Landwirt Max Hug ist sauer: Ein heftiger Sturm hat seinen Folientunnel zerzaust. Schadenhöhe: 8600 Franken. Sein Versicherer bezahlt ihm aber nur 2900 Franken. Warum? Im Sachversicherungsmarkt Schweiz herrscht freier Wettbewerb – mit einer Ausnahme: Die Elementarschaden-Deckung wird in der Aufsichtsverordnung (AVO) genormt. Die Vorgaben sind für alle Versicherer verbindlich. Ein Beispiel: Wenn ein Landwirt sein Betriebsinventar gegen Feuer versichert, ist es gemäss AVO automatisch auch gegen Elementarereignisse gedeckt. [IMG 2]
«Elementar-Spezialrisiken» sind Ausnahmen
In der Schweiz wenig überraschend: Auch bei dieser Regelung gibt es Ausnahmen. Die AVO legt fest, dass bestimmte Objekte nicht unter die Vorgaben fallen. Die Versicherer sprechen von «Elementar-Spezialrisiken». Dazu gehören «leicht versetzbare Bauten» wie Folientunnel und Traglufthallen oder «unbewegliche Sachen ausserhalb von Gebäuden», zum Beispiel Silos oder Fahrnisbauten. Bei diesen Objekten dürfen Versicherer den Schutz frei gestalten. Max Hugs Folientunnel unterliegt also nicht der gesetzlich genormten Versicherungsregelung.
Bei den meisten Versicherern müssen diese Elementar-Spezialrisiken in einem separaten Zusatzbaustein versichert werden. Hat ein Kunde diese Zusatzdeckung nicht eingeschlossen, ist er im Schadenfall auch nicht versichert. Einige Versicherer bauen allerdings in ihre Produkte einen kleinen Sicherheitsbaustein ein. Sie gewähren ihren Kunden eine zuschlagsfreie, begrenzte Deckung für Elementarschäden an Besonderer Fahrhabe – meist limitiert auf 5000 oder 10 000 Franken.
Folientunnel sind in der Regel zum Zeitwert versichert
Hug hat auf die Zusatzdeckung verzichtet – sie war ihm zu teuer. Sein Versicherer gewährt aber immerhin die zuschlagsfreie Deckung bis 5000 Franken. Er kann Hug damit einen Teil des Schadens vergüten. Es kommt ein Selbstbehalt von 1000 Franken zum Tragen. Zudem fällt ein Amortisationsabzug an, weil Folientunnel und ähnliche Objekte in der Regel nur zum Zeitwert versichert sind. So kommt der Versicherer auf eine Entschädigung von 2900 Franken – und deshalb ist Hug unzufrieden.
Die Elementarschaden-Versicherung ist kein einfaches Thema. Landwirte tun gut daran, es mit Ihrem Versicherungsberater eingehend zu diskutieren.