Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts markiert das Ende einer Geschichte, die vor sieben Jahren begonnen hat. 2019 hat das zuständige Bundesamt (damals noch das Bundesamt für Landwirtschaft) ein sofortiges Verbot für den Wirkstoff Chlorothalonil per 1. Januar 2020 ausgesprochen. Es gab weder eine Ausverkaufs- noch eine Aufbrauchfrist für Lagerbestände. Sowohl in der Schweiz als auch in der EU kamen die Behörden zu dem Schluss, dass für gewisse Abbauprodukte von Chlorothalonil eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden könne. 

Syngenta legte Beschwerde gegen den Zulassungsentzug ein und ist vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Dem Konzern ging es aber offenbar weniger um diesen Wirkstoff, als um einen Grundsatzentscheid – und der fiel zugunsten von Syngenta aus.

Abbauprodukte von Chlorothalonil in Grund- und Trinkwasser

Laut Gewässerschutzverordnung werden in der Schweiz Zulassungen für Pflanzenschutzmittel (PSM) gezielt überprüft, 

  • wenn ihr Wirkstoff oder dessen biologisch wirksame Abbauprodukte den allgemeinen Grenzwert von 0,1 µg/l in Gewässern zur Trinkwassernutzung wiederholt und verbreitet überschreiten,
  • oder wenn dasselbe für einen spezifischen ökotoxikologischen Grenzwert in Oberflächengewässern zutrifft.  

Chlorothalonil-Metaboliten wurden in hohen Konzentrationen besonders im Mittelland grossflächig im Grundwasser gefunden, so das Bafu. (Bild Pixabay) Chlorothalonil Woher kommt das Chlorothalonil im Grundwasser? Thursday, 14. May 2020 Bei Chlorothalonil war ersteres der Fall: Abbauprodukte wurden 2019 und 2020 verbreitet in erhöhten Konzentrationen im Grund- und Trinkwasser gefunden. So weit, so klar.

Nur «relevante» Metaboliten zählen

Der Streit entbrannte allerdings darüber, welche Abbauprodukte (Metaboliten) für den Zulassungsentscheid als Begründung ins Feld geführt wurden. Die wiederholt im Grundwasser gemessenen R471811 (M4) und R417888 (M12) seien gar nicht gesundheitsschädlich, monierte der Herstellerkonzern Syngenta in seiner Beschwerde. Das habe das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einem Gutachten selbst festgestellt. 

M4 und M12 seien als «nicht relevant» beurteilt worden, heisst es in der Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu seinem abschliessenden Entscheid. Allerdings berücksichtigten die Bundesbehörden laut BLV im Fall Chlorothalonil einen europäischen Leitfaden. Demzufolge werden alle Metaboliten eines Wirkstoffs automatisch als relevant eingestuft, wenn der Wirkstoff selbst als krebserregend gilt. Damit sinkt der entsprechende Grenzwert um das 100-Fache.

Vor Gericht argumentierte das mittlerweile für die Zulassung zuständige BLV, dass trotz des erwähnten Gutachtens alle Metaboliten von Chlorothalonil als relevant betrachtet werden müssten. Unabhängig davon sei von Grenzwertverletzungen und einer Gesundheitsgefährdung infolge des Chlorothalonil-Einsatzes auszugehen.

Verbot ohne Fristen war rechtens

Für das Bundesverwaltungsgericht steht ausser Frage, dass der Zulassungsentzug legitim war. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens hätten die Behörde für Lebensmittelsicherheit der EU (EFSA) und die EU-Kommission vor einer erheblichen Gefährdung von Amphibien und Fischen durch Chlorothalonil gewarnt. Andererseits seien auch unbestritten relevante Metaboliten in zu hohen Konzentrationen nachgewiesen worden. 

Abo In Sachen Trinkwasserbelastung bleibt einseitig die Landwirtschaft im Fokus. (Bild sb) Chlorothalonil «Absurder Mechanismus» bei der Bewertung von Chlorothalonil-Metaboliten Monday, 8. June 2020 Somit erweise sich der Widerruf der Bewilligung für chlorothalonilhaltige PSM unter dem Aspekt der Umweltgefährdung und auch aus Gründen des Schutzes des Grund- und Trinkwassers als rechtens. Das gelte auch für die Nichtgewährung einer Ausverkaufs- und Aufbrauchfrist.

