Für selbstständige Betriebsleiter und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder besteht in der Landwirtschaft keine Pflicht zu einer Taggeldversicherung. Eine durch Unfall, Krankheit oder Mutterschaft hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit kann aber teuer werden.
Schutz vor Einkommensverlusten
Die Versicherung schützt vor Einkommensverlusten bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Landwirte als Selbstständigerwerbende und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder sind keiner obligatorischen Taggeldversicherung unterstellt. Der freiwillige Abschluss empfiehlt sich aber. Mit der Versicherung können z. B. ein Betriebshelfer finanziert und die Weiterführung des Betriebes kurz- bis mittelfristig gewährleistet werden.
Wichtig ist eine bedarfsgerechte Taggeldhöhe. Bei einer Unterdeckung, also einer zu geringen Taggeldhöhe, können finanzielle Einbussen entstehen, weil z. B. die Kosten für einen Betriebshelfer nicht vollständig gedeckt sind. Eine Überdeckung kann zur Kürzung des versicherten Taggeldes führen, denn Anspruch auf eine Taggeldleistung besteht nur, solange kein Versicherungsgewinn entsteht. Für ausschliesslich in der Landwirtschaft tätige Personen sollte für den Betriebsleiter eine Taggeldhöhe von 250 Franken versichert werden, für mitarbeitende Familienmitglieder 150 Franken.
Erhalt Taggeldleistungen erst nach Ablauf einer Wartefrist
Ausgerichtet werden die Taggeldleistungen nach Ablauf einer Wartefrist. Die Prämie wird massgeblich durch diese Frist beeinflusst. Normal beträgt diese 30 Tage. Kürzere Wartefristen (z. B. 14 Tage) sind bei generell hoher Arbeitsbelastung, komplexen Betrieben, vielen termingebundenen Arbeiten, geringen finanziellen Reserven sowie beim Fehlen von kurzfristig verfügbaren Aushilfen im Familien- oder Freundeskreis zu wählen. Eine Wartefrist von 60 Tagen ist z. B. bei extensiven, einfach strukturierten Betrieben und ausreichend finanziellen Reserven vertretbar.
Mit einer professionellen Beratung die beste Lösung finden
Die Agrisano bietet Betriebsleitern sowie ihren mitarbeitenden Familienangehörigen mit der kombinierten Kranken- und Unfalltaggeld-Versicherung Agri-revenu eine optimale Versicherungslösung. Empfehlenswert ist es, vorgängig eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung zu finden. Die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano stehen bei Fragen zum Versicherungsschutz gerne zur Verfügung.