Der Nationalrat hat die Motion «realistisches Monitoring für den Gewässerschutz» von Leo Müller (Mitte, LU) letzten Frühling angenommen. Die Ständeratskommission ist ebenfalls dafür, hat aber eine Änderung beantragt: Ein Grenzwert soll in einem Oberflächengewässer dann als wiederholt und verbreitet überschritten gelten, wenn die Überschreitung in mindestens 20 Prozent aller untersuchten Gewässer auftritt, und zwar in mindestens zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren. Leo Müller hatte «vier von fünf Jahren» gefordert. Heute definiert der Gewässerschutz die Schwelle bei mindestens 10 Prozent betroffenen Oberflächengewässern in zwei von fünf Jahren und innerhalb eines Jahres in mindestens drei Kantonen.

Und was heisst das?

Das klingt nach detailverliebtem Bürokratensprech, hat aber durchaus Tragweite. «Grenzwertüberschreitungen in Oberflächengewässern sollen grossflächiger und über einen längeren Zeitraum auftreten müssen, bevor die Zulassung eines Pestizids überprüft wird», fasste Umweltminister Albert Rösti die Motion im Ständerat zusammen.

Gewässerschutz und Nahrungsmittelproduktion sind beide wichtig

Zum wiederholten Mal erinnerte Rösti in der Debatte an die bestehenden Lücken im Pflanzenschutz. Ausserdem verspricht er sich mit der Ausscheidung von Zuströmbereichen und ökotoxikologischen Grenzwerten für weitere sieben Wirkstoffe eine Stärkung des Gewässerschutzes. Zur entsprechenden Rechtsgrundlage hat kürzlich die Vernehmlassung geendet. «Wir haben ein echtes Problem für unsere Kulturen, vergessen Sie das nicht», betonte Rösti. Es sei «eine schwierige Güterabwägung».

Gewässerschutz Zuströmbereiche sind auf dem Tisch: Das schlägt der Bundesrat vor Wednesday, 26. November 2025 Der Bundesrat unterstützt die Motion Müller. «Für den Bundesrat ist klar, dass der Gewässerschutz ein wichtiges Gut ist und saubere Gewässer absolut im Zentrum stehen.» Gleichzeitig sei ihm aber auch die einheimische Nahrungsmittelproduktion wichtig.

«So kann nicht mehr reagiert werden»

«Die Situation zeigt exemplarisch auf, wie stark in der Schweiz die landwirtschaftlichen Interessen gegenüber dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt priorisiert werden», kritisierte Ständerätin Tiana Angelina Moser (GLP, ZH). Auf der einen Seite sollten mehr und einfacher Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Auf der anderen Seite wolle nun diese Motion den Gewässerschutz so schwächen, dass kaum mehr Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden könnten. «So kann auch nicht mehr reagiert werden», warnte Moser.

Lieber gar nicht von überschrittenen Grenzwerten wissen

Sie zitierte weiter eine Forderung des Wasserforschungsinstituts Eawag, wonach die Zulassung bereits bei zwei Prozent der Überschreitungen vorzunehmen sei. «Das ist die wissenschaftlich basierte Empfehlung», betonte Tiana Angelina Moser. Die Kantone, die für die Umsetzung zuständig wären, würden fünf Prozent fordern. Der Bundesrat habe dann aber – «ohne Not und auf Druck der Landwirtschaft» – den Schwellenwert bei 10 Prozent eingeführt. Mit der Motion Müller würde er verdoppelt. «Irgendwann haben wir dann keine Grenzwertüberschreitungen mehr.» Das verunmögliche auch, überhaupt vernünftige Massnahmen mit Gewässerabständen und Düsenanpassungen vorzunehmen. Mit dieser Motion sage man einfach: «Werden Grenzwerte überschritten, wollen wir das lieber gar nicht wissen, dann müssen wir auch keine Massnahmen ergreifen.» 

Ein gewisses Entgegenkommen

Der Ständeratskommission sei der Gewässerschutz nicht egal, versicherte Sprecher Severin Brüngger (FDP, SH). Das zeige sich an der Abänderung von den vorgeschlagenen «vier von fünf aufeinanderfolgenden Jahren» auf deren zwei. Damit sei man dem Gewässerschutz «ja auch ein bisschen entgegengekommen.»

Mit 22 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Ständerat die abgeänderte Version der Motion Müller angenommen. Sie geht jetzt in die vorberatende Kommission des Nationalrats.

Eine Art Gegengeschäft: Der Aktionsplan für Fische

In der Debatte in der Kleinen Kammer erinnerte Bundesrat Albert Rösti an eine Motion der mittlerweile nicht mehr amtierenden Ständerätin Céline Vara (Grüne, NE). Sie wollte den Bundesrat mit dem Ausarbeiten eines «Aktionsplans Fische» beauftragen. «Wir haben ganz bewusst die Annahme der Motion Vara beantragt, um einen Aktionsplan festzulegen, und nehmen das sehr ernst», versicherte Rösti. Er wandte sich damit an Daniel Jositsch, der seine Besorgnis über den Zustand der Gewässer als Lebensraum für Fische zum Ausdruck brachte. Jositsch ist Präsident des Schweizerischen Fischerei-Verbandes. Tatsächlich folgte im Ständerat die Annahme der Motion Vara und der Bundesrat wird nun einen Aktionsplan Fische erarbeiten.