Wer in diesem Jahr seine Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impft, kann vom Bund eine Rückvergütung einfordern. Doch was für viele Landwirtinnen und Landwirte als Entlastung gedacht ist, sorgt derzeit für Diskussionen – vor allem bei Betrieben mit grossen Tierbeständen. Die Erfassung der Impfungen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) bringt praktische Hürden mit sich, die den Arbeitsaufwand gar erhöhen. Anstatt durch die Digitalisierung Vereinfachung zu erhalten, sei das Gegenteil zu spüren, sagen betroffene Bauern gegenüber der BauernZeitung.
Mehrere Tierhalter berichten, dass es bei der Dokumentation vor allem an geeigneten Filter- und Sortierfunktionen fehlt. So ist es nicht möglich, Milchvieh von Mastvieh oder nach Zugangsdatum zu unterscheiden. Auch die Anzeige der Ohrmarkennummern ist nicht vollständig, da diese nicht in voller Länge dargestellt werden könnten, bemängeln Tierhaltende. Das erschwert das gezielte Verwalten und Nachweisen der Impfungen. Die Rückvergütung wird jedoch nur bei exakter Dokumentation gewährt. Hinzu kommt, dass die Kommunikation mit den kantonalen Veterinärämtern nicht immer reibungslos verläuft.
Eine Selbstdeklaration
Auf Anfrage teilen die Identitas und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit, dass es bei der Registrierung der Impfung um die Voraussetzung gehe, damit Tierhaltende eine Verbilligung der Impfstoffe vom BLV erhalten können. Die Impfung erfolge auf freiwilliger Basis und werde nicht amtlich erfasst. Es handle sich also um eine Selbstdeklaration der Tierhaltenden. «In sehr kurzer Zeit wurde ein einfaches Registrierungssystem für die Tierhaltenden bereitgestellt, das rasch verfügbar und kostengünstig ist», so Identitas und BLV.
Mit der Integration in die TVD sei sichergestellt, dass die Tierhaltenden mit dem System bereits vertraut seien. Diese Kosten gingen zulasten des für die Impfstoffvergünstigung vorgesehenen Budgets. «Wichtig erscheint uns, nochmals zu betonen, dass dieses System nicht Teil der Digitalisierungsstrategie des BLW ist», heisst es weiter. In der Begleitgruppe zur BTV-Impfung – mit Vertretern der Schaf- und Rinderbranche, der Gesellschaft Schweizer Tierärzte, der Tiergesundheitsdienste (RGS / BGK), des BLV und der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und -tierärzten – sei die Selbstdeklaration durchgehend positiv aufgenommen und unterstützt worden.
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Knappe Zeit
Anpassungen an der Datenbank sind laut Identitas aufgrund des kurzen Zeitfensters, in dem die Impfungen erfasst werden müssen – nämlich bis 31. August 2025 –, zurzeit nicht vorgesehen. Für das BLV und die Identitas AG seien die Rückmeldungen aber wichtig, und bei künftigen Anwendungen würden Verbesserungen nach Möglichkeit berücksichtigt.
Zur Frage der unvollständigen Anzeige der Ohrmarkennummern erklärt Identitas: «Grundsätzlich werden die Ohrmarkennummern in der TVD vollständig angezeigt. Je nach Bildschirmgrösse kann es aber sein, dass die Zoom-Einstellung angepasst werden muss.» Auch die Markierung aller Tiere sei möglich: «Eine Markierung des ganzen Bestands kann sehr wohl durch einfaches Klicken auf das entsprechende Feld in der Kopfzeile vorgenommen werden. Wenn einzelne Tiere nicht geimpft sind, so können diese wiederum aus der Liste entfernt werden.» Genau das scheint aber bei grosses Beständen sehr mühsam zu sein, weil man diese Tiere suchen und einzeln löschen muss. Auch eine Anwendung am Handy sei alles andere als praktikabel, so die Bauern.
Die Identitas AG führt weiter aus, dass laufend daran gearbeitet werde, die digitalen Tools zu verbessern, zu vernetzen und Doppelspurigkeiten zu beseitigen. Mit der TVD-App und e-transit würden im Herbst 2025 zwei neue Angebote eine spürbare Verbesserung und Effizienzsteigerung für die Anwender(innen) bringen.
Gut aber Verbesserung möglich
Das BLV führt weiter aus, dass es sich um ein einfaches und kostengünstiges System handle; für 2025 seien keine Anpassungen vorgesehen. Die Digitalisierung in Informationssystemen zur Tiergesundheit sei in der Schweiz bereits weit fortgeschritten. Es bestünden funktionierende und bewährte digitale Systeme zur Erfassung, Rückverfolgbarkeit und Überwachung von Tierbewegungen und Tiergesundheitsdaten. Dazu gehörten insbesondere das Tierverkehrsdatenbanksystem (TVD), das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) sowie die Meldesysteme für anzeigepflichtige Tierseuchen. Diese Systeme leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Überwachung der Tiergesundheit, zur Früherkennung von Seuchen sowie zur Umsetzung der nationalen Strategien wie StAR (Antibiotikaresistenzen). Die Digitalisierung ermögliche zudem eine effizientere Zusammenarbeit zwischen Tierärzteschaft, Tierhaltenden, kantonalen Vollzugsbehörden und dem Bund. Gleichzeitig sei sich das BLV bewusst, dass digitale Lösungen anwenderfreundlich, praxistauglich und weiterentwicklungsfähig bleiben müssten. Deshalb würden bestehende Systeme kontinuierlich überprüft und punktuell angepasst, unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Praxis.
Für die Kontrolle der Impfungen kündigt das BLV an, dass im Herbst Betriebe stichprobenartig überprüft werden. Dabei werde ein Abgleich der registrierten Impfdaten mit den Angaben im Behandlungsjournal und auf der Rechnung des Tierarztes vorgenommen.
Wie funktionierts?
Eine wichtige Frage ist: Welche Anforderungen gibt es genau an die Dokumentation der BTV-Impfung, um die Rückvergütung zu erhalten? Damit eine Auszahlung erfolgen könne, müssten die Tierhaltenden die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens am 31. August 2025 abschliessen, heisst es vonseiten Behörden. Mit der Selbstdeklaration werde bei den grundimmunisierten Tieren erfasst, gegen welche Serotypen bzw. Krankheit die Tiere geimpft wurden und wann die Grundimmunisierung abgeschlossen wurde. Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolge diese Erfassung auf der TVD, für Neuweltkameliden auf der separaten Webseite. Die Rechnung für den Impfstoff müsse aufbewahrt werden und als Beleg bei einer möglichen Kontrolle durch das BLV dienen. Unabhängig davon, ob die Impfung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wurde oder der Impfstoff lediglich abgegeben wurde, solle die Rechnung ausweisen, für wie viele Tiere der Impfstoff verabreicht oder abgegeben wurde. Das Behandlungsjournal sei ordnungsgemäss zu führen und bei einer Kontrolle vorzuweisen.
In Absprache mit der Rinder- und Schafbranche erfolge die Auszahlung im Jahr 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen. Für Neuweltkameliden erfolge die Auszahlung ebenfalls 2026, jedoch auf Grundlage einer einmalig erstellten Abrechnung. Dieses Vorgehen habe den Vorteil, dass die Auszahlungen direkt über das Abrechnungssystem von Identitas abgewickelt werden könnten, um einen kostenintensiven Administrationsaufwand zu vermeiden und sicherzustellen, dass mehr Mittel direkt für die Verbilligung der Impfstoffe zur Verfügung stünden.