Ende 2017 war der Unmut in der Tierschutzszene greifbar. Der Schweizer Tierschutz STS hatte ein internes Positionspapier erarbeitet, das mit klaren Zahlen aufwartete: Seit den 1970er-Jahren hatte sich die Milchleistung von Kühen verdoppelt, die Tageszunahmen bei Mastpoulets verdreifacht, die Anzahl abgesetzter Ferkel pro Sau auf bis zu 30 hochgeschraubt. Die Kehrseite: Produktionskrankheiten wie Ketose, Mastitis und Lahmheiten hätten massiv zugenommen.
Harte Kritik an der Hühnermast und Milchviehzucht
Besonders scharf war die Kritik an der Milchviehzucht. Kühe mit über 10 000 Litern Jahresleistungen, so das STS-Papier, mobilisierten in den ersten Laktationsmonaten bis zu 70 Kilogramm Körpermasse – Reserven, die vielen Tieren schlicht fehlten.
Die negative genetische Korrelation zwischen Milchleistung und Tiergesundheit sei seit Jahrzehnten belegt. Und trotzdem werde weiter auf Höchstleistung gezüchtet. Durchschnittlich erhielt damals jede Schweizer Milchkuh einmal pro Jahr eine Antibiotikabehandlung – ein Indikator, der nicht für strukturelle Tiergesundheit sprach.
Parallel dazu hatte der STS bereits 2013 das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit einer konkreten Frage konfrontiert: Sind schnellwachsende Masthühner überhaupt BTS-tauglich? Eine Studie von Aviforum und Micarna hatte gezeigt, dass bei einzelnen Hybridlinien bis zu 74 Prozent der Tiere Fussballen-Läsionen aufwiesen und die Mortalität unter Versuchsbedingungen 30 bis 50 Prozent höher lag als in der Praxis.
Trotzdem wurden alle Linien pauschal für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) empfohlen. Eine methodische Schwäche hatte der STS damals explizit gerügt: Bei einzelnen Hybridlinien wurde wegen Unterentwicklung oder Beinschwächen aktiv ausgemerzt. Das Ergebnis war schöngerechnet.
Verstösst die Hochleistungszucht gegen das Tierschutzgesetz?
Louis Schelberts Interpellation 17.4108 vom Dezember 2017 brachte diese Fragen schliesslich ins Parlament. Er fragte den Bundesrat, wie er sicherstelle, dass Hochleistungszucht nicht gegen Artikel 10 des Tierschutzgesetzes verstosse – jene Bestimmung, die Zuchtmethoden verbietet, welche Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen.
Er fragte nach der Überforderung der Anpassungsfähigkeit bei Hochleistungskühen. Er fragte weiter, ob 30 Ferkel pro Sau und Jahr keine Seltenheit seien. Und er fragte, anhand welcher Kriterien der Bundesrat eigentlich die BTS-Tauglichkeit schnellwachsender Masthybriden prüfe.
Was der Bundesrat antwortete – und was er verschwieg
Die Antwort des Bundesrats vom Februar 2018 war diplomatisch. Tierschutz und Leistung würden sich nicht ausschliessen, hiess es damals. Nur gesunde Tiere erbringen dauerhaft hohe Leistungen. Für die Schweinezucht verwies man auf Korrekturen, die Suisag bereits 2004 vorgenommen habe. Für das Mastgeflügel gab man zu, dass keine Tauglichkeitsprüfungen für bestimmte Rassen vorgesehen seien – und verwies auf die unternehmerische Eigenverantwortung der Marktakteure. Das ist bis heute so geblieben.
Und für die Milchkuh? Der Bundesrat stellte damals die Frage in den Raum, ob der Rückgang der Nutzungsdauer wirklich auf Krankheit zurückzuführen sei. Vielleicht würden junge Kühe schlicht schneller ausgemerzt, weil sie den Leistungserwartungen nicht entsprächen. Eine bemerkenswert zynische Deutung – die das Problem nicht löste, sondern nur umdefinierte.
In Aussicht gestellt wurde dann eine «Strategie Tierzucht 2030», die im ersten Semester 2018 veröffentlicht werden sollte. Das Versprechen wurde gehalten: Am 28. Mai 2018 publizierte das Bundesamt für Landwirtschaft die Strategie.
Was seither passiert ist – und was nicht
Die Strategie lag zwar vor, doch die Umsetzung hinkte jahrelang nach. Die «Strategie Tierzucht 2030» des BLW definierte drei Handlungsfelder: marktgerechte Produktion, Erhaltung tiergenetischer Ressourcen und Vitalität im ländlichen Raum. Tiergesundheit und Tierwohl wurden als Kriterien für die Bundesförderung verankert.
Doch die Umsetzung stockte. Bereits im Dezember 2020 sistierte der Ständerat die AP22+, im März 2021 folgte der Nationalrat mit 100 zu 95 Stimmen. Damit verzögerten sich ein Grossteil der geplanten Anpassungen des Tierzuchtfördersystems um Jahre.
