Abo Zwei hängige Motionen Streit um «Indoor-Laufhöfe»: Sind sie tierschutzwidrig und wird RAUS verwässert? Tuesday, 4. November 2025 «Lehnen Sie die Motion Müller ab! Sie gefährdet ein wichtiges Standbein unserer Bauern.» Mit solchen Plakaten demonstrierte die Organisation Pro Nutztier vor Beginn der Frühlingssession auf dem Bundesplatz in Bern. Mit der Motion von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) werde RAUS zum «Bschiss», weil die Beiträge auch an Betriebe fliessen sollten, deren Laufhöfe rundum von Mauern umschlossen sind. Den Tieren bleibe so nur eine Öffnung im Dach. «Das RAUS nach Damian Müller würde zur Mogelpackung für Tiere und Steuerzahler mit Kosten von 150 Millionen Franken», so Pro Nutztier.

Nicht das ganze Programm schwächen

Der Ständerat hat Müllers Motion vergangenen Sommer angenommen. In der vorberatenden Kommission des Nationalrats überwog zwar die Zustimmung für das Anliegen, sie lehnte aber eine allgemeine Lockerung der RAUS-Bestimmungen ab. Zu gross sei die Gefahr, dass die Glaubwürdigkeit des Programms darunter leidet – insofern gehen die Kommissionsmitglieder mit der Tierschutzorganisation Pro Nutztier einig. «Um nun aber den vermeintlich RAUS-konformen Betrieben entgegenzukommen, befürwortet die Kommissionsmehrheit stattdessen eine Textänderung», erklärte Martin Hübscher (SVP, ZH) im Namen der Nationalratskommission in der Grossen Kammer.

Rechtssicherheit für die «ohnehin wenigen Betriebe»

Demnach sollen Ställe, die zwischen 2018 bis 2024 gebaut und von den Kantonen als RAUS-konform anerkannt worden sind, weiterhin anerkannt bleiben. «In den Augen der Kommissionsmehrheit geht es um eine Frage von Treu und Glauben und darum, den ohnehin wenigen landwirtschaftlichen Betrieben, die in diesem Zeitraum ihre Ställe umgebaut haben und davon ausgingen, die Bestimmungen zu erfüllen, Rechtssicherheit zu geben», verdeutlichte Hübscher. Gleichzeitig werde eine Verwässerung des RAUS-Programms verhindert.

Martin Hübscher schilderte zu Beginn der Debatte im Nationalrat, wie die Motion Müller überhaupt zustande kam: Der Auslauf auf eine Weide kann bei RAUS durch einen Innenlaufhof kompensiert werden. Ein Teil des Stalles befindet sich dabei unter freiem Himmel. «Dann kam die Idee von Zweiraum-Laufställen auf», so Hübscher. Diese bestünden entweder aus einem grossen Stall und einem Laufhof ausserhalb davon oder aus zwei kleineren Ställen (einem zum Fressen und einem zum Liegen), mit einem Innenhof als Laufhof dazwischen. Das ergebe ein U-förmiges, platzsparenderes Gebäude, das sich unter Umständen besser in die Landschaft einfüge.

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Eine offene Stallseite war immer Vorschrift

Diese U-Form funktioniere aber nicht bei Umbauten oder in Berggebieten, wo es traditionell Firstgebäude gibt, die gegen den Hang verlaufen. «Dann kam der Kompromiss, einfach eine Stallseite offen lassen zu können, anstatt die Tiere nach draussen lassen zu müssen.» Die entsprechenden Bedingungen habe eigentlich, so Martin Hübscher, von Anfang an bestanden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlichte eine entsprechende Weisung zur konkreten Umsetzung. «2018 wurde diese Weisung – dummerweise, muss man fast sagen – im Zuge einer Entschlackung gestrichen.» Die Bedingungen blieben gleich, die Weisung aber war weg. Einige Kantone hätten das so interpretiert, dass die Regelung damit nicht mehr gelte. Der Vollzug sei auseinandergedriftet. Manche Kantone legten die RAUS-Bestimmungen in den folgenden Jahren neu aus, komplette Innenhöfe wurden als konform anerkannt.

Bisher anerkannte Ställe müssten umgebaut werden

«Das BLW hat dann 2022 ein Merkblatt herausgegeben, das die immer noch geltende Weisung wieder präzisiert hat», fuhr Martin Hübscher fort. Dann sei die Anordnung erfolgt, dass die «neue Regelung» ab 2026 in Kraft trete. «Das führt zu der paradoxen Situation, dass bestehende, bisher anerkannte Ställe sofort umgebaut werden müssten.» Das ist bekanntlich nicht so einfach zu bewerkstelligen. Zudem droht den betroffenen Betrieben der Verlust von Labels, weil IP-Suisse und Bio Suisse RAUS voraussetzen.

«Tierwohlbeiträge erhalten, ohne Tierwohl zu bieten»

Das will die Nationalratskommission verhindern. Für Franziska Ryser (Grüne, SG) ist aber auch die Version der Motion mit Befristung eine Schwächung des RAUS-Programms. Die vollstreckenden Behörden würden die gesetzlichen Grundlagen kennen und hätten sie korrekt anzuwenden, betonte sie im Nationalrat. «Tun sie es nicht, kann die Folge nicht sein, dass wir einfach ein ganzes Programm verwässern und das Tierschutzniveau schweizweit senken – das wäre auch mit dem abgeänderten Wortlaut der Motion der Fall.» Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Stalles von fünfzig Jahren seien es mehrere tausend Betriebe, «die künftig Tierwohlbeiträge erhalten könnten, ohne Tierwohl zu bieten.» 

Aus diesem Grund beantragte die Kommissionsminderheit, die Motion abzulehnen. Stattdessen sollten die Kantone, die die Tierschutzprogramme ungenügend umgesetzt haben, eine Lösung für die betroffenen Einzelfälle finden. 

Bundesrat dagegen, Nationalrat dafür

Bundesrat Guy Parmelin berief sich in seinem Votum auf eine rechtliche Abklärung im Auftrag des BLW. Diese habe ergeben, dass für die Anerkennung der genannten Einzelfälle die Rechtsgrundlage fehle. Auslaufbereiche innerhalb von Gebäuden seien nie RAUS-konform gewesen, so Parmelin. Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, auch in ihrer abgeänderten Form.

Aber eine Mehrheit von 153 zu 37 Stimmen (bei einer Enthaltung) befand die geänderte Motion Müller als passende Lösung. Sie geht in die vorberatende Kommission des Ständerats.