Der Schweizer Bauernverband (SBV) will sich noch nicht abschliessend zum Vertragspaket mit der EU (Bilaterale III) positionieren. Man wolle den Abschluss der parlamentarischen Debatte abwarten, heisst es in einer Mitteilung seiner Landwirtschaftskammer (Laka). Sie hat einstimmig bei sieben Enthaltungen die Stellungnahme des Verbands verabschiedet. Darin wird die Haltung des SBV dann doch konkreter.
Schweizer Gesetze zu restriktiv
Ausser Frage steht für den SBV demnach, dass der bilaterale Weg «alternativlos» sei, um die Beziehung zur EU zu gestalten. Zumal diese im Export von Spezialitäten und für den Zugang zu Produktionsmitteln für die hiesige Landwirtschaft zentral sei. In der aktuellen Vorlage überwiegen nach Einschätzung des SBV aber die Risiken. «Viele der mit den Abkommen verbundenen Chancen können sich nicht entfalten, weil die nationale Rechtssetzung zu restriktiv ist.»
Forderung nach Anpassungen auf nationaler Ebene
Als Beispiel führt der SBV die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ins Feld. Man begrüsse im Grundsatz die vollständige Einbindung der Schweiz in das EU-Zulassungsverfahren. Das Vertragspaket sehe aber lediglich die Übernahme von Zulassungsentscheiden für Wirkstoffe vor. Die Produkte würden weiterhin auf Länderebene bewilligt. Das führe in der Schweiz aufgrund der Parteistellung von Umweltorganisationen und Eigenheiten sowohl in der Gewässerüberwachung als auch im Gewässerschutz zu Problemen. «Das Paket kann im Bereich Pflanzenschutz nur unterstützt werden, wenn gleichzeitig auf nationaler Ebene Anpassungen erfolgen», so das Fazit.
Statt 30 neu 300 Organismen zu überwachen
Auch beim in den Verträgen vorgesehenen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum sieht der SBV einen Pferdefuss. So müsste die Schweiz gemäss Bauernverband künftig statt aktuell 30 neu über 300 Quarantäneorganismen überwachen, was bei den kantonalen Pflanzenschutzdiensten Geld und bereits knappes Personal binde. «Das sollte eigentlich für die Beratung der Betriebe eingesetzt werden», findet der SBV. Weiter würde die Schweiz nicht mehr autonom Schadorganismen einteilen und über ihre Regulierung entscheiden können. Die EU habe sich bisher in dieser Sache nicht besonders hervorgetan, «beispielsweise ist die Regulierung des Maiswurzelbohrers faktisch aus dem Ruder gelaufen.» Insgesamt sehe man die Anpassungen im Bereich der Schadorganismen als «eher kritisch bis ablehnend».
Für die Weiterentwicklung des Stromabkommens im Vertragspaket hält der SBV fest, kleine, dezentrale Stromproduzenten dürften nicht benachteiligt und der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausgebremst werden. Insbesondere könnte der Wegfall der Pflicht zu einem Mindestanteil erneuerbarer Energie aus dem Inland im Standardstromprodukt Druck auf Betriebe mit Solar- und Biogas-Anlagen ausüben.
Souveranität als rote Linie
Als positiv bewertet der SBV, dass der Agrarteil des Landwirtschaftsgesetzes keiner dynamischen Rechtsübernahme unterstellt ist. Die vollständige Souveränität in der Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik – verstanden als demokratisch legitimierte Steuerung der Produktions- und Importbedingungen – sei eine rote Linie.
Im Lebensmittelsicherheitsabkommen hingegen gilt die dynamische Rechtsübernahme. Die Schweiz müsste der Übernahme von EU-Regeln dabei zwar explizit zustimmen. Bei einer Ablehnung riskiere die Schweiz Ausgleichsmassnahmen, deren Ausmass schwer abschätzbar sei, schreibt der SBV in seiner Stellungnahme. Die Schweiz könnte solchen Massnahmen lediglich eine Verhältnismässigkeitsprüfung durch das Schiedsgericht entgegensetzen. «Daher ist damit zu rechnen, dass der mit der Ablehnung verbundene Vorteil mit den Ausgleichsmassnahmen mindestens neutralisiert würde», befürchtet der SBV.
Bei der Agrar- und Agrarhandelspolitik im engeren Sinne (Zahlungen und Zölle) bleibe die Schweiz zwar weitgehend souverän. Tangiert werden könnte dies aber durch die vereinbarte Überwachung von staatlichen Beihilfen, die mit jenen der EU gleichwertig sind. Da müsse die Schweiz aufpassen, dass Förderinstrumente wie Direktzahlungen, Marktstützungen oder Investitionshilfen von der EU nicht als staatliche Wettbewerbsverzerrung verstanden würden, mahnt der SBV.
Volksabstimmung mit doppeltem Mehr
Grundsätzlich liege es am Bundesrat, zu entscheiden, ob die nötigen Optimierungen der Bilateralen III im nationalen Recht umgesetzt werden könnten, oder ob es Nachverhandlungen mit der EU brauche, schreibt der SBV. Der Verband bezieht zwar noch nicht abschliessend Stellung, spricht sich aber klar für eine Volksabstimmung mit doppeltem Mehr aus. Nur so sei sichergestellt, dass nicht nur städtische Zentren, sondern auch ländliche und strukturschwache Regionen angemessen mitreden können.