Am 29. Oktober 2025 erliess der Bundesrat schliesslich die totalrevidierte Tierzuchtverordnung (TZV), die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Kernpunkt: Zuchtorganisationen erhalten Bundesbeiträge nur noch, wenn ihre Zuchtprogramme nachweislich einen Beitrag zu Wirtschaftlichkeit, Produktqualität, Tiergesundheit und Tierwohl, Ressourceneffizienz und Umwelt leisten.
Reine Leistungszucht ohne Tierwohl-Komponente wird nicht mehr subventioniert. Der Bund stellt 37,6 Millionen Franken pro Jahr bereit. Was die neue Logik in der Zuchtpraxis konkret verändert, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen – genetische Trends brauchen Zeit.
Kükentöten: ein Ende, das Fragen aufwirft
Bereits im Herbst 2021 hatte Bio Suisse an ihrer Delegiertenversammlung beschlossen, dass ab 2026 keine männlichen Küken mehr getötet werden dürfen. Vier Jahre später zog Gallosuisse nach: Im August 2024 kündigte der Verband der konventionellen Eierproduzenten den freiwilligen Branchenausstieg an.
Seit dem 1. Januar 2026 tötet die Schweizer Eierbranche keine männlichen Küken mehr. Gallosuisse setzt auf In-ovo-Geschlechtserkennung per MRT und KI-Algorithmus; Bio Suisse geht den anderen Weg über Zweinutzungshühner und Bruderhähne. Deutschland hatte diese Praxis bereits per Januar 2022 verboten, Frankreich per Januar 2023. Die Schweiz folgte als freiwillige Branchenlösung – bis heute ohne gesetzliches Verbot.
Ob das wirklich eine tierschutzrelevante Verbesserung darstellt, ist umstritten. Das Zweinutzungshuhn – 2017 noch als Zukunftsvision gehandelt – ist heute Realität, legt aber 20 bis 30 Prozent weniger Eier und wächst langsamer. Für Biobetriebe eine Lösung; für die konventionelle Produktion bleibt die Frage, ob In-ovo-Selektion das eigentliche Problem der Hochleistungszucht nur in die Brutstube verlagert.
Und die Legehennenzucht, die heute auf rund 300 Eier pro Jahr ausgelegt ist, strebt in den USA bereits eine Verlängerung der Legdauer auf 16 bis 18 Monate an – mit entsprechend höherem Knochenabbau bei den Tieren.
Mastpoulets und BTS: die alte Frage ohne neue Antwort
Was 2013 der STS ans BLV schrieb und 2017 Louis Schelbert den Bundesrat fragte, gilt heute noch: Es gibt keine formellen Tauglichkeitsprüfungen für Masthybrid-Linien in BTS-Programmen. Die Kontrollen prüfen nach wie vor nur die Haltungsbedingungen, nicht die Eignung der eingesetzten Genetik. Ob ein schnellwachsender Hybrid den Aussenbereich tatsächlich nutzen kann, liegt weiterhin in der unternehmerischen Verantwortung der Marktakteure.
Nachgefragt bei Marco Mettler, Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS
2017 haben Sie konkrete Tierwohlprobleme in der Hochleistungszucht dokumentiert. Was hat sich seither verbessert – und wo sehen Sie nach wie vor denselben Befund?
Kurz gesagt: Leider hat sich in erster Linie Papier verändert – auf die Weiden und in die Praxis sind die Veränderungen erst punktuell in Form von einzelnen Projekten vorgedrungen. In einigen Bereichen hat sich die Situation sogar verschärft. Zwar wurden Strategien verabschiedet und Tiergesundheit stärker in Zuchtprogramme integriert. In der Praxis bleiben aber hohe Leistungen das dominierende Zuchtziel, mit bekannten Folgen wie kurzer Nutzungsdauer, hoher Krankheitsanfälligkeit und hohem Selektionsdruck.[IMG 2]
Was wir seit 2017 beobachten: Die grundlegenden Probleme der Hochleistungszucht bestehen weiterhin. Bei Mastpoulets etwa führt das extrem schnelle Wachstum nach wie vor zu Mobilitätsproblemen und Herz-Kreislaufbelastungen – selbst neue Untersuchungen zeigen eine anhaltend hohe Rate an körperlichen Einschränkungen. Gleiches gilt bei Legehennen, wo der Leistungsdruck zu verbreiteten Brustbeinfrakturen und Erschöpfungszuständen führt. Auch bei Milchkuh- und Schweinezucht bleiben die Strukturen unverändert: Die Zucht auf maximale Milchmenge bzw. hohe Wurfgrössen stellt weiterhin erhebliche Anforderungen an den Organismus der Tiere, die sich im Alltag der Betriebe deutlich zeigen.
