Im Moment beschäftigen uns diverse Tierseuchen in der Schweiz: Etwa Bovine Virus Diarhoe (BVD), Blauzungenkrankheit, Moderhinke, Vogelgrippe, Afrikanische Schweinepest, Lumpy Skin Disease. Aus Sicht Tierhalter ist es entscheidend, wie er seinen Betrieb vor solchem Ungemach aktiv schützen kann. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht, aber einige Massnahmen helfen, das Risiko tief zu halten, nämlich Tierverkehr einschränken, nur mit ebenfalls seuchenfreien Betrieben handeln, Zugang für fremde Personen limitieren, stalleigene Kleidung, Hygieneschleusen usw.
Trotzdem kann plötzlich der Verdacht auf eine Tierseuche im eigenen Betrieb auftreten. Wie reagiere ich richtig? Vorerst Ruhe bewahren und sofort den Bestandestierarzt beiziehen. Er beurteilt die Situation vor Ort, untersucht verdächtige Tiere und stellt die Diagnose. Spricht alles für eine Tierseuche, meldet er dies umgehend dem Kantonstierarzt. Gemeinsam legen sie das weitere Vorgehen fest. Es werden die Proben für die Bestätigung des Seuchenverdachtes genommen. Und es werden erste Sofortmassnahmen (Tier-, Personen- und Warenverkehr einschränken) festgelegt, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Ruhe bewahren und sich gegenseitig Vertrauen schenken
Wird der Seuchenverdacht bestätigt, gelten je nach Tierseuche unterschiedliche Vorschriften. Diese werden im Tierseuchengesetz und der Tierseuchenverordnung geregelt und müssen konsequent umgesetzt werden. In einer solchen Situation gilt es, ruhig zu bleiben. Nur mit offener und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Tierhalter(in), Tierarztpraxis und Veterinärdienst kommt man zu einem guten Ergebnis. Man muss sich gegenseitig Vertrauen schenken, auch wenn das in solchen Krisensituationen nicht immer einfach ist.[IMG 2]
Müssen Tiere getötet und entsorgt werden, kann je nach Tierseuche der Bund (hochansteckende Tierseuchen) oder der Kanton (auszurottende, zu bekämpfende Tierseuchen) einen Anteil des Tierwertes entschädigen. Ein unabhängiger Schatzer bestimmt den aktuellen Wert des Tieres. Es können je nach Seuche 60-90 Prozent des Wertes entschädigt werden. Ein allfälliger Schlachterlös wird vom Schatzwert abgezogen.
Es bleibt zu hoffen, dass der schlimmste Fall nicht eintritt! Wenn doch, ruhig Blut bewahren und den Anordnungen des Kantonstierarztes bzw. -tierärztin Folge leisten.
