Gemäss Tierschutzverordnung hat die Tierhalterin oder der Tierhalter dafür zu sorgen, dass kranke oder verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt oder getötet werden. Gerade bei grösseren Geflügelherden erfordert es viel Aufmerksamkeit beim täglichen Kontrollgang, solche Tiere zuverlässig zu entdecken.
Bepicken verhindern mit Krankenabteil
Einzelne schwache und verletzte Jung- oder Legehennen, die nicht zu stark leiden und deren Genesung möglich ist, können in ein separates Krankenabteil gebracht werden. Dort werden sie nicht von anderen Tieren verdrängt oder bepickt und können in Ruhe genesen. Zudem kann man sie so besser beobachten und allfällige Pick-Verletzungen am Körper und an den Zehen pflegen. Für Mastpoulets hingegen ist ein Krankenabteil in der Regel wenig sinnvoll: Einzeltiere erholen sich in der kurzen Mastzeit häufig nicht und sind deshalb fachgerecht zu töten. Und falls viele Tiere betroffen sind, ist eine geeignete Behandlung der ganzen Herde in Betracht zu ziehen.
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Auch in einem Krankenabteil müssen die Mindesthaltungsanforderungen der Tierschutzverordnung eingehalten werden: Nebst Wasser und Futter müssen auch Einstreu und Sitzstangen sowie bei Legehennen ein geschützter Bereich zum Eierlegen angeboten werden. Man kann z.B. am äusseren Ende einer Volierenebene mit einem Gitter einen kleinen Sektor abtrennen, so dass Futtertrog, Tränke und Sitzstangen des Systems erreichbar sind. Einstreu in einer separaten Wanne und eine Kiste als provisorisches «Nest» sind zusätzlich anzubieten. Genesene Tiere sind rasch wieder in die Herde zurückzubringen.
Melden bei Verdacht auf Vogelgrippe
Kranke, schwache und verletzte Tiere, die leiden und geringe Heilungsaussichten haben, sind umgehend fachgerecht zu töten. Die Tiere sind vor dem Töten zu betäuben. Dies geschieht mit einem kräftigen Schlag auf den Hinterkopf beim Kammansatz, z.B. mit einem runden Holz- oder Metallstab (siehe Bilder). Dabei ist das Tier ruhig zu halten und zu fixieren. Das anschliessende Töten erfolgt entweder durch das gekonnte «Strecken» oder mithilfe einer speziellen Tötungszange (siehe Bilder). Dabei ist zu kontrollieren, dass danach an der gestreckten Stelle des Halses eine mindestens fingerbreite Lücke tastbar ist. Dies garantiert, dass nicht nur die Halswirbelsäule, sondern auch die Blutgefässe durchtrennt sind, was letztlich den Tod herbeiführt.
Angesichts des Vogelgrippe-Risikos sei daran erinnert, dass eine rasche Zunahme, kranker, apathischer und toter Tiere umgehend einem Tierarzt oder einer Tierärztin zu melden ist.

