Trotz Hygienemassnahmen kann es immer mal wieder vorkommen, dass Bakterien oder Keime in die Milch gelangen. Sogenannte Spätblähungen im Käse sind eine häufige Folge davon. Der Käse muss deklassiert, schlimmstenfalls sogar entsorgt werden. Der finanzielle Schaden, der einer Käserei dadurch entsteht, wird dem Bauernbetrieb verrechnet, der für die kontaminierte Milch verantwortlich ist.

[IMG 2] Das ist einem Landwirtschaftsbetrieb passiert, der bei uns versichert ist. Einige Monate nach der Milchlieferung stellte der Käser dem Bauern eine Rechnung von 15'000 Franken aus. Der Grund: 36 Laibe Rohmilchkäse mussten zum Käse zweiter Klasse deklassiert werden. Der zu hohe Propionsäuregehalt sorgte für Spätblähungen und es kam zu starken Rissen im Käseinneren.

Untersuchungskosten fallen an

Die 15'000 Franken setzten sich wie folgt zusammen: Die Einnahmen, die dem Käser wegen des deklassierten Käses entgangen waren. Plus die notwendigen Untersuchungskosten, um herauszufinden, von welchem Bauernhof die kontaminierte Milch stammte. Letzteres war mittels der eingefrorenen Milchproben möglich. Der betroffene Landwirt meldete den Fall uns, der Mobiliar. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Dritten und ist dafür da, Bauernbetriebe vor genau solchen finanziellen Folgen zu schützen, sofern der Schaden nicht durch fahrlässiges Verhalten in Kauf genommen wurde.

Wir verlangten, dass die Rückstellproben aller Milchlieferanten im Zeitraum, in dem die fehlerhaften Käse fabriziert worden waren, analysiert werden. Dabei kam heraus: Nebst dem bei uns versicherten Bauernbetrieb hatten zwei weitere Milchlieferanten die Grenzwerte für Propionsäurebakterien in der Milch deutlich überschritten. Später zeigte sich, dass auch ein Teil der Rohmilchkäselaibe der zwei darauffolgenden Monate wegen Propionsäuregärung deklassiert werden mussten. Der Käser erlitt somit einen weitaus grösseren Schaden von rund 35'000 Franken.

Grund: Regnerisches Frühlingswetter

Unsere Abklärungen ergaben, dass die Rückstellproben der beiden anderen Milchlieferanten teilweise deutlich höhere Werte von Propionsäurebakterien aufgewiesen hatten. Grund dafür war wohl das regnerische Frühlingswetter gewesen. Die Kühe waren knöcheltief auf der Weide eingesunken. So waren die Keime wahrscheinlich über das Euter in die Milch gelangt, und dies bei drei unterschiedlichen Bauern gleichzeitig. Der Schaden wurde deshalb auf die drei Milchproduzenten verteilt.

Das Beispiel zeigt: Die Betriebshaftpflichtversicherung hilft auch dabei, ungerechtfertigte Forderungen Dritter abzulehnen. Für den bei uns versicherten Bauernbetrieb bedeutete dies, dass er «nur» für einen Schaden in der Höhe von 5000 Franken haftbar gemacht werden konnte – statt wie ursprünglich gefordert 15'000 Franken. Seine Betriebshaftpflichtversicherung, die Mobiliar, übernahm die Kosten.