Es ist ein Horrorszenario: Der Motor des Traktors fällt aus, er kommt an einer abschüssigen Stelle zum Stehen und der Fahrer kann gerade noch die Bremse betätigen. Doch der Anhänger drückt sein Fahrzeug gnadenlos bergab, denn das verbaute Bremssystem versagt. So etwas droht im Fall eines hydraulischen Einleiter-Bremssystems (H1L), das – wie der Name es sagt – über nur eine Bremsleitung an den Anhänger verfügt. «Das funktioniert im Normalbetrieb, hat jedoch klare Grenzen», erklärt Josef Amrein, Sicherheitsberater bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL). So ist bei diesem System gesetzlich eine geringere Bremsverzögerung vorgeschrieben, «und bei einem Motorausfall steht die Hydraulikpumpe still.» Der erforderliche Druck für eine wirksame Anhängerbremsung fehlt entsprechend.

Bei neuen Traktoren und Anhängern Vorschrift

«In steilem Gelände kann der Anhänger den Traktor dadurch unkontrolliert talwärts schieben», schildert der Fachmann. Die traktorseitige Betriebsbremse reiche häufig nicht aus, um die Gesamtmasse zuverlässig zu halten. «Ein unkontrolliertes Zurückrollen kann innert Sekunden zu Kollisionen, zum Abdriften über eine Kante oder sogar zu einem Umsturz mit tödlichem Ausgang führen», warnt Josef Amrein.

Seit 2018 müssen alle neuen Traktoren und seit Mai 2019 auch alle neuen Anhänger mit einem Zweileitungs-Bremssystem ausgerüstet sein (hydraulisch, H2L oder pneumatisch P2L). Es sind aber natürlich noch Traktoren mit H1L in Betrieb. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat in seinen Weisungen genau definiert, wann ein neuer Anhänger mit hydraulischem Zweileitungssystem (H2L) von einem alten Traktor mit H1L gezogen werden darf. Was ursprünglich als Übergangslösung gedacht war, wurde kürzlich auf unbestimmte Zeit verlängert. Demnach gilt bis auf Weiteres:

Das mit Mitführen eines einzelnen H2L-Anhängers an einem H1L-Traktor ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Zugfahrzeug: Hat einen altrechtlichen Anschluss für ein hydraulisches Einleiter-Bremssystem (H1L) für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: Fahrzeugkombination darf nicht schneller als 40 km/h fahren.

Eignungserklärung: Im Fahrzeug mitführen und die darin genannten Voraussetzungen für die Gewährleistung des Funktionsumfangs einhalten.

Achslast: Darf in Summe gemäss Herstellerschild nicht mehr als 10 t betragen.

Mechanismus: Bei abgestelltem Motor wird mit der Betätigung der Feststellbremse des Zugfahrzeugs automatisch die Bremse des Anhängers wirksam.

Druckspeicher: Falls vorhanden am Anhänger wird bei ungenügendem Druck im Sichtfeld der Fahrer(in) eine Warnung angezeigt.

Bei der Eignungserklärung handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass der betreffende Anhänger für das Anschliessen an einem H1L-Zugfahrzeug geeignet ist.

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Es muss alles zusammenpassen

«Entscheidend ist: Vorschriftsmässig und sicher ist eine Fahrzeugkombination erst dann, wenn Bremssystem, Anschlüsse, Funktionsumfang und technischer Zustand wirklich zusammenpassen», betont Josef Amrein. Eine korrekt eingestellte Bremse sowie regelmässige Wartung und Funktionskontrollen sind zwingende Voraussetzungen, damit die Bremsanlage im Alltag zuverlässig funktioniere, sagt der Sicherheitsberater. Aus sicherheitstechnischer Sicht empfiehlt er ausdrücklich, bei Anhängern keinesfalls auf Auflaufbremsen auszuweichen.

Das pneumatische System hat noch einen Zusatzvorteil

Für Josef Amrein ist klar, dass Zweileitungs-Bremssysteme gegenüber Einleiter-Systemen einen deutlichen Sicherheitsgewinn darstellen. H2L-Traktoren dürfen aber zusätzlich ein H1L-System haben, um alte Anhänger zu ziehen. «Glücklicherweise setzt sich in der Praxis vor allem die pneumatische Zweileiterbremse P2L durch», beobachtet Amrein. P2L verfügt neben der Bremsleitung zusätzlich über eine Versorgungsleitung. Diese füllt und speist einen Druckluftbehälter am Anhänger, sodass jederzeit genügend Bremsenergie verfügbar ist. «Dadurch kann der Anhänger auch bei einem Motorausfall oder bei Betätigung der Feststell- und/ oder Hilfsbremse des Zugfahrzeugs wirksam gebremst werden.» Das sei ein zentraler Grund, weshalb Zweileiter-Systeme sicherheitstechnisch als deutlich höherwertig gelten.

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Nachrüsten ist möglich und empfehlenswert

Grundsätzlich ist gemäss dem Sicherheitsberater eine Nachrüstung mit einem Zweileitungs-Bremssystem für jeden Traktor möglich und empfehlenswert. «Auch, weil der Traktor beim späteren Verkauf an Wert gewinnt», bemerkt Josef Amrein. Wichtig sei, dass das Bremssystem durch eine Fachwerkstatt fachgerecht montiert und anschliessend dem Strassenverkehrsamt zur Prüfung vorgeführt wird.