Das Thema Ammoniakreduktion ist in aller Munde. Werden beim Neu- oder Umbau von Milchviehställen die Critical Loads und Levels überschritten, müssen Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen getroffen werden. Diese zusätzlichen Anforderungen haben höhere Kosten zur Folge, während das Einsparpotenzial an Ammoniak bisweilen bescheiden ist. Bei den Milchkühen stehen die Reduktion der verschmutzbaren Flächen oder die rasche Trennung von Kot und Harn im Zentrum. Erreicht wird dies zum Beispiel durch erhöhte Fressstände mit Abtrennung und/oder durch Laufflächen mit einem Gefälle und integrierter Harnsammelrinne.
Erhöhter Fressbereich
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass zwischen der Reduktion der Ammoniakemission und dem Tierwohl gewisse Synergien bestehen. Der erhöhte Fressbereich mit Fressplatzabtrennungen teilt den Laufgang in einen Lauf- und einen Fressbereich. Bei korrekter Dimensionierung des erhöhten Bereichs bleibt dieser grossmehrheitlich sauber, weil die Ausscheidungen in den Laufgang fallen. Dies verkleinert einerseits die emittierende Fläche, andererseits wirkt es sich positiv auf die Klauengesundheit aus, da die Kühe beim Fressen auf sauberem und trockenem Boden stehen. Zudem bieten die Fressstände einen sicheren Fressplatz, ohne dass sie durch Entmistungsschieber oder -roboter gestört werden.
Bau wird teurer
Dennoch bietet der Auftritt einige Herausforderungen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Gewisse Tiere werden den Auftritt verschmutzen, was in einem zusätzlichen manuellen Reinigungsaufwand resultiert. Durch die Abtrennungen an jedem oder jedem zweiten Fressplatz wird die Fressachse länger, was wiederum Stallvolumen und dadurch auch die Baukosten zusätzlich erhöht. Der zusätzliche Absatz im Stall und die Trennbügel widersprechen zudem dem Kuhsignale-Diamant mit den sechs Freiheiten der Weide.
Beteiligung von Bund und Kanton
Die erwartete Ammoniakreduktion dieser Massnahme liegt je nach Jahreszeit im Bereich von 8 bis 19 %. Die zusätzlichen Baukosten betragen rund Fr. 260.– pro Tierplatz. Unter der Voraussetzung, dass die bauliche Ausführung den gültigen Empfehlungen der Forschungsanstalt Agroscope entspricht, beteiligen sich Bund und Kantone gemäss Strukturverbesserungsverordnung mit einem Beitrag an den Baukosten. Nichtsdestotrotz, der grösste Anteil der Kosten geht zulasten der Betriebsleitenden und teilweise zulasten des Tierwohls. Und diese Kosten können nicht durch einen Mehrpreis am Produkt an die Konsumenten weitergegeben werden.