In Rapsbeständen, in denen die Schadschwelle von mindestens einer Larve auf sieben von zehn Trieben erreicht wird, steht die Behandlung gegen die Erdflohlarven in diesen Tagen an. Da in diesem Herbst zumindest in der Westschweiz nur ein geringer Schädlingsdruck von adulten Erdflöhen herrschte, sind tendenziell auch weniger Larven zu erwarten als in Jahren mit grossen Erdflohpopulationen. Ein Kontrollgang pro Parzelle ist nötig, um sich ein genaues Bild der Situation zu machen.

Richtigen Zeitpunkt für die Behandlung finden

Um die Behandlung möglichst im richtigen Moment zu platzieren, ist es wichtig zu wissen, dass die Erdflöhe ihre Eier im Boden ablegen und nicht auf der Rapspflanze. Die Dauer zwischen Eiablage und dem Schlupf der Larven ist temperaturabhängig. Trockenheit in dieser Phase kann die Schlupfquote vermindern. Es braucht eine gewisse Zeit, bis die Larven aus dem Boden auf die Pflanze gewandert sind und dort beginnen sich einzubohren. Die Larven dringen, je grösser sie werden, immer weiter ins Pflanzeninnere vor, bis sie sich im Frühling wieder im Boden eingraben, um sich zu verpuppen. Es kann sich also lohnen mit der Larvenbehandlung möglichst lange zuzuwarten. Wird sie zu früh durchgeführt, werden unter Umständen nicht alle Larven erfasst. Grundsätzlich müssen auch diese Behandlungen vor dem 1. November abgeschlossen sein, über allfällige Ausnahmen entscheiden die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen.

Getreide: Herbizideinsatz so lange Bedingungen optimal

In gut entwickelten Getreidebeständen kann die Herbizidbehandlung gemacht werden, solange Bodenbedingungen, Temperatur und Wetter stimmen. Jedoch sollte sie noch vor dem 1. November erfolgen. Vorauflaufbehandlungen – Herbizideinsatz bevor die Kultur sichtbar ist –, sind im ÖLN jeweils ab dem 10. Oktober nicht mehr erlaubt. In bestockenden Beständen oder Beständen, welche schon viele im Herbst keimende Unkräuter aufweisen, ist es sinnvoll noch zu behandeln. Bei eher spät gesäten Getreidefeldern ist das Risiko durch Verunkrautung im Herbst kleiner. Stimmen die Bedingungen nicht mehr oder sind das Unkraut wie auch das Getreide nicht so weit entwickelt, ist eine Behandlung im Frühjahr gut möglich.

Die richtige Zwischenfrucht nach Mais oder Zuckerrüben

Grundsätzlich werden Zwischenkulturen bis Ende August erfolgreich angelegt. Besteht nun nach späträumenden Kulturen wie Mais oder Rüben der Wunsch eine Zwischenfrucht als Erosionsschutz anzulegen, kommen eventuell Roggen und Chinakohlrübsen noch infrage. Chinakohlrübsen sind Kreuzblütler und daher in Fruchtfolgen mit Raps wegen der Übertragung der Kohlhernie unpassend. Je nach Witterung kann mit diesen beiden Arten der Boden noch teilweise bedeckt werden, mit dem Risiko, dass die Bodenbedeckung auch erst im Frühling erreicht werden kann. Für andere Arten oder Mischungen bestehen aufgrund der kurzen Tageslänge und der tieferen Temperaturen geringe Erfolgschancen.

Mulchgang gegen den Maiszünsler

Um die Vermehrung des Maiszünslers zu vermindern, ist es sinnvoll, die Maisstoppeln möglichst bodennah zu mulchen. Die Larven des Maiszünslers bewegen sich nämlich von der Eintrittsstelle, welche meist unter dem Kolben liegt, immer weiter nach unten, wo sie schliesslich überwintern. Eine Pflugfurche direkt nach dem Mulchen oder spätestens im Frühling reduziert die Überlebenschancen der Larven zusätzlich. Wird dies in einer Region konsequent durchgeführt, kann die Population des Maiszünslers klein gehalten werden. Wird noch Getreide nach Mais angebaut, kann mit dem Pflugeinsatz gleichzeitig das Risiko für Fusarien wesentlich gesenkt werden.