Ab 2027 wird der Bezug von Direktzahlungen in der Schweizer Landwirtschaft an eine neue Voraussetzung geknüpft: Um Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten, müssen verheiratete oder eingetragene Partnerinnen und Partner über einen minimalen Versicherungsschutz verfügen. Dieser umfasst neben Unfall- und Krankentaggeldern bei Arbeitsunfähigkeit auch die Risikovorsorge bei Invalidität und Todesfall.[IMG 2]
Diese Anforderungen richten sich an Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, sowie regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb mitarbeiten. Handlungsbedarf besteht insbesondere für Personen mit Jahrgang 1973 oder jünger. Ausgenommen sind beispielsweise Personen, die aufgrund gesundheitlicher Gründe von der Versicherung einen Vorbehalt oder eine Ablehnung erhalten haben, oder Betriebe, die ein steuerbares Jahreseinkommen unter CHF 12 000 erzielen.
Weitere Anforderungen und Ausnahmen sind auf der von den vier Trägern Schweizer Bauernverband (SBV), Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV), Prométerre und Agrisano geschaffenen Informationsplattform (siehe Webverweis unten) zu finden. Die zur Verfügung gestellte Checkliste ermöglicht es, schnell und unkompliziert zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Bei Bedarf kann man direkt Offerten anfordern oder eine kostenlose Beratung mit den Regionalstellen der Agrisano oder mit Prométerre vereinbaren.
Die Vorgaben schaffen Rahmenbedingungen für einen Mindestversicherungsschutz in der Landwirtschaft. Die Erfüllung dieser Anforderungen gewährleistet jedoch nicht in jedem Fall eine bedarfsgerechte Absicherung. Daher ist es empfehlenswert, den eigenen bzw. gemeinsamen Versicherungsschutz zu prüfen und den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Dies gilt vor allem für Personen, die nicht unter diese Versicherungspflicht fallen, wie betriebsleitende Personen oder Konkubinatspartner. Sie sollten sich frühzeitig mit der eigenen Absicherung auseinandersetzen und sicherstellen, dass sie im Ernstfall ausreichend geschützt sind.
Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg sind bei Fragen zum Versicherungsschutz im Rahmen der Direktzahlungsverordnung gerne behilflich.
Weitere Informationen: www.meine-situation.ch