Schon 1996 hat Heinz Schmid seinen Betrieb in Gelfingen im Luzerner Seetal nicht nur auf Bio umgestellt, sondern marktorientiert und agrarpolitisch erwünscht in die pflanzliche Produktion investiert. Früher seien hier mal 1000 Mastschweine gehalten worden, auf wenig Land, mit viel Gülleverträgen. 

Beeren und Weidemast werden intensiv produziert

Die Umstellung war ein bewusster Entscheid, die Bio-Sprossen und Keimlingsproduktion, Heidelbeeren (1,7 ha) und Himbeeren (1,5 ha) bewirtschaftet Schmid intensiv. Hochstammbäume für das Landschaftsbild sowie Weidemastrinder und eine Freibergerzucht, und wenig Ackerbau bilden den extensiveren Teil des 11 ha grossen Betriebes. 

Im Rahmen von Home-Schooling werden auch pädagogische Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche angeboten. Produziert wird auf den Betriebsgebäuden zudem viel Solarstrom – über einer Beerenanlage in Aesch auch im Rahmen eines Pilotprojekts aus Agri-Photovoltaik.

Bio-Sprossen für den Detailhandel angebaut

Ein bedeutender Betriebszweig der «bioschmid gmbh» ist die Sprossenproduktion. Dieser Markt sei recht stabil. Über Jahre hinweg konnten gute Geschäftsbeziehungen aufgebaut werden. So beliefern Schmids auch mehrere Migros-Genossenschaften. Sprossen geniessen keinen Grenzschutz. 

Heinz Schmid erklärt, dass sich Produzenten deshalb mit ihren höheren Preisen dank hoher Qualität gegenüber dem Ausland behaupten müssen. Dass künftig schweizweit viele Bauern in die Sprossenproduktion einsteigen werden, glaubt er nicht. «Das Marktvolumen ist beschränkt, Sprossen werden eine kleine Nische bleiben.»

Bauprojekt blieb in der Planungsphase stecken

Weil die Anforderungen der Abnehmer und Auflagen der Behörden laufend steigen, plant Heinz Schmid schon seit 2019 eine bauliche Erweiterung der Anlagen für die Sprossenproduktion. Die ursprünglichen Vorstellungen habe er aufgrund der Einwände der Behörden fallen lassen müssen. 

Nach sieben Zwischenberichten und Plananpassungen mit Redimensionierungen war Schmid 2022 mit seiner Geduld am Ende und legte eine Planungspause ein. Ein Vortrag im Rahmen der Luzerner Agrarrechtstage im Mai 2025, an denen auf die Zonenkonformität der Sprossenproduktion hingewiesen wurde, ermunterte ihn aber, weiterzumachen. 

So gelangte er mit einem Fragenkatalog zu seinem Bauprojekt an die Luzerner Dienststelle Raum und Wirtschaft (Rawi). Eine Erweiterung des Gebäudes sei nach wie vor nicht bewilligungsfähig, wurde ihm in der Antwort vom Februar dieses Jahres beschieden. Schmid hatte schon im Rahmen einer Projektanpassung 2022 versucht, betriebsnotwendige Flächen in die bestehenden Volumen zu integrieren. So beispielsweise eine Umnutzung einer ehemaligen Güllegrube zu einem Aufenthaltsraum mit Garderoben für Angestellte. Wenn Nebenflächen zur Hauptnutzungsfläche würden, stelle das eine Erweiterung dar und sei nicht bewilligungsfähig, teilte ihm das Rawi mit.

Ist die Sprossenproduktion zonenkonform?

