Nach dem Aktionsplan Kontrollen und vor der AP 30+ ist das Verordnungspaket 26 die zweite Etappe zur Reduktion des administrativen Aufwandes. Der Bundesrat schickt 14 Änderungen in Vernehmlassung, die v.a. die Direktzahlungen betreffen. Laut Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) fallen mit dem Verordnungspaket 600 Kontrollpunkte weg. «Wir waren sehr bedacht darauf, das Beste für die Landwirt(innen) zu finden», betonte BLW-Direktor Christian Hofer am Donnerstag, 29. Januar, vor den Medien. Man sei gespannt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung.

Auftrag des Parlaments umgesetzt

Die Forderung nach Vereinfachung und mehr Handlungsspielraum für die Betriebe kam aus der Landwirtschaft und auch vom Parlament. Der Bundesrat macht nun Vorschläge, durch die die ökologischen Leistungen sowie die Leistungen fürs Tierwohl «nicht unverhältnismässig stark abgebaut» werden. Trotzdem ist im erläuternden Bericht die Rede von einem neuen Fokus für die Anforderungen des ÖLN. Die Förderung der Biodiversität wird dabei nicht genannt, vielmehr geht es um schonenden Pflanzenschutz. Trotzdem soll das Paket mit «möglichst wenig Wirkungsverlust auf die Ziele der Direktzahlungen» verbunden sein, heisst es beim BLW.

Der Bundesrat macht folgende Vorschläge im ÖLN:

Aufhebung der Pflicht für Bodenproben alle zehn Jahre: Freiwillig noch möglich für den Nachweis einer Unterversorgung.

Ende des Ressourceneffizienzbeitrages für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen: Neue Vorgabe einer «bedarfsgerechten» Fütterung der Tiere, der Grenzwert in g/MJ VES bleibt, es kann aber nur ein Durchmastfutter anstelle von mindestens zwei Futterrationen verwendet werden. Betriebe mit weniger als 15 Schweine-GVE (entspricht 52 % der Betriebe) sind davon ausgenommen.

Erosion: Anforderungen aufheben, es gelten die Vorgaben aus der Verordnung über die Belastung des Bodens. Das heisst, es muss weiterhin präventiver Erosionsschutz betrieben werden. Bei bewirtschaftungsbedingtem Bodenabtrag sind Kürzungen der Direktzahlungen möglich.

Herbizide: Einschränkungen für den Einsatz von Vorauflaufmitteln streichen. Betroffen ist vor allem der Maisanbau. Die dort genutzten Wirkstoffe sind laut erläuterndem Bericht kein besonderes Risiko für Grundwasser, Gewässer oder Biotope. Präventive Massnahmen etwa gegen Abschwemmung sind nach wie vor zu ergreifen. Für Herbizide mit besonderem Risikopotenzial braucht es eine Sonderbewilligung.

Abo Lücken im Schutz der Kulturen Integrierter Pflanzenschutz soll die Schweizer Produktion in Zukunft sichern Tuesday, 13. January 2026 Insektizide: Auswahl frei einsetzbarer Wirkstoffe gegen Getreidehähnchen, Kartoffelkäfer und Blattläuse erweitern. Das soll dabei helfen, Resistenzen zu vermeiden, indem mehr Alternativen zu Spinosad zur Verfügung stehen. Die Vorgaben zu Abschwemmung, Abdrift und Sonderbewilligungen bleiben.

Klarer Fokus bei Kommunikation

Bei den ÖLN-Anforderungen liegt neu der Fokus auf 

  • der Einschränkung von Wirkstoffen mit erhöhtem Risiko,
  • der Einhaltung der Schadschwellen
  • und auf Massnahmen zur Reduktion von Abdrift und Abschwemmung. 

Nach Meinung des Bundesrates vereinfache dies die Kommunikation zum ÖLN erheblich.

Bunt-, Rotationsbrachen und Säume auf Ackerland sollen zu einem einzigen BFF-Typ «Brachen und Säume» zusammengefasst werden. Das bedeutet auch vereinheitlichte Anforderungen mit einjähriger Verpflichtungsdauer und einen uniformen Betragsansatz von 3800 Franken/ha. Für Rotationsbrachen und Säume bringt das eine Beitragserhöhung. Die Hoffnung ist, dass mit diesen Anpassungen mehr «Brachen und Säume» angelegt werden, um den Mangel an biodiversitätsfördernden Lebensräumen im Ackerbaugebiet zu reduzieren.

Auch bei den Produktionssystembeiträgen Änderungen vorgesehen

Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen die Produktionssystembeiträge (PSB). So ist vorgesehen, einschränkende Vorschriften zur minimalen und maximalen Breite von Nützlingsstreifen und deren Aussaattermin aufzuheben. Man soll jährlich an den PSB zum Pflanzenschutzmittelverzicht in Dauerkulturen teilnehmen können (Wegfall der vierjährigen Verpflichtung). Der Mindestanteil von 60 Prozent der offenen Ackerfläche für den PSB «angemessene Bodenbedeckung» soll ebenfalls gekippt werden.

