreten von Gülle möglicherweise noch nicht stattgefunden hat.

Jahrzehnte vorausdenken und Mängel prüfen

Zu bedenken gilt, dass bis zur nächsten periodischen Zustandsaufnahme Jahrzehnte liegen. Die folgende Auflistung des Amtes für Wasser und Abfall des Kantons Bern zeigt eine Auswahl von häufigen Mängeln (nicht abschliessend):

  • Abplatzungen
  • Freiliegende Bewehrung (wird von Gülle angegriffen, wodurch Dichtheit und Statik beeinträchtigt werden)
  • Fehlerhafte Zu-/Ableitungen
  • Risse in der Wand
  • Seitliche Lüftungslöcher (bestehende Überlaufgefahr)
  • Lagereinrichtung aus Sand- oder Bruchstein usw.
  • Fehlender Betonboden

Die an der Lagereinrichtung für Hofdünger festgestellten Mängel definieren die notwendigen Sanierungsmassnahmen, um eine langfristige Dichtheit des Behälters zu gewährleisten. Hinzu kommt der Aspekt der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung. Prüfung und Entscheid, ob eine Lagereinrichtung instand- oder ausser Betrieb gesetzt wird, obliegt dem Inhaber. Ausgeschlossen ist die Weiternutzung einer mangelhaften Lagereinrichtung für Hofdünger.

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