Nationalrat Daniel Ruch (FDP, VD) ist das Bewohnen von bestehenden Gebäuden ausserhalb der Bauzonen offensichtlich ein Anliegen. Seine aktuelle Motion ist nicht die erste zu diesem Thema, bisher wurde er aber nicht vom Bundesrat unterstützt.
Potenzial ausserhalb der Bauzonen nutzen
Diesmal hingegen empfahl der Bundesrat Ruchs Motion in der Grossen Kammer zur Annahme. «Angesichts der Wohnungsknappheit ist es sinnvoll, das Potenzial bestehender Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen noch besser zu nutzen», sagte Umweltminister Albert Rösti in der Debatte.
Im Gegensatz zu seinen früheren Vorstössen setze Daniel Ruch in seiner neusten Motion die nötigen Schranken. Denn es gelte, zusätzlichen Wohnraum zu sichern, ohne neu einzuzonen und wertvolles Kulturland zu beanspruchen, so Rösti.
Form und Volumen erhalten
Zu diesem Zweck will Ruch mit einer Änderung des Raumplanungsgesetzes erreichen, dass altrechtliche Bauten unter Nutzung des ganzen Bauvolumens renoviert oder wiederaufgebaut werden dürfen.
«Bei Abbruch und Wiederaufbau muss das neue Gebäude selbstverständlich die Form und das Volumen der Baute, die es ersetzt, einhalten», schreibt der Waadtländer in seiner Motion. So soll verhindert werden, dass in den Landwirtschaftszonen plötzlich Mehrfamilienhäuser stehen.
Neue Strassen sind nicht erlaubt
Zulässig wären die neuen Regelungen nur für Gebäude von vor 1972 – bevor es die Trennung in Bau- und Nichtbauzonen gab – und für solche, die bereits erschlossen sind. Neue Strassen dürfen demnach keine entstehen in der Landwirtschaftszone.
«Es werden klare Schranken gesetzt», fasste Albert Rösti zusammen. «Es braucht eine Erschliessung, es geht nur um Wohnraum, gegen aussen darf nichts erweitert werden.» So blieben auch die Stabilisierungsziele im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG II) gewahrt, so Albert Rösti.
Zu viele Bauten entsprechen nicht dem Zonenzweck
Das sah Christophe Clivaz (Grüne, VS) anders. «Ein Teil der Gebäude, die nicht mehr genutzt werden, nicht unter Denkmalschutz stehen oder nicht schützenswert sind, muss verschwinden können, um die neuen, der Landwirtschaftszone entsprechenden Neubauten auszugleichen», argumentierte er.
Clivaz sprach damit den Kompensationsmechanismus an, den das revidierte Raumplanungsgesetz vorsieht. Ausserdem sollen Mischbauten mit einem Wohn- und einem Stallteil seiner Meinung nach nicht vollständig in Wohngebäude umgewandelt werden dürfen. Die Begründung: Da dies zu einer grossen Anzahl neuer Wohnungen führen würde, was nicht dem Zweck der Landwirtschaftszone entspreche.
Schutz der Landwirtschaftsflächen
«Die Trennung von bebauten und unbebauten Gebieten ist ein seit Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes anerkanntes Prinzip, insbesondere zum Schutz der Landwirtschaftsflächen», erinnert er.
Das Privileg, auf dem Land zu wohnen, sei den Bauernfamilien vorbehalten. Nicht zuletzt müssten, so Christophe Clivaz, für die Region typische alte Gebäude erhalten bleiben, auch wenn sie vielleicht nicht gleich unter Denkmalschutz stünden.
Nächster Schritt in der Kommission
«Sie kommen aus einem Kanton, in dem täglich unzählige, ja Tausende Objekte verfallen», hielt Sidney Kamerzin (Mitte, VS) dagegen. Damit schloss er sich der Argumentation von Daniel Ruch an, wonach viele alte Gebäude ausserhalb der Bauzone heute wegen fehlender Rentabilität beziehungsweise fehlender Perspektiven im Unterhalt vernachlässigt oder aufgegeben würden.
Für Kamerzin ist Ruchs Vorschlag eine «pragmatische, schnelle und wirksame Lösung», um das Kulturerbe vor dem Verfall zu schützen.
Die Zustimmung zur Motion im Nationalrat war mit 113 Ja- zu 70 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen deutlich. Als Nächstes befasst sich die vorberatende Kommission des Ständerats damit.

