[IMG 2]Die Kühe büxen aus und zertrampeln Nachbars Garten. Beim Einkaufen im Hofladen rutscht eine Besucherin aus und bricht sich das Bein. Oder die Milchkühlung funktioniert plötzlich nicht mehr und verdirbt die gesamte Milchmenge der Käserei.
In all diesen Fällen greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schäden an Dritten, die durch die Tätigkeit des Bauernbetriebes entstehen können, und schützt Landwirtinnen und Landwirte vor den finanziellen Folgen.
Vorsicht bei ausgeliehenen Maschinen
In der Grunddeckung sind üblicherweise die wichtigsten Risiken, die auf jedem Hof passieren können, abgedeckt. Mitversichert sind auch Angebote wie Ferien auf dem Bauernhof, der Direktverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ab Hof oder «Burezmorge». Etwa, wenn Besucherinnen und Besucher nach dem Brunch wegen verdorbener Lebensmittel krank werden.
Es gibt jedoch Risiken, denen nicht jeder Bauernbetrieb ausgesetzt ist. Diese gilt es bei den meisten Versicherern zusätzlich zu versichern. Etwa, wenn landwirtschaftliche Maschinen und Geräte beim Nachbarn ausgeliehen oder gemietet werden.
Vollkasko als Alternative
Dann bedarf es einer sogenannten Obhutschadenversicherung. Sie trägt die Kosten für selbstverschuldete und unfallmässig entstandene Schäden an fremden vorübergehend gemieteten oder entliehenen Maschinen und Anhängern. Beispielsweise, wenn Sie mit der ausgeliehenen Sämaschine einen Markstein treffen oder in einer abschüssigen Parzelle die Kontrolle über den Silierwagen des Nachbarn verlieren.
Landwirtinnen und Landwirte, die bereits einen grossen Maschinenpark besitzen, können ihren Traktor respektive das entsprechende Zugfahrzeug auch mit einer Vollkaskoversicherung abdecken und dazu eine Versicherungsdeckung für «angehängte Gerätschaften» abschliessen.
Risiko Pensionspferde
Zu beachten ist, dass Gerätschaften, die sich nicht im Alleineigentum des Versicherungsnehmers befinden, lediglich zum Zeitwert versichert sind. Wichtig ist, dass Sie als Versicherungssumme jeweils den höchstmöglichen Neuwert der gleichzeitig am Fahrzeug befestigten Geräte angeben, um eine Unterdeckung zu vermeiden.
Ein weiteres Risiko, welches es bei den meisten Versicherungen zusätzlich zu versichern gilt, sind Schäden an Pensionspferden. Beispielsweise, wenn der Lernende das Pensionsross, das sich mit keinem anderen verträgt, irrtümlicherweise mit einem anderen zusammenführt und das andere Pferd verletzt wird.
Aber auch Kutschenfahrten, Pflanzenschutzbehandlung für Dritte, Kompostierarbeiten oder überbetriebliche Forstarbeiten gilt es in der Betriebshaftpflicht zusätzlich zu versichern.
Es lohnt sich, sich vor Abschluss der Betriebshaftpflicht von der Versicherungsfachperson des Vertrauens beraten zu lassen. Denn jeder Bauernbetrieb ist anders.