Fruchtfolgeflächen (FFF), also die wertvollsten und ackerfähigen Böden, sind für die Landwirtschaft und auch für die Ernährungssicherheit von zentraler Bedeutung. Dass die FFF auch im Kanton Schwyz stark an Aufmerksamkeit gewonnen haben, zeigte sich am Netzwerkanlass «Kompensation Fruchtfolgeflächen und Bodenverbesserungen», der vom Kanton organisiert wurde. Neben rund 100 Vertreterinnen und Vertretern aus Gemeinden, Landwirtschaft, Verwaltung, Planung und Wirtschaft waren auch zwei Regierungsratsmitglieder und drei Amtsleiter vor Ort.

Reichen der Bestand an FFF aus?

Der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen (FFF) in der Schweiz beträgt gemäss dem «Ernährungsplan für Zeiten gestörter Zufuhr» 445'000 Hektaren. Damit soll das Land seine Selbstversorgung bei schweren Mangellagen sicherstellen. Der Kanton Schwyz muss gemäss Bund FFF von 2500 Hektaren sicherstellen, im kantonalen FFF-Inventar sind aktuell gut 3500 Hektaren aufgeführt. «Diese Daten stammen aus dem Jahr 1986, als die Bevölkerungszahl in der Schweiz noch bei 6,5 Millionen lag», bemerkte ein Votant aus dem Publikum. Bei dem andauernden Wachstum der Bevölkerung werde das im Ernstfall wohl kaum mehr reichen.

Die Qualität ist teils ungenügend

Diese Aussage unterstützte Angela Inderbitzin vom Amt für Raumentwicklung. Allerdings sei gleichzeitig die Produktivität in der Landwirtschaft in der Vergangenheit gestiegen. Doch nicht nur das Bevölkerungswachstum führe im Zusammenhang mit den FFF zu Unsicherheiten, auch die Daten über die Qualität vieler Flächen seien teils wenig aktuell. FFF wie beispielsweise diejenigen in der Linthebene würden den Qualitätsanforderungen nicht genügen. «Es ist bekannt, dass Schwyz bei den FFF eine unsichere Datenlage hat, wir sind schweizweit der Kanton mit dem höchsten Abzugskoeffizienten», so Angela Inderbitzin.

Die schwierige Kompensation von FFF

Der Bund verlangt in seinem revidierten Sachplan FFF nicht nur eine Prüfung der Flächen, sondern auch eine Kompensationsregelung im Richtplan. Und diese Kompensation von FFF führt bei vielen Gemeinden zu Kopfzerbrechen, das war im Märchtstübli Rothenthurm zu spüren. Denn scheiden Gemeinden auf FFF Siedlungsgebiete aus, sind diese als Verantwortliche der Nutzungsplanung auch für den Ersatz der FFF zuständig. «Die Realität zeigt, dass es zu hohen Kompensationszahlungen führt, wenn eine Gemeinde eine aktive Rolle bei der Kompensation von FFF übernimmt. Für solche Ausgleichszahlungen stehen aber nicht unbeschränkt Steuergelder zur Verfügung», so ein besorgter Gemeindevertreter. Auch die Suche nach geeigneten Flächen gestalte sich anspruchsvoll.

Landwirtschaftsland aufzuwerten, ist teuer

Diese Nachfrage nach Kompensations-FFF könnte eine Chance für Schwyzer Landwirte sein, die geeignete Flächen mittels Bodenverbesserungen zu FFF aufwerten möchten. Doch die Diskussionen am Netzwerkanlass zeigten, dass solche Bodenverbesserungen trotz Nachfrage nach FFF sehr kostenintensiv sind. Bodenverbesserungs-Projektleiter Chris Maissen sprach in seinen Ausführungen von 25 bis 60 Franken pro Quadratmeter. Ein Betrag, der allein mit Erlösen aus der landwirtschaftlichen Produktion kaum finanzierbar ist und darum entsprechend hohe Kompensationszahlungen bedingt.

Bodenverbesserungsprojekte sind keine Deponien

Gleichzeitig herrscht im Kanton Schwyz eine grosse Nachfrage nach Deponieraum für C-Material, sprich Aushub. «Würde bei Bodenverbesserungsprojekten mehr C-Material verwendet werden können, würde das die Aufwertungsprojekte interessanter und auch besser finanzierbar machen», war am Netzwerkanlass zu hören. Diesem Vorgehen stehen aber gesetzliche Rahmenbedingungen im Weg: «Auf Bodenaufwertungsprojekten darf nur so viel C-Material verwendet werden, wie es bodenkundlich notwendig ist», betonte Stefan Rüegg vom Amt für Umwelt. Es bestehe ein Unterschied zwischen Deponien und Bodenaufwertungsprojekten: Auf Deponien seien die gesetzlichen Anforderungen bedeutend höher. 

