Das Picken ist eine wichtige natürliche Verhaltensweise des Huhns. Mit seinem Schnabel sucht es nach Fressbarem und erkundet seine Umwelt – und bisweilen auch seine «Kolleginnen». Mit der scharfen und leicht hakenförmigen Schnabelspitze kann es wie mit einer Pinzette Federn beschädigen oder auszupfen und Verletzungen verursachen.
Neben dem Angebot von Beschäftigungsmaterial zur Befriedigung des Picktriebs kann das leichte Kürzen der Schnabelspitze («Touchieren») vorbeugend wirken. Das Touchieren sorgt für eine stumpfere, abgerundete Schnabelspitze (siehe Bilder). Für Laien ist kaum feststellbar, ob ein Huhn als Küken touchiert wurde oder nicht. Dies im Gegensatz zum Coupieren des Schnabels, wie es teils im Ausland praktiziert wird. Dort wird bisweilen der Oberschnabel bis zu den Nasenöffnungen zurückgeschnitten, was schmerzhaft ist und kein normales Fressen mehr gewährleistet. Deshalb ist das Coupieren in der Schweiz seit Langem verboten. Gemäss revidierter Tierschutzverordnung (Art. 15) ist seit dem 1. Februar 2025 das Touchieren ohne Schmerzausschaltung nur noch bei Küken in den ersten beiden Lebenstagen durch fachkundige Personen in der Brüterei zulässig. Dies geschieht sehr schonend und mit speziellen Geräten.[IMG 2]
Parallel zu dieser gesetzlichen Verschärfung hat der Eierproduzentenverband Gallo Suisse eine Regelung zum Touchieren eingeführt. Diese ist neu im Branchenreglement der Herkunftsmarke «Suisse Garantie» festgehalten, nach der die überwiegende Mehrheit der Schweizer Eier für den Eierhandel produziert werden. Die Regelung besagt, dass nur für jede zweite Legehennen-Herde Junghennen bestellt oder aufgezogen werden dürfen, die in der Brüterei als Küken touchiert wurden. Dazu muss bei Gallo Suisse rechtzeitig vor dem Schlupf der Küken ein Antrag gestellt werden, mitsamt einer Bestätigung, dass in der letzten Herde mögliche Vorbeugemassnahmen gegen das Feder-/Zehenpicken umgesetzt wurden (v.a. Angebot von Beschäftigungsmaterial). Der bewilligte Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem Schlupf vom Antragssteller der Brüterei gesendet werden.
Für Eier-Direktvermarkter, die nicht nach den Richtlinien von Suisse Garantie Eier produzieren oder selber vermarkten, ist es nach wie vor und ohne Bewilligung erlaubt, Junghennen oder Küken zu kaufen, die in der Brüterei touchiert wurden. Hingegen ist es seit 1. Februar dieses Jahres nicht mehr erlaubt, Jung- oder Legehennen den Schnabel nachträglich zu kürzen, was ohnehin nur noch in seltenen Fällen praktiziert wurde.