Viele Frauen von Landwirten haben ausserhalb des Betriebes noch ein Teilzeitpensum. Oft ändert sich diese Situation mit dem ersten Kind. Nach dem Mutterschaftsurlaub nehmen einige die externe Anstellung nicht wieder auf. Der Versicherungsschutz über die externe Anstellung besteht auch während des Mutterschaftsurlaubs: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Familienzulagen, Unfallversicherung, möglicherweise Krankentaggeldversicherung und Pensionskasse.
Diese Fristen gelten
Nach dem Mutterschaftsurlaub, d. h. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann ein Teil dieser Versicherungen unter Umständen freiwillig weitergeführt werden: Ein Wechsel in eine Einzel-Krankentaggeldversicherung ist innerhalb von drei Monaten möglich, wobei die Mutter das sogenannte Zügerrecht nutzen kann. Das bedeutet, dass keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. In der Unfallversicherung ist die Mutter noch 31 Tage gegen Nichtberufsunfälle versichert. Innerhalb dieser Frist kann eine sogenannte Abredeversicherung abgeschlossen werden, wodurch sich der Schutz um maximal sechs Monate verlängert. Für die Risikoleistungen der Pensionskasse gilt eine Nachdeckungsfrist von einem Monat. Das vorhandene Altersguthaben sollte innerhalb von sechs Monaten an eine neue Pensionskasse oder eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen werden.[IMG 2]
Es ist unbedingt zu beachten, dass der Versicherungsschutz über die externe Anstellung nicht in jedem Fall eine substanzielle Deckung bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Tod aufgrund von Unfall und Krankheit bietet. Zudem können wie oben aufgeführt bestimmte Versicherungen nicht oder nur für eine beschränkte Zeit weitergeführt werden. Für die Arbeit der Mutter auf dem Landwirtschaftsbetrieb und im Haushalt – insbesondere mit minderjährigen Kindern – ist ein zusätzlicher freiwilliger Versicherungsschutz in den meisten Fällen sehr empfehlenswert. Dazu gehören eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung, sowie in Ergänzung zur staatlichen AHV/IV, eine Invalidenrente und Hinterlassenenleistungen. So ist die Mutter selbst bedarfsgerecht geschützt, und wenn nötig kann eine Ersatzarbeitskraft für die Kinderbetreuung und/oder Weiterführung des Landwirtschaftsbetriebes finanziert werden.
Lücken nicht verpassen
Es ist ratsam, den eigenen Versicherungsschutz bei einer externen Anstellung und insbesondere bei einer geplanten Schwangerschaft und/oder bei einer Änderung der Erwerbssituation von einer Fachperson überprüfen zu lassen, um Lücken zu vermeiden und die Familie und den Betrieb bestmöglich abzusichern. Solche Fragen können auch im Rahmen einer Gesamtversicherungsberatung bei den Agrisano-Regionalstellen geklärt werden.