Die Frist für die Vernehmlassung zu den Bilateralen III läuft bis Ende Oktober 2025. Seit Juni 2025 sind die finalen Vertragstexte einsehbar. Bis dahin haben alle involvierten Stakeholder Zeit, eine Stellungnahme einzureichen. So auch die Vereinigung der Schweizer Futtermittelproduzenten (VSF). Peter Stadelmann, der den VSF ad interim bis zum Amtseintritt von Beat Röösli führt, sagt, dass sich der VSF aktuell noch im internen Konsultations- bzw. Vernehmlassungsprozess zu den Bilateralen III befinde. Aus diesem Grund liege noch keine offizielle Stellungnahme vor.

Der VSF begrüsst die Stabilisierung der Beziehungen zur EU

Im Grundsatz lasse sich jedoch bereits Folgendes festhalten: «Der VSF begrüsst die Stabilisierung der Beziehungen zur EU, insbesondere im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, da gemeinsame Standards und gegenseitige Anerkennung Rechtssicherheit schaffen und Doppelkontrollen reduzieren. Für Futtermittelhersteller und Landwirte kann dies administrative Entlastung und mehr Versorgungssicherheit bringen – sofern die Umsetzung praxisnah und bürokratiearm erfolgt», so Stadelmann.

Entscheidend für den VSF sei, dass:

  • Grenzschutz und Zölle im Agrarbereich unverändert bleiben
  • keine zusätzlichen nationalen Auflagen oder Meldepflichten geschaffen werden
  • realistische Übergangsfristen gelten und
  • die Branche in den technischen Gremien frühzeitig eingebunden wird

Die Bilateralen III enthalten kein Landwirtschaftsabkommen, dennoch umfasst das Vertragspaket Punkte, die für die Branche von Bedeutung sind. Diese umfassen beispielsweise

  • Lebensmittelsicherheit / Hygienestandards
  • Technische Handelshemmnisse (MRA)
  • Kontrollmechanismen
  • Stromabkommen und Energiepreise für Landwirtschaftsbetriebe

Der Schweizer Bauernverband (SBV) betont, dass die Landwirtschaft nicht direkt betroffen sei – fordert aber eine klare Absicherung, dass die EU keinen Zugriff auf Direktzahlungen, Strukturpolitik oder Standards erhält.

Für die Landwirtschaft von Bedeutung sind folgende Aspekte:

  • MRA (Mutual Recognition Agreement): Erleichtert Handel mit Maschinen, Messgeräten, Verpackungen – betrifft indirekt auch Landtechnik
  • Zugang zum Binnenmarkt: Stabilität im Export z. B. für Käse, verarbeitetes Fleisch, Agrarprodukte
  • Lebensmittelsicherheit: Gemeinsame Standards erleichtern den Export und verringern Doppelkontrollen
  • Stromabkommen: Versorgungssicherheit auch für energieintensive Landwirtschaftsbetriebe

«Der landwirtschaftliche Grenzschutz wird von den Verträgen nicht berührt»

Was ist die Haltung des Verbands des Schweizerischen Getreide- und Futtermittelhandels, kurz VSGF, gegenüber den Bilateralen III?

Stefan Emmenegger, Geschäftsführer des Verbands erklärt auf Anfrage, dass sich der Vorstand mit dem Paket befasst habe, allerdings keine offizielle Position verabschiedet wurde. Der Verband werde auch keine eigene Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren einreichen.

Abo Die Befürchtung, die Bilateralen III könnten EU-Kontrolleure auf Schweizer Betriebe bringen, hält Igas-Geschäftsführer Christof Dietler für «billige Angstmacherei». Auch künftig werde keiner an hiesige Stalltüren klopfen. Aussenpolitik Trotz Bilateralen III: Die EU-Kontrolleure bleiben draussen Monday, 15. September 2025 Entscheidend dafür sei, dass der landwirtschaftliche Grenzschutz und die Agrarpolitik von den Verträgen nicht berührt würden bzw. gleich blieben, so Emmenegger.

«Wir sehen ein Potenzial für Erleichterungen»

«In Bezug auf die dynamische Rechtsübernahme sowie die Integration der verschiedenen Datensysteme der EU im Bereich des gemeinsamen Lebensmittelraums sehen wir als Vertreter des Handels aber ein Potenzial für Erleichterungen», sagt Emmenegger.

Er sieht mögliche Vorteile durch die Umsetzung der Bilateralen III. So habe es in der Vergangenheit immer wieder Problemen bei der Einfuhr von Waren gekommen, die in der EU rechtmässig verkauft und in Verkehr gebracht worden waren, so Emmenegger. «Dies sollte mit dem gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum nicht mehr vorkommen.»

«Die Versorgung mit Futtermitteln könnte sich durch die Verträge mit der EU eher verbessern»

Und welche Auswirkungen hätte eine Annahme der neuen Verträge für inländische Futtermittelhersteller und die Landwirtschaft? Stefan Emmenegger geht davon aus, dass das Paket keine negativen Auswirkungen auf die Futtermittelhersteller in der Schweiz haben wird, und sich die Versorgung mit Futtermittel eher verbessern könnte. «Wir vertreten aber nicht die Hersteller, sondern den Handel.»

Übergangslösung bei der VSF

Peter Stadelmann war 23 Jahre lang im Vorstand des VSF und gleich lang Geschäftsführer der Kunz Kunath AG in Burgdorf. Ende Juli 2025 wurde Stadelmann pensioniert und gab in der Folge sein Amt als Geschäftsführer der Kunz Kunath AG sowie das Mandat im Vorstand des VSF ab.

Da Christian Oesch per Ende Juli als Geschäftsführer des VSF zurückgetreten ist und der neue Geschäftsführer Beat Röösli erst im November 2025 seine Nachfolge antreten wird, hat Stadelmann auf Anfrage von VSF-Präsident Damian Müller die Führung der Geschäftsstelle ad interim übernommen.