Im Kanton Aargau hat der Veterinärdienst seit Dezember 2024 232 Entschädigungsgesuche für Tierverluste wegen der Blauzungenkrankheit (BT) erhalten. Betroffen seien zu zwei Dritteln Schafe und einem Drittel Rinder. Die Gesamthöhe der Entschädigungen für die bis Ende Februar eingereichten Tierverluste betrage schätzungsweise 140 000 Franken, davon 105 000 Franken für Rinder.

Bauernverband monierte schleppende Entschädigung

Zum Verfahren wird darauf hingewiesen, dass der Veterinärdienst die Gesuche zuerst prüfe, und dann Experten des LZ Liebegg den Tierwert schätzen, nach Alter, Nutzungsart, Trächtigkeit, Milchleistung, Abstammung und weiteren Faktoren. Basierend darauf und nach den Richtwerten des Bundes werde dann vom Veterinärdienst die Entschädigung ausgerichtet. Die Bearbeitung der Gesuche und das Einschätzen der Tiere brauche Zeit.

Der Bauernverband Aargau hatte kürzlich moniert, dass die Vorgehensweise für die Entschädigung unklar sei und nur schleppend vorangehe.

Impfung sehr empfohlen

Insgesamt seien seit September 2024 rund 300 Aargauer Tierhaltungen von BT betroffen, berichtete das Departement Gesundheit und Soziales in einer Medienmitteilung letzte Woche. Aktuell berichten Bauern nicht nur von Abgängen und Totgeburten, sondern auch von schweren Missbildungen bei lebendgeborenen Kälbern, und dies teils trotz Impfung. Tierhalter sollten umgehend ihre Tierärzte kontaktieren, wenn sie verdächtige Symptome wie Fieber, Atembeschwerden, eine blau verfärbte Zunge, Entzündungen der Schleimhäute oder Fehlgeburten bei ihren Tieren feststellen.

Der Bund wie die kantonalen Veterinärdienste rufen denn auch dringend dazu auf, die Wiederkäuer zu impfen. Mit den steigenden Temperaturen im Frühling würden die krankheitsübertragenden Mücken wieder aktiver. Impfung sei die effizienteste Massnahme, um die Tiere vor einer schweren Erkrankung zu schützen. Verbreitet sei der Serotyp 3, die freiwillige und vom Bund finanziell unterstützte Impfung erfolge vor allem mit BTV-3-Impfstoffen.

Die Grundimmunisierung sollte bei Rindern bis März erfolgen. Bei knapper Impfstoffverfügbarkeit sei die zweite Impfung im Abstand von bis zu sieben Wochen möglich, heisst es in den Empfehlungen der Behörden und Tierärzte. Dies auch, weil die Immunität bereits ab drei Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolge.

Impfbereitschaft unterschätzt?

Angefragte Tierarztpraxen im Kanton Luzern berichten von einer knappen Versorgung mit Impfstoffen, aufgrund der grossen Nachfrage. Die Impfbereitschaft der Tierhalter sei wohl unterschätzt worden.

Praxen, welche das Interesse mittels Umfrage letzten Herbst im Vorfeld abklärten, konnten bedarfsgerechter bestellen und ihre Kunden besser bedienen als andere, welche zuwarteten und dann von der grossen Nachfrage überrascht wurden.

Es gebe teilweise schon Lieferschwierigkeiten und mit Wartezeiten sei zu rechnen. Und es sei nicht immer einfach, dass selbst bei bestellten Dosen die Abstände von der ersten zur zweiten Impfung eingehalten werden könnten. Wer erst jetzt bestelle, müsse allenfalls mit einem Monat oder mehr Wartezeit rechnen. Damit steigen die Risiken, denn ab Ende März sei die vektorfreie Zeit vorbei und der Mückendruck nehme zu.

Viele Fälle auch in Luzern

Im Kanton Luzern meldeten bisher 201 Betriebe BTV-3-Fälle, davon 33 Betriebe mit Schafen und 168 mit Rindvieh. Und in einem weiteren Rindviehbetrieb ein BTV-8-Fall, erklärt Martin Brügger, Leiter Veterinärdienst Luzern. Gesuche um Entschädigung wurden bisher 55 eingereicht, für 143 Tiere, davon 71 Schafe und 72 Rindvieh. Die Höhe der Entschädigung liege bei etwa 138 000 Franken. Die Gesuche seien zu verschiedenen Zeitpunkten gesammelt ausbezahlt worden, die Betroffenen seien informiert.