Advertorial Neuer Newsletter «Food Transition» – ein zuversichtlicher und inspirierender Blick in die Zukunft Wednesday, 28. January 2026 Um Resistenzdurchbrüche bei CR+-Rüben zu verhindern, will der Bundesrat im PSB für den Verzicht auf PSM kupferhaltige Fungizide erlauben. Das kann zwar das Bodenleben beeinträchtigen, langfristig werde der Anbau solcher Sorten aber für einen geringeren PSM-Einsatz sorgen. Der Beitrag für Zuckerrüben sinkt von bisher 800 Franken auf 600 Franken.

Liquidität für Investitionskredite sicherstellen 

Neben dem administrativen Aufwand gehören zum neuen Verordnungspaket aber auch Anpassungen bei den Strukturverbesserungen, um mitarbeitende Ehepartner(innen) besser abzusichern.

Weiter geht der Bundesrat das Problem sinkender Liquidität im Fonds de Roulement Investitionskredite (IK) an. U. a. sollen diese Kredite künftig innert 20 Jahren zurückbezahlt werden (ab der ersten Teilzahlung), was sich positiv auf die Auszahlung von IK für künftige Gesuche auswirke. Und der Bund soll bei Knappheiten einfacher Prioritäten setzen können.

Damit auch die Betriebe künftig finanziell besser dastehen, wird das Monitoring der sozialverträglichen Entwicklung angepasst.

Fristen für geringfügige Mängel

Mit einer Anpassung des Sanktionsregimes bei Verstössen gegen den baulichen Tierschutz geht das Verordnungspaket auf eine Diskussion im Parlament ein. Es soll bei geringfügigen oder wesentlichen Mängeln eine Frist zur Behebung geben, bevor es zu Kürzungen kommt. Das soll die Motivation erhöhen, Mängel zu beheben. Schwerwiegende Mängel führen weiterhin direkt zu Kürzungen. Laut BLW werden präzise Bundesvorgaben eine schweizweit einheitliche Umsetzung in den Kantonen sicherstellen.

Die Einkommenssituation der Bauernfamilien ist ein brennendes Thema, das auch im neuen Verordnungspaket auftaucht. Da das gesamte Einkommen des landwirtschaftlichen Haushaltes für Konsummöglichkeiten und Lebensstandard entscheidend ist, will der Bundesrat dieses künftig ebenfalls berücksichtigen – dies im Sinne einer Erweiterung der Perspektive, um neben dem landwirtschaftlichen Arbeitsverdienst auch das bäuerliche Haushaltseinkommen vergleichen zu können.

Die Vernehmlassung dauert bis Anfang Mai 2026, das Inkrafttreten des Verordnungspakets 2026 ist per 1. Januar 2027 geplant.

Wie kommt das draussen an?
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Kommentar von Jil Schuller

Ein Verordnungspaket entsteht nicht im stillen Kämmerlein. Es gilt, politische Diskussionen zu berücksichtigen, Aufträge des Parlaments umzusetzen, Branchenmeinungen einzuholen und Umweltverbände anzuhören. Die zweite Stufe folgt jetzt in der Vernehmlassung. Sie wird zeigen, wie das Paket «draussen» ankommt.

Dieses «Draussen» ist für die Schweizer Landwirtschaft hoch relevant. Es geht um Glaubwürdigkeit und darum, sich vom Ausland abzuheben. Zwecks Vereinfachung am ÖLN zu schrauben, ist da ein Wagnis. Auch Anpassungen von Produktionssystembeiträgen oder von Sonderbewilligungen im Pflanzenschutz können als Abbau ökologischer Vorgaben verstanden werden.

Die Vorschläge im Verordnungspaket lassen sich rechtfertigen. Es steckt eine nachvollziehbare Überlegung dahinter. Das schützt aber nicht vor Kritik oder – im schlimmsten Fall – Imageschäden. Das BLW zeigt Engagement, die Anliegen der Landwirt(innen) aufzunehmen. Nicht zum ersten Mal und nicht erst, seit die Bauern auf der Strasse waren. Vereinfachen bedeutet aber nicht nur mehr Handlungsspielraum, sondern auch mehr Vertrauen. Mit jeder Detailvorgabe, die wegfällt, delegiert man Verantwortung an die Landwirte. Sie wissen, was sie tun – daher muss man ihnen nicht alles vorschreiben. Kontrollen fallen weg. Aber die Arbeit eines Bauern muss sich auch an Produkten, Biodiversität und Gewässerqualität messen. j.schuller@bauernzeitung.ch