Besonders kritisch sehen wir, dass der Begriff Tiergesundheit häufig mit Tierwohl gleichgesetzt wird. Ein Tier kann medizinisch «gesund» sein und trotzdem unter chronischem Leistungsdruck, eingeschränktem Verhalten oder mangelnder Robustheit leiden. Dieser verkürzte Tierwohlbegriff hat dazu beigetragen, dass grundlegende Probleme der Hochleistungszucht bis heute nicht gelöst sind.
Die neue TZV verankert Tierwohl als Förderkriterium. Reicht das aus, oder braucht es verbindliche Obergrenzen für Leistungsmerkmale?
Tierwohl als Förderkriterium ist ein wichtiger Schritt, bleibt aber zu unverbindlich, solange keine klaren Grenzen für problematische Leistungssteigerungen gesetzt werden. In der Praxis dominieren weiterhin messbare Leistungskennzahlen und der wirtschaftliche Druck, unter dem die Betriebe stehen. Tierwohl hat einen Preis, und wenn den weder die Konsument:innen noch die Detailhändler mittragen, dann bezahlen ihn die Tiere.
Oft wird argumentiert, Tierwohl sei schwer messbar. Das stimmt insofern, als dass es anspruchsvoller ist, Leistungs- oder Gesundheitsdaten zu sammeln. Aber es ist messbar. Der Schweizer Tierschutz STS zeigt das seit Jahren mit dem Projekt Essen mit Herz, das wir nun als STS‑Label‑Kompass komplett überarbeitet haben und im Frühjahr 2026 relaunchen werden: einem unabhängigen, klar verständlichen und transparenten Instrument, das Tierwohl umfassend bewertet – inklusive Haltung, Verhalten, Zucht und Management. Entscheidend ist dabei: Tiergesundheit ist nur ein Teilaspekt von Tierwohl, nicht dessen Ersatz.
Wenn der Staat Tierwohl ernsthaft fördern will, braucht es verbindliche Leitplanken – inklusive klarer Grenzen dort, wo Leistungszucht systematisch zu Tierleid führt. Und vor allem sollten wir uns auf klare Definitionen und ein verbindliches Messsystem einigen. Ohne solche Vorgaben bleibt Tierwohl ein wohlklingendes Ziel, das sich gegen ökonomische Anreize nicht durchsetzen kann.
Was würde eine wirksame staatliche Leitplanke für die Tierzucht aus Ihrer Sicht konkret bedeuten?
Eine wirksame Leitplanke würde klar festlegen, was tierschutzkonforme Zucht ist – und was nicht. Das heisst: Leistungsziele müssen dort begrenzt werden, wo sie die Anpassungsfähigkeit der Tiere überfordern. Fördergelder dürften nur fliessen, wenn Zuchtprogramme nachweislich zu Tieren führen, die nicht nur leistungsfähiger und robuster sind, sondern auch nicht darunter leiden.
Das bedeutet verbindliche Leistungsgrenzen, gesetzlich neu ausgerichtete Zuchtziele, klare Mindeststandards in der Zucht, konsequente, unabhängige und unangemeldete Kontrollen, gezielte Förderung robusterer Linien und strenge Importregeln. Nur so lassen sich die strukturellen Probleme der Hochleistungszucht beheben – nicht durch Strategiepapiere, sondern durch konkrete, verbindliche Vorgaben.
Zentral ist dabei, Tierwohl umfassend zu verstehen: nicht nur als Abwesenheit von Krankheit, sondern als Möglichkeit für Tiere, ihre natürlichen Bedürfnisse zu erfüllen und artgerechte Verhaltensweisen ausüben zu können.
Das Kükentöten wurde als Branchenlösung beendet – ohne gesetzliches Verbot. Ist das ein Modell für andere Tierwohl-Baustellen?
Branchenlösungen können eine gute Alternative zu gesetzlichen Vorgaben darstellen: Dort, wo Herausforderungen multifaktoriell und systeminhärent sind, können sie flexible und gezielte Lösungen bieten – meist mit weniger bürokratischen Hürden. Branchenlösungen ersetzen aber nicht in jedem Fall rechtliche Rahmenbedingungen: Gerade bei strukturellen Problemen wie Hochleistungszucht braucht es klare gesetzliche Vorgaben. Sonst besteht die Gefahr, dass Symptome gelöst werden, während die Ursachen – nämlich ein auf extreme Leistung ausgerichtetes Agrarsystem – unangetastet bleiben.
Der Ausstieg aus dem Kükentöten ist ein wichtiger Schritt. Dieses Vorgehen lässt sich aber nicht 1:1 auf alle anderen Tierwohlprobleme übertragen. Der Grund ist einfach: Diese Branchenlösung war nur möglich, weil das Problem technisch recht klar lösbar, gesellschaftlich breit anerkannt und wirtschaftlich relativ leicht integrierbar war. Und auch diese Branchenlösungen – es sind ja eigentlich zwei – sind noch mit einigen Fragezeichen versehen. Wenn dies nicht so wäre, gäbe es vermutlich auch nur eine.