Den meisten Landwirten in der Region ist schon lange bekannt, welche Flächen sie ab 2024 nur noch mit emissionsmindernden Verfahren wie dem Schleppschlauch begüllen dürfen. Das ist individuell in den landwirtschaftlichen Geodaten im Internet einsehbar. Gesuche um Ausnahmen konnten in den vergangenen Monaten eingereicht werden, und bei sich ändernder Bewirtschaftung sei das auch künftig möglich und notwendig.

Unterschiede je Kanton

Dossier Agrarpolitik Schleppschlauch-Obligatorium Tuesday, 28. February 2023 Eine Umfrage bei den zuständigen Amtsstellen der Region zeigt, dass die Anzahl der eingegangenen Gesuche recht unterschiedlich ist. Allerdings zeichne sich ab, dass Ausnahmen in Berggebieten weniger ein Thema sind, da weniger Betriebe betroffen sind, sagt Thomas Wiederkehr, Leiter der Konferenz der Landwirtschaftsämter Zentralschweiz. Nicht mehr akzeptiert werden als Begründung fehlende Geräte oder baldiges Erreichen der Altersgrenze der Betriebsleiter.

Übergangsregelung endet

Am meisten Erfahrung mit dem Vollzug des Schleppschlauch-Obligatoriums hat der Kanton Luzern, zumal dieses hier (wie übrigens auch im Thurgau) schon seit 2022 gilt. Bisher gab es hier allerdings eine Ende Jahr auslaufende Übergangsregelung. Von der Schleppschlauch-Pflicht ausgenommen waren Betriebe mit maximal 12 ha LN und maximal 15 GVE sowie Betriebsleiter mit Jahrgang 1958 und älter. Schon 2022 seien viele weitere Flächengesuche digital zur kostenlosen Beurteilung eingereicht worden, nämlich 1150, sagt Franz Stadelmann von der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Von diesen wurden 750 ganz oder teilweise bewilligt. Bei einem negativen Entscheid könne eine kostenpflichtige Überprüfung verlangt werden, eingereicht wurden lediglich 33 Einsprachen. Auch 2023 wurden nochmals 276 Flächengesuche von 110 Betrieben eingereicht. Davon wurden 216 ganz oder teilweise bewilligt.

Neben den bisherigen Ausnahmekriterien für Einzelflächen wie Sicherheit, schwierige Zufahrt oder Hindernisse können ab 2024 pflichtige Einzelflächen eins zu eins kompensiert werden; dies innerhalb des Betriebes oder der Betriebsgemeinschaft durch Flächen mit Hangneigungen über 18 Prozent, jeweils bis Ende Februar. Der Bund lasse diese Möglichkeit neu zu, erklärt Stadelmann.

Zug mit 200 Gesuchen

Im Kanton Zug wurden rund 200 Gesuche von rund 80 Betrieben (das sind 15 Prozent aller Betriebe) eingereicht. Davon seien 50 Gesuche bewilligt worden, sagt Thomas Wiederkehr, Leiter Landwirtschaftsamt Zug. Bei 40 Gesuchen habe es eine Besichtigung vor Ort gegeben.

Kosten werden in Zug keine erhoben. Wiederkehr rechnet damit, dass mit dem Obligatorium der Anteil der Pflichtflächen um rund 20 Prozent gegen 75 Prozent steigt, da in der Vergangenheit schon für 55 Prozent der düngbaren Fläche freiwillig Schleppschlauch-Beiträge ausbezahlt wurden.

Schwyz mit 250 Gesuchen

123 Betriebe haben bisher in Schwyz 250 Gesuche eingereicht. Man habe eigentlich mit mehr gerechnet und gehe davon aus, dass sich die Zahl noch laufend erhöhe, sagt Janina Siegwart vom Amt für Landwirtschaft. Pflichtig seien 800 Betriebe mit einer Pflichtfläche von 7100 ha. Die kostenlose Beurteilung der online eingereichten Gesuche erfolge ebenfalls am PC, wenn möglich ohne Augenschein.

Obwalden mit 80 Gesuchen

Überrascht von den vielen bis Ende August eingereichten Ausnahmegesuchen ist André Windlin, Leiter Amt für Landwirtschaft und Umwelt Obwalden. Die 80 Gesuche für Teilflächen würden nun beurteilt, ohne Kostenfolge. Offenbar würden einige Betriebsleiter davon ausgehen, dass sie dank Ausnahmebewilligungen ganz von der Pflicht befreit werden, wenn der Betrieb nicht mehr als drei Hektaren pflichtige Ausbringflächen aufweist.

Die Zentralschweiz habe die nur groben Bundeskriterien in gemeinsamer Absprache noch etwas genauer definiert, etwa was die Geländegeometrie, Breiten, Hindernisse oder Zufahrten betreffe, erklärt Windlin.

Das Angebot an Gerätschaften beurteilt er inzwischen wieder als gut, es gebe keine Lieferprobleme. Viele Landwirte und Lohnunternehmer hätten sich eingedeckt. «Wir werden sicher kein Gesuch bewilligen, weil jemand behauptet, er bekomme kein Gerät.»

Nidwalden mit 40 Gesuchen

Rund 10 Prozent aller schleppschlauchpflichtigen Betriebe hätten in Nidwalden ein Gesuch eingereicht, sagt Marcel Albert vom Landwirtschaftsamt. Dies seien 14 Betriebe mit je zwei bis drei Flächengesuchen. Die Beurteilung erfolge teilweise vor Ort, sonst aufgrund des Parzellenplans und Fotos. Gebühren würden keine erhoben.

Uri mit 86 Gesuchen

Der Kanton kennt seit 2022 ein Förderprogramm Schleppschlauchgüllen, zur Verfügung stehen jährlich 100 000 Franken. Damit würden Beiträge geleistet für jene Flächen, die nicht unter das künftige Obligatorium fallen, so bei über 18 Prozent Neigung oder unter 3 ha düngbare Fläche. Solche Strukturen gebe es in Uri viele, erklärt Damian Gisler vom Landwirtschaftsamt.

Ausnahmegesuche seien schon 2022 von rund zwei Dutzend Betrieben eingegangen, für dieses Jahr nochmals ein knappes Dutzend. Insgesamt seien es nun 35 Betriebe, die teils mehrere Gesuche einreichten, für insgesamt 86 Teilflächen, sagt Regula Hodler, neu dafür zuständig beim Amt für Umwelt. Sämtliche Gesuche wurden bereits beurteilt. Von der pflichtigen Fläche im Kanton von 985 ha werden somit rund 72 ha ausgenommen. Für die Behandlung jedes Gesuches werden 80 Franken verrechnet, zumal diese meist mit Augenschein vor Ort beurteilt wurden.

Aargau mit 300 Gesuchen

Bis Ende September 2023 beurteilte Landwirtschaft Aargau rund 300 Ausnahmegesuche. Gebühren für Gesuche verrechnet der Aargau keine. Christoph Ziltener von Landwirtschaft Aargau rechnet mit weiteren Gesuchen, zumal einigen Bauern noch immer nicht bewusst sei, dass es ab 2024 nach vielen Jahren der Information nun ernst gilt. Der Aargau gehöre wohl zu den Kantonen, wo schon bisher ein Grossteil der Flächen mit dem Schleppschlauch begüllt wurden. Und es seien sicher genügend Geräte vorhanden. Die Kriterien seien klar, auch bezüglich Hanglagen. «Wo ein Häcksler eingesetzt werden kann, ist sicher auch ein Schleppschlaucheinsatz möglich.»