Schon bald beginnt die Zeit der Dürrfutterernte. Ist das Dürrfutter, egal in welcher Form, eingebracht, macht jedes Futterlager eine Gärung durch. Bei normaler Gärung entstehen Temperaturen von 30 bis 45 °C. Bei starken Gärungen können Stocktemperaturen bis auf 100 °C und höher ansteigen, was oft zu Grossbränden führt. Schon bei Gärtemperaturen von 40 °C beginnt sich der Wert des Futters zu vermindern.
Zum Glück etwas vergessen
So passiert bei einem Landwirtschaftsbetrieb, der bei uns versichert ist. Die Familie wollte am Wochenende einen Ausflug unternehmen. Zum Glück hatte sie etwas zu Hause vergessen und kehrte noch einmal auf den Hof zurück. Aus dem Kanal der Heubelüftungsanlage in der Scheune stieg bereits Rauch auf. Das Heu mottete vor sich hin. Sauerstoff und ein späteres Eintreffen hätten genügt, und die Scheune wäre in Flammen aufgegangen.
600 Einsatzstunden und Kosten von 75 000 Franken
Die Feuerwehr, respektive Heuwehr, wurde gerufen. Um den drohenden Brandausbruch zu bekämpfen, bewässerte diese den Heustock von unten. Und trug ihn gleichzeitig von oben her ab. Das abgetragene Heu wurde auf einem nahegelegenen Feld ausgelegt, um es ebenfalls zu bewässern. Wegen der grossen Wärme- und Rauchentwicklung mussten alle Einsatzkräfte unter Atemschutz arbeiten und regelmässig ausgewechselt werden. 600 Einsatzstunden dauerte der Einsatz für das Kühlen und Auslagern des ganzen Heustocks – Kostenpunkt 75 000 Franken, inklusive Entsorgen und Ersetzen des Heus. Glücklicherweise kamen weder Personen noch Tiere zu Schaden. [IMG 2]
Kommt jährlich mehrmals vor
Übergärungen von Dürrfutter erleben wir jährlich mehrere. Während Brandschäden durch die Feuer- und Elementarschadenversicherung gedeckt sind, sieht es bei Übergärungen von Dürrfutter und dem oft damit verbundenen Einsatz der Heuwehr anders aus. Dieses Risiko muss zusätzlich in der Betriebsversicherung eingeschlossen werden. Die Mobiliar vergütet bei Heu, Emd und Stroh neben dem Minderwert des Futters auch die Räumungs- und Entsorgungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Um Übergärungen des Heus zu vermeiden, ist eine sorgfältige Beobachtung während der ersten sechs Wochen nach der Einlagerung entscheidend: kommt es zu unangenehmen Gerüchen, eingesunkenen Stellen oder Feuchtigkeit an der Oberfläche? Barfuss über den Heustock gehen und regelmässige Temperaturmessungen helfen, feuchte Stellen zu finden.
Bei Temperaturen von 45 °C über drei Wochen ist Vorsicht geboten. Bei über 50 °C ist eine tägliche Kontrolle erforderlich. Bei 55 °C sollte die Feuerwehr informiert werden, denn ab 70 °C besteht akute Selbstentzündungsgefahr.