Immer mehr Betriebsleitende machen sich Gedanken über die Rechtsform ihres Landwirtschaftsbetriebes. Bei rund 90 Prozent und damit der deutlichen Mehrheit der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe dominiert die Einzelunternehmung als Rechtsform. Dies kann unter anderem mit der traditionellen Struktur und der Komplexität des Gründungsprozesses erklärt werden. Dennoch ist das Interesse an der Gründung einer GmbH gross.

Was soll der Zweck der GmbH sein?

Wir erleben dies häufig im Zusammenhang mit steuerlichen Überlegungen, Haftungsbeschränkungen und Nachfolgeregelungen. Nicht selten stellt sich die Frage: Wie gründet man eine GmbH für einen landwirtschaftlichen Betrieb?

Bevor diese Frage beantwortet werden kann, muss festgelegt werden, was der Zweck der GmbH sein soll und was in die GmbH eingebracht wird. Gemäss Art. 773 OR muss das Stammkapital der GmbH mindestens 20 000 Franken betragen. Dies kann in Form einer Bar- oder Sacheinlage (Inventar, Immobilien) erfolgen. Je nachdem, ob Geld, Inventar oder der ganze Betrieb in die GmbH eingebracht werden sollen, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen im Gründungsprozess.

Beispiel: Bauer Meier will eine GmbH gründen

Anbei ein vereinfachtes Beispiel: Franz Meier hat beschlossen, eine GmbH zu gründen. Diese soll sein landwirtschaftliches Gewerbe bewirtschaften, jedoch kein Grundeigentum erwerben. Sprich, die GmbH soll das Gewerbe pachten. Das erforderliche Stammkapital von mindestens 20 000 Franken möchte er in Form einer Sacheinlage einbringen. Das heisst, er will seine 20 Milchkühe und seinen Fendt in die GmbH einbringen. Da die Sacheinlage zum Verkehrswert in die GmbH eingebracht werden muss, ist eine Verkehrswertschätzung erforderlich.[IMG 2]

Diese muss zusammen mit einem Sacheinlagevertrag durch einen zugelassenen Revisor geprüft und mit einer Prüfungsbestätigung als korrekt beurteilt werden. Zusätzlich bedarf es eines Gründungsberichts, Statuten sowie einer Gründungsurkunde. Nach einer empfehlenswerten Vorprüfung der Gründungsakten beim Handelsregisteramt wird unter Anwesenheit aller Gründungsmitglieder eine notarielle Beurkundung stattfinden.

Ist die GmbH gegründet, ergeben sich diverse weitere Aufgaben wie beispielsweise die Anmeldung beim Handelsregisteramt, das Verfassen eines Pachtvertrages, Kontoeröffnung, Beginn der Buchführung, Arbeitsverträge, Abschluss von (Sozial-)Versicherungen, Meldung des Bewirtschafter-Wechsels bei den Direktzahlungen und Weiteres.