Schon dem Entwurf des Bundesrats für die zweite Phase des Aktionsplans Biodiversität widerfuhr harsche Kritik von Seiten der Umweltverbände. «Auch die aktualisierte Version reicht bei Weitem nicht», so das Urteil von BirdLife.
Flächen eruieren und Liste bereinigen
Der neue Aktionsplan umfasst 22 Massnahmen zur Förderung der Biodiversität. Häufig handelt es sich dabei um das Erheben von Daten, Ausarbeiten von Strategien und Prüfen von Möglichkeiten. So sollen etwa Flächen, die sich zur Ergänzung des ökologischen Netzwerks besonders eignen würden, bis spätestens 2030 schweizweit bekannt sein. Bis dahin sei auch die Liste der «Gebiete für die Biodiversität» zu bereinigen und zu aktualisieren.
Instrumente und Mechanismen in der AP 30+
Es gibt auch einige Punkte explizit im Bereich Landwirtschaft. Hier will der Bundesrat laut Mitteilung weitere Massnahmen gegen das Insektensterben prüfen und die Ökosystemleistungen stärken. Die Umsetzung erfolge im Rahmen der AP 30+. Die entsprechenden Vernehmlassungsunterlagen sollen z. B. Instrumente und Mechanismen vorschlagen, die «insgesamt zu einer substanziellen Aufwertung der ökologischen Qualität der BFF führen.» Bis spätestens 2026 ist ein konkreter Plan mit Angaben zu Vorgehen, Zeit und Ressourcen zu erstellen zu der Frage, wie die landwirtschaftlichen Aspekte mehrerer Motionen zum Insektensterben umzusetzen sind.
«Unverbindlich und völlig ungenügend»
«Die neuen Massnahmen bleiben in vielen Bereichen unverbindlich und völlig ungenügend», schreibt BirdLife nach einer ersten Durchsicht. Der Verband erinnert an den kritischen Zustand der Biodiversität in der Schweiz. Der Aktionsplan mache zwar kleine Schritte in die richtige Richtung – diese seien aber so klein, dass zwischen dem tatsächlichen Handlungsbedarf und den Massnahmen im Aktionsplan eine riesige Lücke klaffe.
Reduktion des ökologischen Fussabdrucks in der AP 30+
Mit der Umsetzung der zweiten Phase des Aktionsplans Biodiversität sind nun die zuständigen Bundesämter beauftragt. In der Arbeit des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) an der AP 30+ dürfte das in den Bereich «Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum» fallen. Das ist einer der Aspekte, die das BLW im Auftrag des Parlaments insbesondere berücksichtigen muss – neben der Sicherstellung der Ernährungssicherheit, der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven sowie dem Abbau des administrativen Aufwands. Voraussichtlich im dritten Quartal 2026 wird die Vernehmlassung zur AP 30+ starten.
