Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Das in der Einigungskonferenz des Parlaments beschlossene, totalrevidierte CO2-Gesetz stellt die Weichen, damit dieser Verpflichtung nachgekommen werden kann. Unter anderem enthält es Lenkungsabgaben, die in einen Klimafonds fliessen und den Menschen im Land zurückerstattet werden. Bis zuletzt umstritten war eine Abgabe für private Flüge.
Benzin dürfte teurer werden
Die wesentlichen Pflöcke waren aber schon vorher eingeschlagen. 75 Prozent der Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 müssen im Inland erfolgen. Der Bundesrat hatte lediglich 60 Prozent beantragt.
Künftig sollen Treibstoffimporteure mehr Emissionen kompensieren müssen. Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff an der Zapfsäule um höchstens zehn Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu zwölf Rappen. Für Autos und Lastwagen werden die CO2-Grenzwerte verschärft respektive neu eingeführt. Teurer werden dürfte auch das Heizöl. Und: Für Altbauten gilt neu ein CO2-Grenzwert, wenn die Heizung ersetzt werden muss.
Der Klimafonds liefert Mittel für Projekte zur Senkung der CO2-Emissionen. Gefüllt wird der Topf unter anderem mit Einnahmen aus der CO2-Abgabe und einer Flugticketabgabe.
Revision dauerte drei Jahre
Drei Jahre hat es gebraucht, um das revidierte CO2-Gesetz unter Dach und Fach zu bringen. Ende 2017 legte der Bundesrat seine Botschaft vor. Ein Jahr später sagte der Nationalrat Nein. Doch dann trat die Klimajugend mit ihren Forderungen auf den Plan, und es kam die «grüne Welle» bei den Wahlen 2019.
Die Klimadiskussionen werden weitergehen. So steht ein Referendum im Raum. Die Vorlage strotze vor Verboten und Umerziehungsmassnahmen, kritisiert etwa die SVP. Auch Klimaschützer sind unzufrieden. Ihnen geht die Vorlage deutlich zu wenig weit.
Potenzial für Biogasanlagen
Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes im Parlament «sind die Weichen richtiggestellt worden», teilt Ökostrom Schweiz mit. Die vorgeschriebenen Reduktionsleistungen sollen zu einem Grossteil in der Schweiz umgesetzt werden. Das, und auch die positive Ausgangslage für erneuerbares Gas als Energieträger, stimmen den Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasproduzenten zuversichtlich.
Neu würde auch die Landwirtschaft verpflichtet, ihren Ausstoss bis 2030 zu reduzieren. «Dabei könnte die energetische Nutzung von Hofdüngern durch Biogasanlagen ein wichtiger Schritt sein auf dem Weg», heisst es in der Mitteilung.
Mit der Erhöhung des Anteils an Hofdünger von fünf Prozent auf 40 Prozent, die in Biogasanlagen verwertetet werden, könnte die Landwirtschaft einen grossen Anteil Reduktionsziele erfüllen. Landwirtschaftliche Biogasanlagen lieferten wetterunabhängig erneuerbare Energie und reduzierten CO2-Emissionen