Die bisherigen Biodiversitätsförderflächen (BFF) «Buntbrache», «Rotationsbrache» und «Saum auf Ackerfläche» werden neu zusammengefasst zu einer BFF «Säume und Brachen». So lautet der Vorschlag des Bundesrats im Rahmen des Verordnungspakets 26, das sich derzeit in der Vernehmlassung befindet (wir berichteten). 

Abo Der Bundesrat will Einschränkungen beim Einsatz von Vorauflauf-Herbiziden im ÖLN streichen. Das betrifft vor allem den Maisanbau. Gestrichen und fusioniert Der Bundesrat schraubt zwecks Vereinfachung am ÖLN Friday, 30. January 2026 Für diesen neuen BFF-Typ könnten die bisher für Bunt- und Rotationsbrachen sowie für Säume zugelassenen Saatmischungen verwendet werden. Die Anbaubestimmungen, die Beitragsberechtigung nach Zonen, die Verpflichtungsdauer und der Beitragsansatz pro Hektare will der Bundesrat vereinheitlichen. Das führe zu einer Vereinfachung für die Bewirtschaftenden und den Vollzug.

Mehr Handlungsspielraum für die Bewirtschaftenden, sagt der Bundesrat

«Die Bestimmungen zu Anbau und Pflege der drei bisherigen BFF-Typen sind heute sehr ähnlich», ist im erläuternden Bericht zum Verordnungspaket zu lesen. «Brachen und Säume» würden künftig von der Tal- bis zur Bergzone II finanziell gefördert, Bunt- und Rotationsbrachen bisher aber nicht in den Bergzonen I und II. Das erhöhe den Handlungsspielraum für die Bewirtschaftenden. 

Für die Beitragshöhe des neuen BFF-Typs sind 3800 Franken pro Hektare vorgesehen, was dem Niveau des heutigen Beitrags für Buntbrachen entspricht und für Säume sowie Rotationsbrachen eine Erhöhung um 500 Franken pro Hektare bedeutet.

Mehr BFF im Ackerbaugebiet

Mehr Flexibilität soll weiter die neue Verpflichtungsdauer von einheitlich einem Jahr bringen. Man erhofft sich von diesen Änderungen offenbar, dass mehr wertvolle BFF angelegt werden. «Das soll auch das noch immer grosse Defizit an biodiversitätsfördernden Lebensräumen auf der Ackerfläche vermindern», so der erläuternde Bericht.

Vorgaben für Nützlingsstreifen aufgehoben

Neben dem neuen, vereinheitlichten BFF-Typ schlägt das Verordnungspaket Vereinfachungen für Nützlingsstreifen vor. Die Vorgaben dazu sollen auf jene von anderen Acker-BFF abgestimmt werden – spezifische Vorschriften zu Saatdatum, Breite, Länge und Alternieren entfallen. Dadurch gewännen die Landwirt(innen) mehr Flexibilität, trügen aber auch mehr Verantwortung. 

Abo Blütenreiche Wiesen sind schön anzusehen und wertvoll. Der scharfe Hahnenfuss (im Hintergrund) ist zwar keine QII-Zeiger-Pflanze, aber beliebt bei Wildbienen. Mangelnde Qualität Mit Vielfalt die Vielfalt fördern: So werden BFF besser Monday, 18. March 2024 Im erläuternden Bericht wird zu bedenken gegeben, dass um das Ziel – die Förderung von Nützlingen – zu erreichen, Streifen wirksamer blieben als ganze Parzellen. «Wegen des Aufwands für Saatgut und Ansaat ist auch bei einjährigen Nützlingsstreifen nicht damit zu rechnen, dass sie nach kurzer Zeit wieder umgebrochen werden», heisst es weiter.

Im Fall von Nützligsstreifen in Dauerkulturen soll es künftig für 10 Prozent der Dauerkulturfläche Beiträge geben – bisher waren es fünf Prozent. Insgesamt gibt es auch die Erwartung, dass es mehr Nützlingsstreifen geben wird.

Aus ökonomischen Gründen das günstigere Saatgut

Bei der Vogelwarte sieht man die Pläne des Bundesrats im Verordnungspaket 26 kritisch. «Es ist davon auszugehen, dass die Vielfältigkeit der Acker-BFF insgesamt unter der Zusammenführung leidet und damit auch die biologische Vielfalt», schreibt die Vogelwarte auf Anfrage der BauernZeitung. 

Heute gebe es sechs verschiedene Saatmischungen, die für unterschiedliche Standorte, Böden und Zwecke entwickelt worden seien. «Mit der Zusammenlegung wird es wahrscheinlich, dass in einigen Fällen aus ökonomischen Gründen die günstigste Saatgutmischung bevorzugt wird», so die Befürchtung der Vogelwarte. 

Das könne zu einer ungewollten biologischen und strukturellen Vereinfachung der BFF führen. Somit würden die wirkungsvollsten BFF geschwächt, was zentralen Zielen – Insektenförderung und Wirkungssteigerung – zuwiderliefe. Auch agronomisch unerwünschte Auswirkungen seien möglich. «Zum Beispiel ist die Saatmischung einer Rotationsbrache auf nicht mehr als drei Standjahre ausgelegt.»

Trotz Zusammenlegung weiterhin an heutigen Vorgaben orientieren

Zwar sind sich Vogelwarte und Bundesrat darin einig, dass es mehr BFF im Ackerbaugebiet braucht. Laut Agrarbericht gibt es heute nur auf 1,9 Prozent der Ackerfläche Acker-BFF-Typen. Die Fachleute der Vogelwarte betonen aber, die Acker-BFF müssten auch eine hohe Qualität haben. 

Studie mit neuem Ansatz So erreichen BFF die maximale Wirkung Tuesday, 8. November 2022 «Die Qualität und Wirkung einer BFF ist unter anderem abhängig von der Lage, der Strukturvielfalt, der Pflege, dem Alter der BFF und der Wahl des geeigneten Saatguts.» Die heutigen Auflagen zu BFF seien darauf ausgerichtet, dass ihre Nutzung und Pflege den Lebensraumansprüchen von Tieren entsprechen, insbesondere von Insekten, Vögeln und Säugetieren.

Besonders wertvoll sind laut Vogelwarte mehrjährige Buntbrachen und strukturreiche Säume auf Ackerflächen. «Wir empfehlen, Acker-BFF nicht entlang von Waldrändern und stark befahrenen Strassen anzulegen, auch im Falle einer Zusammenlegung das entsprechende Saatgut zu wählen und sich an den heutigen Bewirtschaftungsvorgaben zu orientieren.» So lasse sich die Wirkung von BFF maximieren.

Tipps und Tricks zum idealen Unterhalt von Acker-BFF