Gemäss dem Radarbulletin des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom März 2024 wird die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Schweiz inzwischen als hoch eingestuft. Wegen ASP verendete Wildschweine wurden rund 60 Kilometer entfernt von der Schweizer Grenze in Norditalien gefunden. Es ist also weniger die Frage, ob die ASP in die Schweiz kommt, sondern wann.

Doppelter Zaun zum Schutz gegen Wildschweine

Der direkte Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen muss vermieden werden. Ein doppelter Zaun (in einem Abstand von mind. 1,50 m aufgestellt, mind. 1,50 m hoch und 20 bis 50 cm tief im Boden verankert) schützt Hausschweine mit Auslauf.

Da das Virus auch über kontaminiertes Material verbreitet wird, sind die Hygienemassnahmen und Personalschulungen weiterhin sehr wichtig. Kontaminiertes Fleisch, z. B. in Speiseresten, darf unter keinen Umständen in (Wild-)Schweinemäuler gelangen.

Ausmass eines Ausbruchs schwer abzuschätzen

Dossier BauernZeitung Frage an den Fachmann / die Fachfrau Thursday, 28. September 2023 Sollte es trotz aller vorbeugenden Massnahmen zu einem ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand kommen, müssten auf dem betroffenen Betrieb alle Schweine getötet werden. Der Bund entschädigt in diesem Fall zwar den Wert der getöteten Tiere, aber nicht den Betriebsausfall. So können rasch Verluste entstehen, welche die Existenz des Betriebes gefährden. Gegen dieses Risiko und andere Seuchen können sich die Tierhalter mit einer Tierseuchenversicherung bei der Schweizer Hagel schützen. 

Das Ausmass eines Seuchenausbruches in der Schweiz ist schwierig abzuschätzen: Sollte es in der Schweiz zu einem Ausbruch kommen, würde bei Neuabschlüssen vorübergehend keine Deckung gegen ASP mehr gewährt, bis klar wird, wie schnell die Seuche eingedämmt wird. Die bestehenden Versicherten behalten die Deckung gegen ASP selbstverständlich bei.

Versicherung gegen eine Vielzahl von Seuchen

Neben der ASP gibt es weitere Seuchen, die Schweinebestände gefährden können und in der Versicherungsdeckung enthalten sind. Die Enzootische Pneumonie (EP) zum Beispiel reinfiziert immer wieder Betriebe. Bei dieser zu bekämpfenden Seuche wird in den meisten Kantonen weder der Erwerbsausfall noch der Tierwert entschädigt.

Eine Tierseuchenversicherung kann helfen, den Verlust der Tiere und den Einkommensverlust auszugleichen. Aktuell bieten wir eine Versicherung für Schweine, Geflügel sowie Rindvieh gegen eine Vielzahl von Seuchen an. Beim Rindvieh ist auch der Botulismus in der Deckung enthalten.