Auch dem Einwand, dass im Kanton Schwyz für Bodenaufwertungsprojekte zu wenig Material für den Unterbodenaufbau verfügbar sei, widersprach Rüegg. «Pro Sekunde wird in der Schweiz ein halber Quadratmeter verbaut; wenn der daraus verfügbare Unterboden verwertet würde, hätten wir genug Material.» Wenn Boden bei Bauprojekten nicht verwertet werde, könnten Gemeinden eine bodenkundliche Baubegleitung verlangen. Gemäss Chris Maissen ist in Nachbarkantonen aktuell genügend Unterboden verfügbar. Wie viel Material in der Schweiz infolge fehlender Deponiekapazitäten herumgeführt wird, erklärte ein ausserkantonaler Transporteur in seinem Votum: «Aus Zürich wird Aushubmaterial bis nach Deutschland gekarrt und auf dem Rückweg wird Kies eingeführt.»

Engagierter Austausch in der Diskossuinsrunde

Der Netzwerkanlass im Märchtstübli Rothenthurm war mit 100 Personen gut besucht, die Referenten konnten viele Fragen rund um Bodenverbesserungen und Fruchtfolgeflächen beantworten. Wie bedeutend das Thema FFF ist, zeigte der sehr engagierte Austausch in der Fragerunde. Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher war mit dem Abend zufrieden: «Der Kanton versucht mit Anlässen wie heute, Landwirte, Unternehmen und Vertreterinnen und Vertreter aus Gemeinden näher zusammenzubringen, damit Bodenverbesserungsprojekte entstehen und dadurch im Kanton Schwyz FFF kompensiert werden können.»

Fruchtfolgeflächen sind in Luzern knapp

Mindestens 27'500 ha Fruchtfolgeflächen (FFF) muss der Kanton Luzern laut Sachplan FFF des Bundes nachweisen können. Gemäss Fruchtfolgeflächenstatistik 2024 gibt es in Luzern noch etwa 27 627 ha. Aufgrund der nach wie vor intensiven Bautätigkeit besteht die Gefahr, dass der Kanton ohne Gegenmassnahme das Mindest-Soll bald unterschreite.

Verluste minimieren, FFF kompensieren
Grundsätzlich ist in Luzern gemäss Planungs- und Baugesetz bei Einzonungen, Überbauungen ausserhalb der Bauzone oder bodenverändernden, die Fruchtfolgequalität des Bodens vermindernden Nutzungen die Beanspruchung von FFF zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, müssen die Verluste minimiert und die FFF kompensiert werden. Dazu stehen gemäss Koordinationsstelle FFF des Kantons Luzern zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Rückzonung von Bauland mit FFF-Qualität in die Landwirtschaftszone oder Bodenverbesserungen auf einem anthropogenen Boden. Die Kompensation kann entweder selbst vorgenommen werden oder die pflichtige Person kann sich finanziell an einer FFF-Neuschaffung (Bodenverbesserung oder Rückzonung) von Dritten beteiligen.

Kanton hat «Eignungsgebiete» definiert
Als Hilfe zur Standortsuche von grossflächigen Bodenverbesserungen hat der Kanton Luzern im Jahr 2021 «Eignungsgebiete für Bodenverbesserung» definiert, welche als erste Hinweise dienen können. Detaillierte Abklärungen zur tatsächlichen Eignung sind gemäss Koordinationsstelle FFF jedoch in jedem Fall notwendig. Der entsprechende Layer in der Karte «Fruchtfolgeflächen» im kantonalen Geoportal zeigt rund 90 potenzielle Bodenverbesserungsgebiete auf, insgesamt wurden 1450 ha definiert.

In Luzern werden jährlich rund zehn Bodenverbesserungen bewilligt, die als FFF-Kompensationen genutzt werden sollen, was einer Fläche von 10 ha pro Jahr entspricht. Bis die Flächen tatsächlich für das Kontingent anrechenbar sind, vergehen jedoch rund fünf Jahre. Dies sei erst nach der Abnahme nach der Umsetzung und langjähriger Folgebewirtschaftung möglich.

Nutzen von Bodenaufwertungsmassnahmen mit Kompensationsmassnahmen:

- Aufwertung degradierter Böden
- Stärkung der Zukunftsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe
- Verbesserung der Agrarstrukturen
- Kostenminderung durch Drittbeteiligung
- Stärkung der Versorgungssicherheit
- Erhalt / Verbesserung von Boden
- Leisten wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung