Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte erleichtern die tägliche Arbeit – sie haben allerdings auch ihren Preis. Deshalb lohnt es sich nicht immer, jede Landmaschine für den Betrieb selbst anzuschaffen. Und es ergibt Sinn, Erntewagen, Sämaschine oder andere landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und Anhänger bei einem Nachbarn auszuleihen oder zu mieten. Wird zum Beispiel der ausgeliehene Anhänger beschädigt, ist der Schaden aber bei den meisten Versicherungen nicht über die klassische Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.
Obhutsschaden-Versicherung als Zusatz zur Betriebshaftpflicht
Um selbstverschuldete und unfallmässig entstandene Schäden an fremden vorübergehend gemieteten oder entliehenen Maschinen abzusichern, braucht es eine Obhutsschaden-Versicherung. Bei der Mobiliar etwa kann diese als Zusatz zur Betriebshaftplicht abgeschlossen werden. Sie greift beispielsweise, wenn Sie mit der ausgeliehenen Sämaschine einen Markstein treffen oder in einer abschüssigen Parzelle die Kontrolle über den Silierwagen des Nachbarn verlieren.
Mit einer Vollkasko des Zugfahrzeugs die ausgeliehene Maschine versichern
Es gibt jedoch noch eine andere Option, Schäden an ausgeliehenen Geräten und Anhängern zu decken. Diese lohnt sich besonders für Landwirtinnen und Landwirte, die bereits einen grossen Maschinenpark besitzen.
Sie können ihren Traktor, respektive das entsprechende Zugfahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung abdecken und dazu eine Versicherungsdeckung für «angehängte Gerätschaften» abschliessen. Dann nämlich sind nicht nur die eigenen Maschinen, Geräte und Anhänger abgedeckt, sondern auch die ausgeliehenen Landmaschinen, die vom vollkaskoversicherten Traktor gezogen werden. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert entschädigt.
Eine regelmässige Überprüfung der Versicherungssumme lohnt sich
Zum Schluss ein genereller Hinweis: Es lohnt sich, die Versicherungssumme regelmässig zu überprüfen. Denn ist sie zu tief gewählt, wird im Schadenfall die Entschädigung, beispielsweise für den teuren Anhänger, von dieser zu tiefen Summe gerechnet. Oder Sie müssen sogar eine Kürzung der Versicherungsleistungen wegen Unterversicherung hinnehmen – zum Beispiel bei einer zu tiefen Summe für den Traktor oder das Geschäftsinventar.[IMG 2]
Vielleicht nutzen Sie die etwas ruhigere Winterzeit dazu, mal wieder Ihre Versicherungssumme zu überprüfen? Ihr Versicherungsberater hilft Ihnen bestimmt dabei.