[IMG 2]Im Prinzip kann jede Landwirtin mit einer solchen Anfrage angegangen werden. Ein selbst bewirtschaftender Grundeigentümer darf grundsätzlich seine landwirtschaftliche Fläche als temporäres Festgelände vergeben, aber nur, wenn dabei kein öffentliches Recht (bspw. Gewässerschutz) verletzt und die Nachbarschaft dabei nicht übermässig gestört wird. Bei einer verpachteten Fläche ist zudem auch die Einwilligung des Pächters nötig.
An die Zeit danach denken
Bevor eine Zustimmung erfolgt, gilt es für den Landwirt, erst mal Informationen einzuholen. Dazu gehören auch der Zweck der Veranstaltung, die Organisierenden und die Frage, ob die Veranstaltenden Gewähr für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung bieten können. Neben dem Gesamtbild des Events ist es auch wichtig, sich über die Situation nach Abschluss der Veranstaltung Gedanken zu machen. Je nach Aktivität, Dauer, Zeitpunkt und Wetter wirkt sich ein Anlass negativ auf den Boden aus. Eine saubere Regelung, wie die Wiederherstellung nach dem Festbetrieb zu erfolgen hat, ist daher Pflicht. Empfehlenswert ist deshalb auch eine abschliessende Begehung mit allen betroffenen Parteien.
Eventuell mit Bewilligung
Weitere wichtige Punkte sind unter anderem der Zeitpunkt und Zeitdauer der Veranstaltung. Wie viele Besucher sind zu erwarten? Wie wird das Land beansprucht (bspw. als Parkplatz oder Festivalgelände etc.)? Wie sieht das Wasser-/Abwasser-/Abfallmanagement aus? Gibt es ein Schlechtwetterprogramm? Ist im Voraus eine besondere Ansaat zu empfehlen? Diese Auflistung ist nicht abschliessend, je nach Umfang der notwendigen Installationen und der Festaktivität ist dazu eine öffentliche Bewilligung notwendig. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Gesuchsteller zur Einhaltung von allfälligen Bewilligungsauflagen verpflichtet ist, daher muss bekannt sein, wer der Gesuchsteller ist.
Fundiert entscheiden
Je dichter der Informationsgehalt, desto fundierter kann eine Entscheidung getroffen werden. So lassen sich eine Vereinbarung und eine mögliche Entschädigung besser regeln. Empfehlenswert ist eine schriftliche Vereinbarung, welche alle relevanten Punkte regelt (bspw. Entschädigungssumme und Zahlungstermin, exaktes Veranstaltungskonzept, allfällige Vorbereitungsarbeiten, die Rückgabe inkl. Abnahme vor Ort, die Haftung bei Umweltschäden etc.). Idealerweise wird im Vertrag zusätzlich festgehalten, dass im Streitfall eine unabhängige Drittperson auf Kosten der Veranstalter zur Schlichtung beigezogen wird.
