An der Nationalen Hengstselektion von Anfang Jahr in Glovelier JU hat der Schweizerische Freibergerverband (SFV) die Q-Linie faktisch ausgelöscht. Die D-Linie steht unmittelbar vor demselben Schicksal. Von 40 vorgestellten Hengstanwärtern erhielten zwölf das Ticket für den Stationstest in Avenches VD – verteilt auf nur sechs väterliche Linien.
Für Züchter wie Thierry Froidevaux aus Saignelégier JU ist das Engagement von Jahren «zunichtegemacht worden.» Sein Hengst Déméter, Vertreter der D-Linie, schaffte die Qualifikation nicht. Ebenso wenig Quiero, der einzige Q-Vertreter. «Die beiden D- und Q-Hengste hatten bereits ihre Kundschaft», so Froidevaux.
Die Q-Linie war 1991 gezielt eingeführt worden, «um einer Reduzierung des Genpotenzials entgegenzuwirken». Bruno Spring, Präsident der Interessengemeinschaft zur Erhaltung des Original-Freiberger-Pferdes (IGOFM), betont: «Die Linien sind für die Züchter die Orientierung. Sie erlauben es, bewusst Anpaarungen zu planen, Inzucht zu vermeiden und genetische Vielfalt zu erhalten.» Der SFV hingegen begründete die Selektionsentscheide in einer Medienmitteilung mit Qualitätssicherung.
Das BLW findet Blutlinien ein «veraltetes Konzept»
Die BauernZeitung konfrontierte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Die Antworten offenbaren einen fundamentalen Dissens: Der Bund sieht die Baustellen ganz woanders als die Praktiker.
«Blutlinien – der Begriff stammt noch aus einer Zeit, als die DNA als Träger der Erbinformation noch unbekannt war – haben ihre Bedeutung in der modernen Tierzucht verloren», stellt das BLW klar. Die Begründung folgt einer stringenten genetischen Logik: Blutlinien hätten ursprünglich das Ziel gehabt, über Verwandtenpaarungen erwünschte Merkmale genetisch zu fixieren, also die Homozygotie zu erhöhen. Das jedoch reduziere per Definition die genetische Diversität.
Die genetische Diversität einer Population werde heute am besten durch Zuchtprogramme gesichert, die Verwandtenpaarungen auf möglichst tiefem Niveau halten. Eine Aufteilung in Blutlinien sei sowohl für den Zuchtfortschritt als auch für die genetische Diversität ungünstig. Der Verlust einer Linie wäre nur dann problematisch, wenn dadurch Gene unwiederbringlich verloren gingen. «Dies kann nicht ausgeschlossen werden», räumt das BLW ein, «allerdings kostet die Erhaltung der einzelnen Linien fortlaufend genetische Diversität über Inzuchtzunahme.»
Zentrale Frage wird nicht beantwortet
Als wissenschaftlichen Beleg führt das Amt eine Agroscope-Studie an. Das BLW interpretiert die Daten so, dass sich die ursprünglichen Blutlinien beim Freiberger mittlerweile genetisch kaum mehr voneinander unterscheiden lassen. Allerdings: Zur zentralen Streitfrage, ob Hengstlinien aktiv erhalten werden sollen, äussert sich die Studie gar nicht eindeutig. Das BLW zieht aus den genetischen Analysen seine eigenen Schlüsse.
Das Monitoring des Bundes konzentriert sich konsequent auf die Gesamtpopulation. Ein Gefährdungsindex stuft jede Nutztierrasse als «ungefährdet», «gefährdet» oder «kritisch» ein. Für die Unterstützung gefährdeter und kritischer Rassen sind jährlich 4,75 Millionen Franken budgetiert. Die Unterstützung werde an Züchter von Elterntieren ausgerichtet, die mit diesen Nachkommen produzieren und damit direkt zum Erhalt der Rasse beitragen, so das BLW.
Konkrete Instrumente zur Erhaltung der Linienvielfalt innerhalb einer Rasse existieren nicht – und sollen auch nicht existieren. «Die genetische Diversität bezieht sich auf die Gesamtpopulation», erklärt das BLW. «Einzelne Linien sind Subpopulationen, deren Erhaltung über Verwandtenpaarung aus der Sicht der Erhaltung von genetischer Diversität ungünstig ist.»
Das Amt führt aus: Genetische Drift und Inzucht in Subpopulationen würden die Diversität schwächen, nicht stärken. Die Konsequenz ist eindeutig formuliert: «Das Denken in Hengstlinien sollte aufgegeben und eine ganzheitliche Betrachtung der Freibergerpopulation angestrebt werden.»
2024 flossen 4,08 Millionen Franken Steuergelder in die Erhaltung gefährdeter Rassen, der Freiberger profitierte davon. Auflagen, die verhindern würden, dass geförderte Verbände gleichzeitig seltene Linien auslöschen, gibt es nicht. Die Begründung des BLW: «Linien sind per se der Erhaltung genetischer Diversität nicht förderlich. Ihre Erzeugung erfolgt über Inzucht und deshalb unter Inkaufnahme von Diversitätsverlust.»
BLW sieht Verantwortung bei Zuchtorganisation
Das BLW macht klar, wo aus seiner Sicht die Verantwortung liegt: «Die Zuchtprogramme sind in der Verantwortung der Zuchtorganisationen, dazu gehört auch das Management der Inzucht und der Verwandtschaft in der Population.» Beachtenswert ist, dass beide Werte sich innerhalb der Population im Steigen befinden.
Die Logik dahinter: Weil die genetische Diversität die Grundvoraussetzung für Zuchtfortschritt in Zuchtprogrammen sei, hätten die Zuchtorganisationen selber Interesse daran, die Diversität zu erhalten. Der Bund stelle Anforderungen an den Inzuchtgrad bei der Ausrichtung von Erhaltungsbeiträgen.
Das abschliessende Urteil des Bundesamtes ist eindeutig: «Das Konzept von Blutlinien ist veraltet und schränkt die genetische Diversität ein. Bei den Freibergern zeigen wissenschaftliche Populationsanalysen, dass sich Blutlinien genetisch kaum voneinander unterscheiden lassen und deren Unterhalt für die genetische Diversität nachteilig ist.»
Die Kommunikation versagt
Die Position des Bundes steht im krassen Gegensatz zur Haltung der Züchter und Interessengemeinschaften. Während das BLW Hengstlinien als veraltetes, ja schädliches Konzept betrachtet, sehen Praktiker wie Thierry Froidevaux und Bruno Spring darin das zentrale Instrument zur Erhaltung genetischer Vielfalt und züchterischer Orientierung.
Die IGOFM hatte ihre Forderung nach Linienerhaltung explizit auf völkerrechtliche und nationale Verpflichtungen gestützt – insbesondere auf die 1994 von der Schweiz ratifizierte Biodiversitätskonvention und das BLW-Konzept von 1998. Damals formulierte das Bundesamt: «Mit der Ratifizierung der Konvention über die biologische Vielfalt hat sich auch die Schweiz verpflichtet, ihren Beitrag an die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen zu leisten.»
Das BLW interpretiert diese Verpflichtung anders: Es gehe um die Erhaltung der Rasse als Ganzes – nicht um die Erhaltung einzelner Linien innerhalb der Rasse. Das wurde den Züchtern allerdings nie kommuniziert. Weder vom Bund noch vom Verband gab es eine offene Auseinandersetzung darüber, was die Abkehr vom Liniendenken für die Zuchtpraxis bedeutet.