Grundsätzlich gelte die Sprossenproduktion in der Landwirtschaftszone als zonenkonform, müsse aber als bodenunabhängige Produktion die Bedingungen des Artikels 16 a Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes, in Verbindung mit den Art. 34 (allgemeine Zonenkonformität) und 37 (Bedingungen für innere Aufstockung im Bereich Pflanzenbau) der Raumplanungsverordnung einhalten, weiss Heinz Schmid. Diese Auflage bedinge, dass sich der bodenunabhängige Teil des Betriebes dem bodenabhängigen unterordnen müsse. Konkret ist der bodenunabhängige Teil auf 35 Prozent der Betriebsfläche bzw. 5000 m² beschränkt. Diese Limite wird gemäss Schmid auf seinem Betrieb längst nicht überschritten.

Und Art. 34 Abs. 2 besagt in Buchstabe b, dass die Zonenkonformität von Bauten für die Aufbereitung, Lagerung oder den Verkauf von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkten nur gegeben ist, wenn «die Aufbereitung, die Lagerung oder der Verkauf nicht industriell-gewerblicher Art ist», und in Buchstabe c, dass «der landwirtschaftliche oder gartenbauliche Charakter des Standortbetriebes gewahrt bleibt.»

[IMG 2]

Produktion ist zu technisch und automatisiert

Das Rawi legt das nun aber so aus, dass auch die landwirtschaftliche Produktion (Sprossenproduktion gilt als landwirtschaftliche Produktion) nicht als «industriell-gewerblich» gelten darf. «Eine Tätigkeit in der Landwirtschaftszone wird als industriell-gewerbliche eingestuft, wenn diese stark technisiert und automatisiert erfolgt, sehr energieintensiv ist, organisatorisch einem Gewerbebetrieb entspricht und auf Massenproduktion ausgerichtet ist», so das Rawi im Antwortschreiben. 

Im vorliegenden Fall sei der industriell-gewerbliche Charakter der Sprossenproduktion nur schon durch die eingegebenen baulichen Massnahmen belegt. Somit könne keine Bewilligung in Aussicht gestellt werden.

Problematische Auslegung

Für Heinz Schmid ist diese Auslegung völlig unverständlich, und er gelangt nun mit Fragen bezüglich der Rechtsgrundlage ans Rawi. Grundsätzlich strebe er keine massive Produktionssteigerung an, sondern in erster Linie eine Optimierung, die den steigenden Anforderungen an Qualität und Hygiene diene.

Zudem beziehe sich «gewerblich-industriell» ausschliesslich auf Verarbeitung, Lagerung und Verkauf. In den Erläuterungen zu diesem Artikel 34 Abs. 2 lit. c seien denn auch Beispiele aufgeführt, so die Herstellung von Chips aus Kartoffeln. Wenn inzwischen aber auch die Produktion betrachtet werde und bei «gewerblich-industriell» die Zonenkonformität infrage gestellt würde, so hätte das laut Schmid grosse Auswirkungen auf die gesamte Landwirtschaft, und es wären wohl viele Betriebe betroffen. 

Heinz Schmid stellt die Frage in den Raum: «Wie werden denn Milchbetriebe mit Melkroboter, Schweinebetriebe mit Fütterungscomputer und Pouletmastställe mit Heizungen und Luftwäscher beurteilt? Diese sind auch stark technisiert, energieintensiv und auf Massenproduktion ausgerichtet?»

Kritik an Dienststelle

Diese problematische Auslegung von Gesetzesartikeln findet er bedenklich. Bauern seien den Behörden ausgeliefert, es sei nicht verwunderlich, dass der Frust zunehme. Offensichtlich sei die Entwicklung von Betrieben unerwünscht. 

Schmid fordert einen Paradigmenwechsel: «Es braucht ein Umdenken, einen Wandel von der Verhinderungs- zur Ermöglichungsbehörde.» Er ist nun auch an den Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbnd, den zuständigen Regierungsrat, aber auch an nationale, kantonale und kommunale Parlamentarier gelangt. Weiterhelfen könnte vielleicht auch eine Abklärung beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), ein Rechtsgutachten eines Hochschulprofessors oder eben «gesunder Menschenverstand», hofft Schmid. Auf die Antwort darf man gespannt sein.