Aus Sicht der Befürworter ist eine «Fast-Track-Zulassung» für Pflanzenschutzmittel (PSM) mit Wirkstoffen mit geringem Risiko eine logische Folge des Absenkpfads Pestizide. «Wir können doch nicht viele PSM verbieten und dann meinen, es brauche keinen Ersatz», sagte Esther Friedli (SVP, SG) im Ständerat. Wie vor ihr der Nationalrat hat auch die Kleine Kammer einer entsprechenden Motion zugestimmt, die wortgleich von Christine Badertscher (Grüne, BE) und Philipp Matthias Bregy (Mitte, VS) eingereicht worden ist.
Was soll als «risikoarm» gelten?
Im Kern verlangt die Motion, Gesuchsteller sollten künftig für ihre Produkte eine Bewilligung als PSM mit geringem Risiko einreichen können. Dabei ist nachzuweisen, dass sowohl die enthaltenen Wirkstoffe als auch alle Formulierungsstoffe die entsprechenden Kriterien als «risikoarm» erfüllen. Die Grundlage für diese Beurteilung wäre Anhang 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung, der heute regelt, welche PSM für die nichtberufliche Verwendung zugelassen werden können. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sieht die Motion eine Bewilligung innert maximal sechs Monaten vor, die zumindest provisorisch erfolgen soll. «Dadurch können modernere und ökologischere biologische PSM schneller zur Anwendung gelangen, was ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist», argumentieren Badertscher und Bregy.
Zulassungsstelle priorisiert bereits
«Der Bundesrat befürwortet die vorrangige Behandlung von PSM, die ausschliesslich Wirkstoffe mit geringem Risiko enthalten», stellte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bei den Beratungen in der Kleinen Kammer klar. Jedoch würde die für die Zulassung zuständige Stelle bereits seit 2023 PSM aus pflanzlichen oder tierischen Organismen oder Stoffen – bzw. jene mit tiefem Risiko – priorisieren. Solche Gesuche sollen auf diese Weise schneller bearbeitet werden.
Statt einer Priorisierung den Zulassungsprozess für gewisse PSM an sich zu beschleunigen, lehnt der Bundesrat ab. Einer der Vorteile von PSM mit geringem Risiko liege, so Baume-Schneider, in weniger Anwendungsbeschränkungen oder lockeren Schutzvorschriften. Um diese aber festzulegen, brauche es bei allen Produkten eine umfassende Risikoprüfung.
Kennt man das im Ausland?
Die von der Motion als Möglichkeit genannte provisorische Zulassung für risikoarme Produkte findet der Bundesrat problematisch. Es könnte sich schliesslich herausstellen, dass es sich doch nicht um ein Produkt mit geringem Risiko handelt. «Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Einstufung eines PSM mit geringem Risiko vor jeder Verwendung sichergestellt wird», sagte die Bundesrätin. Das setze eine vollständige Prüfung der Daten voraus, die allenfalls auch aus der EU stammen könnten. Allerdings kenne auch die EU, ihres Wissens, kein beschleunigtes Verfahren in der Art, wie es die Motionäre vorschlagen, fuhr Elisabeth Baume-Schneider fort. Somit würde die Umsetzung des Anliegens den Bemühungen zuwiderlaufen, das Schweizer und das EU-System immer mehr anzugleichen. Esther Friedli hingegen sagte, in Frankreich sei sehr wohl ein Fast-Track-Verfahren für risikoarme PSM bekannt.
Keine Zulassung innert sechs Monaten
Nach Meinung des Bundesrats könnte eine beschleunigte Zulassung für risikoarme PSM sogar im Endeffekt kontraproduktiv sein: Sie könne zu Lasten der Bearbeitung anderer Gesuche gehen. Zumal es bereits die erwähnte Priorisierung durch die Zulassungsstelle gibt. «Ich möchte vielleicht noch darauf hinweisen, dass die Annahme der Motion nicht bedeutet, dass es beschleunigte Verfahren geben könnte, die im Vergleich zur aktuellen Situation einige Monate oder einige Wochen gewinnen», ergänzte Baume-Schneider.
Im Moment dauert der ordentliche Prozess hierzulande wie in der EU mehrere Jahre, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Das liege indes nicht nur an der Bearbeitungszeit beim Bund. Vielmehr brauche es auch Zeit, wenn Gesuchsteller für Nachfragen zusätzliche Unterlagen nachreichen müssten. Weiter sei relevant, ob berechtigte Organisationen im Rahmen des Parteistellungsverfahrens eine Stellungnahme einreichen und wie umfangreich diese ist.
Der Ständeratspräsident fällte den Stichentscheid dafür
Nach dem Ja im Nationalrat hatte sich die vorberatende Kommission des Ständerats gegen die beiden gleichlautenden Motionen ausgesprochen. Sie plädierte für eine umfassende Prüfung aller Produkte, um die entsprechenden Auflagen bestimmen zu können. Damit argumentierte sie ähnlich wie der Bundesrat.
Im Plenum des Ständerats waren die Meinungen geteilt, wie das Abstimmungsresultat zeigt: 19 Ja- standen 19 Nein-Stimmen gegenüber, bei fünf Enthaltungen. Den Stichentscheid dafür fällte Ständeratspräsident und Rechtsanwalt Stefan Engler (Mitte, GR). Somit ist die Motion überwiesen und der Bundesrat muss sich um die Umsetzung kümmern.

