Die Gebäudeversicherung übernimmt zwar die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten, nicht aber den Ausfall der Mieteinnahmen während dieser Zeit. Genau hier greift die Mietertragsversicherung: Sie ersetzt den entgangenen Mieterlös, solange die Räumlichkeiten nicht genutzt werden können. Das schützt den Betrieb vor finanziellen Engpässen und sorgt dafür, dass laufende Verpflichtungen wie beispielsweise Hypothekarzinsen und Stromkosten weiter erfüllt werden können.

Der Abschluss einer solchen Versicherung kann sich auch lohnen, wenn die Wohnung von Familienangehörigen mit Miet- oder Wohnrecht bewohnt wird. Denn wird das Stöckli durch einen Schaden unbewohnbar, besteht eine Ersatzpflicht. Somit entstehen zusätzliche Kosten für eine Ersatzunterkunft.

Eine Mietertragsversicherung schafft Sicherheit und entlastet den Betrieb

Ein längerer Mietausfall kann spürbare Folgen haben und zu Liquiditätsengpässen führen. Zudem dauern Sanierungen heute oft länger als erwartet. Gründe dafür sind komplizierte Baubewilligungsverfahren, hohe Baukosten, lange Lieferfristen von Bauteilen sowie die hohe Auslastung der Handwerksbetriebe. Eine Mietertragsversicherung schafft hier finanzielle Sicherheit und entlastet den Betrieb in einer ohnehin schwierigen Situation. Die Mietertragsversicherung kann im Hausrat oder Betriebsinventar eingeschlossen werden. Je nach Versicherer kann die Ersatzzahlung für 12, 24 oder 36 Monate gewählt werden. Im Normalfall sind 24 Monate die Regel. Für einen Mietausfall von insgesamt 48 000 Franken für 24 Monate beträgt die Prämie etwa 20 bis 25 Franken jährlich.[IMG 2]

Fazit: Landwirte, die Wohnungen an Dritte vermieten oder Angehörigen ein Miet- oder Wohnrecht einräumen, sollten die Mietertragsversicherung für die Gefahren Feuer/Elementar und Gebäudewasser als festen Bestandteil ihrer Absicherung betrachten. Diese sichert nicht nur die Mieterträge, sondern langfristig auch die wirtschaftliche Stabilität des gesamten Betriebes – und damit ein Stück Hofzukunft.