Nicht-relevante Metaboliten wären keine Begründung

Syngenta ging es allerdings nicht in erster Linie um Chlorothalonil. Der Konzern hat seine Beschwerde damit begründet, dass die Behörden widersprüchlich vorgegangen seien. Die Abbauprodukte von Chlorothalonil seien ohne Vorliegen neuer Erkenntnisse aus verfahrenstechnischen Gründen als relevant eingestuft worden. 

«Es wurden vor dem Entscheid keine neuen Studien in Auftrag gegeben oder der Dialog gesucht», kritisierte Syngenta. Auch Landwirt(innen) könnten nicht für die durch den Bund festgestellten Grenzwert-Überschreitungen im Grundwasser verantwortlich gemacht werden – «Der Wirkstoff war zugelassen und hat vor der Senkung der Grenzwerte diese nie überschritten.» 

Das Vorkommen nicht-relevanter Metaboliten in Konzentrationen von über 0,1 µg/l Grundwasser alleine könnte einen Widerruf der Zulassung nicht rechtfertigen, bestätigt nun das Bundesverwaltungsgericht.

Grundsatzentscheid bewusst angestrebt

Vor allem im Mittelland Chlorothalonil-Metaboliten weiterhin grossflächig in erhöhter Konzentration Wednesday, 2. February 2022 Für Chlorothalonil ist das nicht von Bedeutung, weil, wie erwähnt, andere Kriterien das Verbot legitim begründen. Für Syngenta aber ist es ein Grundsatzentscheid, den der Konzern in seiner Stellungnahme begrüsst: «Es ist unzulässig, alle Metaboliten – ungeachtet ihrer effektiven Human- und Ökotoxizität – pauschal für relevant zu erklären.» Diesen Entscheid habe Syngenta bewusst angestrebt, weil man Rechtssicherheit brauche, um in langjähriger Forschungsarbeit entwickelte PSM auch in der Schweiz auf den Markt bringen zu können.

«Behördenentscheide müssen auf Fakten beruhen, nicht auf Automatismen», fasst Syngenta-Länderpräsident Ramon Mazzotta zusammen. Die beiden meistgefundenen Metaboliten seien weder gesundheits- noch umweltschädlich. «Dennoch werden ihretwegen teure Sanierungen von Trinkwasserfassungen durchgeführt», so Mazzotta (siehe Kasten).

BLV geht nicht von Anpassungen aus

Auf Anfrage der BauernZeitung begrüsst das BLV die Bestätigung des Zulassungswiderrufs für chlorothalonilhaltige PSM durch das Bundesverwaltungsgericht. «Der Widerruf war gerechtfertigt und wichtig für das Trinkwasser, den Gesundheitsschutz und die Umwelt», so das BLV. Das Urteil bekräftige dies. Man werde die umfassende Urteilsbegründung jetzt vertieft prüfen und entscheiden, ob es Anpassungen an den rechtlichen Vorgaben braucht. «Aktuell gehen wir eher nicht davon aus», heisst es bei der Medienstelle.

Filteranlage erfolgreich in Betrieb

2025 hat die Seeländische Wasserversorgung (SWG) eine Filteranlage in Betrieb genommen. Den Entscheid für die Investition in Millionenhöhe fällten die Abgeordneten des Gemeindeverbands 2020, damit das Trinkwasser von mehr als 20 Seeländer Gemeinden bald wieder frei von Chlorothalonil-Rückständen wäre. 

Wie die SWG auf ihrer Website schreibt, beweisen die Laboranalysen die Wirksamkeit der neuen Filteranlage: Die beiden Metaboliten M4 und M12 liegen nun unter der Nachweisgrenze. Die SWG setzt auf das Verfahren «SPAK-UF» (superfeine Pulveraktivkohle und Ultrafiltration). Damit sei der langfristige Nutzen ohne Nachteile wie etwa eine Entmineralisierung des Trinkwassers gegeben. Denn sollten PSM-Rückstände dereinst kein Thema mehr sein, könne man die Aktivkohle weglassen oder geringer dosieren, während die Ultrafiltration weiterhin für bakteriologische Reinheit sorge.

Für den Bundesrat sind technische Aufbereitungsanlagen wegen PSM-Rückständen im Trinkwasser das letzte Mittel. In einem Postulatsbericht nennt er etwa das Mischen mit unbelastetem Wasser bzw. das Stilllegen betroffener Fassungen als prioritäre Massnahmen. Das gewinnt nicht zuletzt angesichts der PFAS-Diskussion an Bedeutung. Das sei die «zweite grosse Herausforderung bezüglich Sanierungen für Wasserversorgungen», so der Postulatsbericht.